Hausschweine (Sus scrofa domesticus) in Münster (Deutschland) | Foto: Guido Gerding, Lizenz: CC BY-SA 3.0

NRW: Verbandsklagerecht für „Tierschützer“ endet

Exklusiv für zoos.media – 13.12.2018. Autor: Philipp J. Kroiß

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen aus CDU & FDP entschied sich gegen die Verlängerung des Verbandsklagerechts, das von SPD & Grünen installiert wurde.

NRW: Verbandsklagerecht für „Tierschützer“ endet

Tatsächlich ist das eine sehr gute Nachricht für den Tierschutz – das klingt paradox, ist aber so. Rot-Grün hatte dieses Verbandsklagerecht eingeführt und zwar Tierschutz drauf geschrieben, aber Tierrecht war drin. So war es in NRW möglich, dass Tierrechtsorganisationen, bei denen eigentlich schon die Gemeinnützigkeit fragwürdig war, plötzlich klagen durften und ganz besondere Rechte verliehen bekommen haben.

Das Landesbüro anerkannter Tierschutzorganisationen

Chillingham-Rinder | Foto: C Michael Hogan, Lizenz: CC BY-SA 2.5

Das so genannte „Landesbüro Verbandsklagerecht anerkannter Tierschutzverbände in NRW“ wurde insgesamt mit über 100.000€ gefördert. Es koordinierte quasi den ganzen Vorgang: „Dem Landesbüro kommt bei der gesetzlich erforderlichen Verbandsbeteiligung eine herausragende Bündelungsfunktion für die Behörden und die Verbände zu. Damit wird gewährleistet, dass den Behörden die gesetzliche Pflicht zur Beteiligung der Verbände in Verwaltungsverfahren erleichtert wird.“

Rot-Grün öffnete also Tierrechtlern nicht nur in Bezug auf Klagen Tür und Tor, sondern schenkte Ihnen auch noch eine Erleichterungsinstanz. Aber das Büro bot sogar noch mehr Service: „Das Landesbüro koordiniert für die anerkannten Tierschutzverbände die Entsendung von Verbandsvertreterinnen und Verbandsvertretern in Ausschüsse, Arbeitskreise oder Kommissionen in Nordrhein-Westfalen. Dabei gilt es häufig, sich für eine gemeinsame Vertreterin oder einen gemeinsamen Vertreter auszusprechen. Im Übrigen sorgt es für die Einbindung von Vertretern des Tierschutzes im Tierschutzbeirat und Jagdbeirat des Landes NRW.“

Dieser Service zeigt, warum das Verbandsklagerecht, nicht nur ein Klagerecht beinhaltet hat, sondern auch, so drückt es das Landesbüro aus, „dass sich auch ohne Klage Tierschutzverbände durch das Gesetz in Verfahren eingebunden werden und beispielsweise schon im Vorfeld von Verwaltungsentscheidungen mitwirken. Denn das Klagerecht ist nur ein Teil des Gesetzes. Flankiert wird es von Beteiligungsrechten/Mitwirkungsrechten in Verwaltungs- und Rechtssetzungsverfahren.“

Dank Rot-Grün konnten also die als Tierschutzverbände geweißelten Tierrechtler plötzlich aktiv in die Politik und entsprechende Entscheidungen mit eingreifen. Das endet nun, dank Schwarz-Gelb, in NRW. Tierschützer können nun trotzdem weiterhin Verstöße gegen das Tierschutzgesetz anzeigen – das wird ihnen nicht genommen. Das Verbandsklagerecht hatte die Verbände zu „Sachwalter der Tiere“ gemacht – ein mehr als fragwürdiger Vorgang.

Das Verbandsklagerecht läuft nun aus – nota bene: Schwarz-Gelb verlängert das Verbandklagerecht einfach nicht und lässt es zu dem von Rot-Grün bestimmten Zeitpunkt auslaufen. Rot-Grün allerdings hat nun versucht das Verbandsklagerecht, dessen Ende sie selbst bestimmt haben, aber doch um zumindest ein Jahr zu verlängern und ist damit gescheitert.

Verbandsklagerecht verbessert den Tierschutz nicht

Hausschweine (Sus scrofa domesticus) in Münster (Deutschland) | Foto: Guido Gerding, Lizenz: CC BY-SA 3.0

Das Verbandsklagerecht, wenn man mal nur auf die Wortbedeutung schaut, hat also nichts zur Verbesserung beigetragen. Nicht mal zwei Hand voll Klagen, aber viele tausend Euro Förderung durch das Land stehen in einem Ungleichgewicht, das nicht für Effizienz spricht. Zudem waren es nicht wirklich Tierschutzorganisationen, die entscheidend mitwirkten, sondern sowohl das System selbst, also auch die zentralen Mitwirkenden, waren dem Tierrechtsspektrum zuzuordnen und nicht den seriösen Tierschützern.

Schwarz-Gelb will nun andere Stellschrauben bemühen, um den Tierschutz zu verbessern. In diesem Fall ist auch ganz klar: Privatwirtschaftliche Organisationen dürfen keine staatlichen Aufgaben übernehmen. Es braucht wirkliche Fachkräfte und vor allem auch genug davon – das ist aktuell nicht der Fall. Hier muss die Politik ansetzen, statt Tierrechtler, die jede Form der Tierhaltung ablehnen und langfristig beenden wollen, müssen echte Experten bemüht werden. Das ist mehr als wichtig.

Das Aussortieren der Tierrechtsorganisationen aus der öffentlichen Förderung ist wichtig, damit der Weg für seriöse Tier-, Arten- und Naturschützer frei wird. Das wird eine der wesentlichen Aufgaben der kommenden Jahre sein. Radikale Tierrechtsorganisationen haben bereits viel Macht und Einfluss bunkern können – auch dank einer massiven Protegierung durch die Vorgängerregierung aus SPD und Grüne.

Diesen Beitrag teilen