Erschienen auf echo-online.de am 14.09.2017. | Von: WolfgangGörg
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss hat einstimmig das Bürgerbegehren gegen Shark City für unzulässig erklärt, da er juristisch so nicht zulässig war.
Erschienen auf echo-online.de am 06.09.2017. | Von: Thomas Bach
Aufgrund eines Fehlers der Aquariumsgegner ist nun wohl schon aus juristischen Gründen kein Zulassen des Bürgerbegehrens gegen Shark City mehr möglich.