Skyline von Berlin | Foto: Der Robert, Lizenz: CC BY 2.0

PETA bekommt Verbandsklagerecht in Berlin

Exklusiv für zoos.media – 22.01.2021. Autor: Philipp J. Kroiß

Die radikale Tierrechtsorganisation PETA bekommt Verbandsklagerecht in Berlin – damit schwächt die Senatsverwaltung den Tierschutz in der Hauptstadt und blamiert sich.

PETA bekommt Verbandsklagerecht in Berlin

Unter Rot-Rot-Grün (Koalition aus SPD, der Linke und den Grünen) wird in Berlin vieles möglich, was zuvor als abstrus und undenkbar abgestempelt worden wäre: die Berliner Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung erkannte nun PETA Deutschland e.V. als verbandsklageberechtigte Tierschutzorganisation im Sinne des Berliner Tierschutzverbandsklagegesetzes an. Das gilt zwar nur für das ohnehin defizitär regierte Bundesland, wird von PETA allerdings als “Meilenstein für den Tierschutz” gefeiert. Das ist besonders bemerkenswert, da man doch nach eigenen Angaben gar keinen Tierschutz macht. Der Begriff Tierschutz war ja aber seit jeher das Feigenblatt der radikalen Organisation.

PETA: Nicht mal 10% einer Spende gehen in den Tierschutz

Verbandsklagerecht ist mehr als nur ein Recht zu klagen

Lädt zum Fremschämen ein: die große PETA-Demo gegen TUI in Berlin bestand aus drei Personen. | Foto: zoos.media

Anders als es der Name vielleicht vermuten lässt, heißt das nun nicht nur, dass ein Recht auf Klage besteht. Tatsächlich wird dieses Recht ohnehin kaum wahrgenommen – das war schon in NRW so, wo ein vergleichbares Gesetz von Schwarz-Gelb (Koalition aus CDU und FDP) zum Wohle des Tierschutzes ausgelaufen lassen wurde, weil es unter Rot-Grün (Koalition aus SPD und Grüne) massiv von Tierrechtlern missbraucht und unterwandert worden war. Viel interessanter für die demokratisch völlig unlegitimierten NGOs ist nämlich, dass sie über dieses Verbandsklagerecht vor allem Zugriffe auf Rechtssetzungs- und Verwaltungsverfahren bekommen. Das nimmt entlarvenderweise auch einen Großteil der von PETA dazu veröffentlichten Pressemitteilung ein.

“Will die Berliner Senatsverwaltung beispielsweise neue Rechtsverordnungen oder Verwaltungsvorschriften zu Hundeführerschein, Pferdekutschbetrieben, Reptilienbörsen oder Ähnlichem erlassen, kann PETA stellvertretend für die Tiere Aspekte einbringen, die aus Tierschutzsicht zu berücksichtigen sind. Weiterhin kann die Organisation eine Stellungnahme einreichen, bevor veterinärbehördliche Erlaubnisse erteilt werden beziehungsweise kann diese auch nachträglich vor Verwaltungsgerichten anfechten. Dies betrifft unter anderem Hundeschulen, den Handel mit Wirbeltieren, Tierbörsen, das Halten von Tieren in Tierheimen und Zoos oder auch gewerbsmäßiges Zurschaustellen von Tieren, wie es in Zoos, bei Tierschauen oder Zirkussen der Fall ist. Außerdem kann PETA von nun an Stellungnahmen einreichen, wenn Tierversuche genehmigt wurden, und verwaltungsgerichtlich überprüfen lassen, ob die Genehmigungen rechtens waren.” – Pressemitteilung von PETA Deutschland e.V.

Das sind aber nur einige Möglichkeiten der Einflussnahme wie PETA nun auch auf Zoos und Aquarien, zumindest in der Stadt Berlin, versuchen kann, Einfluss zu nehmen. Die radikale Organisation ist bekannt dafür, dass sie besonders den fundierten Tier-, Natur- und Artenschutz behindert. Dieser Fehler der Senatsverwaltung, die von von den Grünen Dirk Behrendt (Senator) und Margit Gottstein (Staatssekretärin) sowie der Staatssekretärin Daniela Brückner geleitet wird, schwächt die Hauptstadt massiv. Ganz überraschend kam es allerdings nicht, hatte Behrendt doch bereits im letzten Monat Peta Zwei, die Jugendkampagne des Tierrechtsvereins Peta Deutschland, mit dem mit 2.000€ dotierten Jugendpreis des Berliner Tierschutzes ausgezeichnet. Auch hier unterlag er dem Irrtum, dass sich PETA für den Tierschutz einsetzen würde.

Berlin nur zweite Wahl?

Ursprünglich wollte PETA ja mal in Baden-Württemberg, wo sich auch die deutsche Zentrale befindet, das gleiche Recht bekommen und scheiterte in mehreren Anläufen sogar vor Gericht.

Kein Verbandsklagerecht für Peta in Baden-Württemberg

In Berlin hat PETA eigentlich nur ein Büro (Sonnenallee 61/63, 12045 Berlin), aber offenbar reicht das einem anscheinend PETA freundlich gesinnten Senator, ihnen das Verbandsklagerecht zuzugestehen. Eigentlich steht m dazugehörigen Gesetz, dass für die Anerkennung es notwendig wäre, dass die Organisation auch ihren Sitz im Land Berlin habe. Dieses Gesetz scheint Behrendt dann wohl sehr weit ausgelegt zu haben, aber nicht nur diesen Punkt. Genau wie in Baden-Württemberg, wo exakt das ja der Knackpunkt war, gilt ja auch in Berlin, dass die Organisation soweit mitgliedschaftlich organisiert zu sein hat, dass sie “jeder Person eine Mitgliedschaft ermöglicht, welche die Ziele der Tierschutzorganisation unterstützt”. Das stellte man aber in Baden-Württemberg gerade in Frage.

Sehr ulkig ist dann der Umstand, dass PETA gleich zweimal in der Liste der von der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung gemäß § 2 BlnTSVKG anerkannten Tierschutzorganisationen steht. Einmal nämlich in Bezug auf Stuttgart und einmal im Bezug auf das Büro in Berlin. Anscheinend hat man für PETA die Grenzen des Bundeslandes Berlin besonders ausgeweitet, sodass sie nun bis nach Stuttgart reichen. Das illustriert wie sehr Rot-Rot-Grün dazu geneigt ist, Recht wohl auch mal zu biegen, wenn es nur den eignen Ideologien zuträglich ist. PETA stellt somit zwei von insgesamt ohnehin nur drei der anerkannten Organisationen in Berlin.

Mit diesem Anbiedern gibt sich die offensichtlich zweite Wahl Berlin der Lächerlichkeit noch umso mehr Preis. Im Rahmen von Gefangenenausbrüchen war der Justizsenator von Berlin bereits hart angegangen worden: Berlin könne sich keinen “justizpolitischen Dilettanten im Senat leisten”,  hatte Burkard Dregger, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus, damals, laut FAZ, gesagt. Somit wird es spannend sein wie das politische Berlin nun auf diese fragwürdige Leistung des Senators blickt, schließlich sind die Privilegien, die das Gesetz bietet, eigentlich für Organisationen mit Sitz im Land Berlin exklusiv. Diese Gesetzesformulierung so weit auszudehnen, dass es dafür auch schon reicht, dort nur ein Büro zu haben, ist eine spannende Rechtsauffassung, denn als Sitz einer Organisation gilt gemeinhin die Zentrale.

Weniger als 10% reichen für Berlin

PETAs Ausgaben im ideellen Bereich im Wirtschaftsjahr 2018 / 2019

Des Weiteren ist das Gesetz für all jene Organisationen gedacht, die im Tierschutz aktiv sind. Nicht mal 10% der Ausgaben im ideellen Bereich von PETA Deutschland gehen allerdings in den Tierschutz. Man würde ja durchaus erwarten können, dass in die Liste der von der Senatsverwaltung anerkannten Tierschutzorganisationen nur solche Organisationen einen Platz fänden, die auch das meiste ihres Geldes für Tierschutz verwenden würden. Bei PETA ist ja aber das gerade nicht der Fall. Der überwiegende Teil der Ausgaben fließt in das eigene Personal und deren Beschäftigungen im Bereich des Eigen-Marketings der Organisation. Das wird in den Veröffentlichungen zu den eigenen Ausgaben von PETA dann Öffentlichkeitsarbeit (in manchen Jahren mit den beigeordneten Bezeichnungen: Information und Spendergewinnung) genannt. Öffentlichkeitsarbeit aber bezeichnet aber eben, laut DUDEN, nichts weiter als “das Bemühen von Organisationen oder Institutionen (z. B. Parteien, Unternehmen o. Ä.), der Öffentlichkeit (1) eine vorteilhafte Darstellung der erbrachten Leistungen zu geben“.

Unter diesen Vorzeichen könnte man PETA vielleicht für Arbeitsbeschaffung loben, aber Tierschutz ist sehr offensichtlich nicht das Feld, in dem im ideellen Bereich die Hauptausgaben getätigt werden. Trotzdem scheint diese geringfügige Betätigung im Land Berlin zu reichen, damit der Senat eine Organisation entsprechend klassifiziert. So billig konnte man sich wohl selten in einem Bundesland in Rechtssetzungs- und Verwaltungsverfahren “einkaufen”, wenn man diese Alibi-Zahlungen so nennen will, denn PETA erklärt ja selbst, dass man gar keinen Tierschutz betreibe. Somit wird der ganze Vorgang zu einer massiven Blamage für die ohnehin schon in Frage stehende Leitung der Berliner Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung. Besonders vor dem Hintergrund, dass die Organisation PETA generell ja bereits Ökoterrorismus unterstützt hat.

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