Puten auf einer Bio-Farm in Großbritannien - auch gegen diese Haltung sind Tierrechtler. | Foto: Martin Pettitt, Lizenz: CC BY 2.0

Oberlandesgericht Stuttgart: Stalleinbrüche nicht durch rechtfertigenden Notstand gedeckt

Exklusiv für zoos.media – 24.09.2018. Autor: Philipp J. Kroiß

Aus Sicht des Oberlandesgerichts in Stuttgart sind Stalleinbrüche nicht durch rechtfertigen Notstand gedeckt. Der Artikel blickt auf Hintergründe des Falls und die Tierrechtsindustrie dahinter.

Oberlandesgericht Stuttgart: Stalleinbrüche nicht durch rechtfertigenden Notstand gedeckt

Ob Bauer, Tierlehrer oder Zootierhalter – jeder Tierhalter ist im Fadenkreuz radikaler Tierrechtsaktivisten, die glauben, sie können das Recht in eigene Hand nehmen und selbst Polizei, Ordnungsamt oder Veterinärbehörde spielen. Von Einbrüchen sind sehr häufig Landwirte betroffen, die in vielen Fällen überhaupt keine Straftat begangen haben. Allerdings wird auch in Zoos eingebrochen, denn die Kameras im Erlebnis-Zoo Hannover sind auch nicht einfach durch Zauberhand erschienen und das Material dann PETA in die Hände geflogen.

Diese Straftaten sind ein Problem. Tierrechtler rechtfertigen sie unter anderem mit dem Hinweis auf einen rechtfertigenden Notstand. Dass das nicht funktioniert haben, wurde auf zoos.media bereits erörtert. Wo kämen wir hin, wenn es legal oder akzeptiert würde, dass Tierrechtler plötzlich in Zoos einsteigen, nachdem sie sich einen Verdacht gegen diesen schlicht ausgedacht haben oder ihn mit manipulierten Videos in der Öffentlichkeit bekannt gemacht hätten? Solchen Verdachtsmomenten muss von seriösen, rechtsstaatlich legitimierten Experten überprüft werden und nicht von Aktivisten, die mit fragwürdigen Methoden und einer noch viel fragwürdigeren Expertise, Hausfriedensbruch begehen, um Material für die eigene Selbstvermarktung zu produzieren.

Aktivisten wollten Tieren nicht helfen

Das Gericht merkte an, dass ja gar nicht versucht worden wäre, den mutmaßlich gequälten Puten im konkreten Fall zu helfen. Man habe einzig den Hausfrieden gebrochen, um Videomaterial zu produzieren. Dies sei ja aber ohnehin ausreichend vorhanden. Es sei zu akzeptieren, dass Massentierhaltung mehrheitlich akzeptiert werde und es ihnen nicht erlaubt sei, Straftaten zu begehen, um sie abzuschaffen. Das Landgericht Heilbronn verurteilte den Tierrechtsaktivisten Jonathan Steinhauser deshalb im Mai 2017 zu einer Geldstrafe (25 Tagessätze à 10 Euro) und dies wurde nun bestätigt.

Der Anwalt Hans-Georg Kluge, selbst ehrenamtliches Vorstandsmitglied der Tierrechtsorganisation Albert-Schweitzer-Stiftung, will den Fall nun vor das Bundesverfassungsgericht bringen, um ein Grundsatzurteil zu erwirken. Seine Karten dabei sind schlecht, denn, anders als in einem Fall, indem tatsächlich auf rechtfertigenden Notstand entschieden worden war, lagen im Fall Steinhauser, nach offensichtlicher Einschätzung des Gerichts, keine konkreten Hinweise vor, denn man betonte, dass die Fälle “eine wesentlich andere Sachverhaltskonstellation” aufweisen würden.

Aufklärung geht auch ohne Straftaten

Es ist nichts dagegen einzuwenden, echte Missstände mit legalen Mitteln aufzudecken. Nicht jeder Tierhalter, hält seine Tiere perfekt, aber das rechtfertigt eben auch nicht, gleich jeden unter einen Generalverdacht zu stellen, was die Berufung auf rechtfertigenden Notstand in Fällen ohne echte Verdachtsmomente ja impliziert. Die Richter in Stuttgart warnen zu Recht vor Anarchie, wenn die Rechtsstaatlichkeit in Gefahr gerät. Man kann nicht einfache Gesetze auf Grundlage von Missfallen ignorieren und dann darauf hoffen, irgendwie einen Notstandsfall konstruieren zu können, der einen vor einer Strafe rettet.

Die Tierrechtsideologie widerspricht unserem geltenden Rechtssystem, das auf den Menschenrechten basiert. In dem von Tierrechtlern angestrebten eigenschaftstheoretisch-basierten System findet eine Aushebelung dieser Menschenrechte statt:

Tierrechte, Menschenrechte & Zoos

Man muss nicht Straftaten begehen, um Tiere, deren Arten oder Lebensräume zu schützen – das beweisen Zoos und Aquarien seit Jahrzehnten. So konnten bereits viele Arten gerettet werden.

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