Steak - Muss man sich dafür schämen, so etwas zu essen? | Foto: jillllybean, Lizenz: CC BY-SA 2.0

Das Engelsche Gesetz und die grüne Blase

Erschienen auf www.salonkolumnisten.com am 19.02.2017. | Von: Tobias Blanken

Ein vor dem Hintergrund diskutierter Verteuerung von Lebensmittel durch angeblich dem Naturschutz zu Gute kommenden Steuern nach wie vor aktueller Artikel.

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Hinweis: Es ist juristisch nicht möglich, in Deutschland Steuern zu erheben, die dann einem Zweck zu Gute kommen, weil das rechtlich nicht möglich ist. Für die Erhebung der Steuern gibt es bestimmte Voraussetzungen und Gründe, aber es ist juristisch unmöglich, das der Erlös der Steuern einem bestimmten Verwendungszweck zu Gute kommen, weil alle Steuereinnahmen in den selben Topf kommen aus dem heraus dann verteilt wird. Wer also erklärt, er würde eine CO2-Steuer erheben, die dann dem Naturschutz zu Gute käme, der belügt die Öffentlichkeit, weil das so juristisch nicht möglich ist.

Somit mag es für viele ein schöner Gedanke sein, dass es eine Steuer geben würde, die dann vielleicht der Natur- und Artenschutzarbeit von etwa Zoos zu Gute käme, aber es ist juristisch eben unmöglich. Die durchführenden Parteien könnten natürlich Lippenbekenntnisse geben, aber es gäbe keinerlei Rechtsanspruch für die angeblich Begünstigten. Das Problem bei einer durch Steuern erzeugten Verteuerung von Lebensmitteln, was ja bei einer CO2-Steuer der Fall wäre, ist, dass die Hauptlast von den Geringverdienern zu Tragen wäre, weil sie den größten Anteil ihres Vermögens für Nahrung ausgeben. Das bespricht der Artikel, der seiner Zeit wohl weit voraus war. Das gerade durch Belastung der eher geringen Verdiener keine langfristige Unterstützung für den Naturschutz erwächst, ist auch klar.

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