Ludger Beerbaum auf Zinedine beim Internationalen Pfingstturnier Wiesbaden 2013 | Foto: Michael Kramer, Lizenz: CC BY-SA 3.0

Ludger Beerbaum zum Bericht von “Extra” (RTL)

Erschienen auf ludger-beerbaum.de am 12.01.2021. | Von: Ludger Beerbaum

Zu Beginn der Woche strahlte das Magazin “Extra” (RTL) einen “verleumderischen” Bericht zur Arbeit des erfolgreichen Springreiters Ludger Beerbaum aus.

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Hintergrund & Kommentar: Es ist nicht das erste Mal, dass RTL völlig unseriös über bekannte Tierhalter negativ berichtet hat. Die Berichterstattung, die auf dem Sender läuft, hat seit Jahren wohl eher mehr mit Fiktion als mit Realität zu tun, wenn es etwa um Delfinarien geht oder darum, Pseudo-Tierschützer zu lobhudeln. Leider bestätigen nur Ausnahmen diese Regel, statt dass solche lobenswerte Ausnahmen die Regel wären. Hier ein paar Beispiele der defizitären Berichterstattung.

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Im Bereich Pferdesport ist es nicht die erste oder gar einzige mehr oder weniger offene Kooperation mit PETA – man konnte dem zuvor etwa bei einer “Doku” über Totilas beiwohnen. Das sieht man nun in diesem Fall bezüglich Ludger Beerbaum schon an der Auswahl der Person, die man über das Videomaterial befinden lässt: Dr. Maximilian Pick. Er tritt schon seit Jahren immer wieder in PETA-Pressemitteilungen auf. Dabei wird er als “ehemaliger Fachtierarzt für Pferde” vorgestellt. Er positioniert sich deutlich gegen das Touchieren als Trainingsmetode. Somit war das Ergebnis der Begutachtung des Materials wohl bei keinem Beteiligten eine echte Überraschung. In einem Interview gibt er nun aber zu: “Herr Beerbaum kann sich natürlich darauf zurückziehen, dass er gemäß FN kein Barren durchgeführt habe, sondern nur ein Touchieren. Die Richtlinien geben diese Sicht ja her.” Er selbst sehe das aber anders. Diese somit offensichtlich persönliche Meinung gibt RTL aber in der Berichterstattung wie eine Tatsache wieder: “Maximilian Pick, Gutachter für Tierschutz und Fachtierarzt, kommt bei der Begutachtung des vorliegenden Materials zu dem Ergebnis, dass die Pferde in diesem Fall eindeutig gebarrt und nicht touchiert werden.”

Vermutlich wegen solcher Unstimmigkeiten bezieht man sich neuerdings dann auf “Pferde-Expertin Julie von Bismarck”. Sie spricht auch vom Barren. RTL aber beschreibt sein Material so: “Darauf zu sehen: Ludger Beerbaum, der mit seinem Pferd über ein Hindernis springt, während ein Mitarbeiter mit einer Stange an die Vorderbeine des Tieres schlägt. Diese als “Barren” bekannte Methode stellt einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar und ist auch laut der Statuten der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) in dieser Form verboten.” Das ist aber gar nicht das, was man wirklich als Barren bezeichnet.

Es gibt aktives Barren, das eine Anhebung der höchsten Stange eines Hindernisses nach dem Absprung des Pferdes bedeutet. Das Tier berührt danach eben diese Stange und soll so dazu motiviert werden, in Zukunft höher zu springen. Als passives Barren bezeichnet man das Auflegen einer Aluminiumstange auf das Hindernis. Das Pferd reißt diese Stange und es kommt zu einem ungewohnten Geräusch beim Herunterfallen, das das Pferd in Zukunft motivieren soll, höher zu springen. Im Gegensatz zum Barren ist das Touchieren erlaubt, dass das Berührungen bestimmter Beinpartien während des Sprunges beschreibt und letztendlich auch das Ziel verfolgt, dass das Tier die Beine stärker anwinkelt, um einen Kontakt mit der Stange zu vermeiden. Im Video, durch schnelleres Abspielen und bearbeitetem Sound, lässt sich hier schnell der falsche Eindruck von Schlägen und der Übertretung der Grenze des Erlaubten erwecken.

Sobald man also ins Detail geht, bekommt die selbstbewusste Schilderung von RTL also schon ihre Risse und die daraus abzuleitende Realität entspricht vielmehr den Schilderungen Beerbaums als den reißerischen Überschriften der Mediengruppe. Diese behauptet: “Durch unsere Informantin wurden wir auf Missstände im Umgang mit Pferden auf dem Hof von Ludger Beerbaum hingewiesen. Diese Missstände rechtfertigen den Einsatz einer Kamera auf dem Hof.” Damit geht man schon sehr in die Grauzone. Eine verstecke Kamera darf schon eingesetzt werden, wenn man Missstände nur auf diese Art dokumentieren kann. Das Material kann man dann ohne Ton und durch Unkenntlichmachung der Personen auch veröffentlichen, aber das hat RTL nicht gemacht. Die Personen – zumindest der Hauptbeschuldigte – sind offensichtlich erkenntlich und man bezieht sich in den Schilderungen auch auf den Ton.

RTL rühmt sich zudem damit, Tierquälerei nachgewiesen zu haben. Wenn das gelungen wäre, hätte man diese mutmaßliche Straftat anzeigen müssen, wenn man denn seriös arbeiten will. Dann hätte man die Rechtsprechung in diesem Fall abwarten müssen. RTL hingegen schlachtet das sehr dünne Material bereits vor jeder unabhängigen Bewertung brutal aus – etwa, weil es nicht gerichtsfest ist und man das sehr genau weiß, dass von dem angeblichen Skandal nach der Rechtsprechung nichts mehr übrig bleibt? Eine Anzeige erfolgte anscheinend erst nach der Veröffentlichung durch die radikale Tierrechtsorganisation PETA. Seriöser Journalismus wäre es gewesen, die Rechtsprechung abzuwarten und dann über die gerichtsfesten Tatsachen zu berichten und eben nicht gleichzeitig Kläger, Richter und Henker in einer Medienkampagne zu spielen, bevor irgendein echter Richter das Material zu Gesicht bekam, um ein Urteil darüber zu fällen. Allerdings ist bei dem dünnen Material und der Widerlegung durch Ludger Beerbaum selbst schon sehr zu bezweifeln, dass sich irgendetwas als gerichtsfest herausstellen wird, wie es bei solchen Kampagnen ohnehin meist der Fall ist. Das hat man in der Zoowelt ja auch bereits des Öfteren erleben müssen.

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