Buckelwal in der Nelson Bay | Foto: Paul Balfe, Lizenz: CC BY 2.0

11 Fragen an Dr. Dörnath: Fragliche Wal-„Freiheit“

Exklusiv für zoos.media – 03.05.2026.

Seine angeblichen „Retter“ behaupten der „Timmy“ genannte Buckelwal sei nun frei im Meer. Die renommierte Veterinärmedizinerin und Tierschutz-Expertin Dr. med. vet. Kerstin Alexandra Dörnath hat einen realistischeren Blick auf die Situation. In diesem Beitrag stellt sie sich 11 Fragen.

Dr. med. vet. Kerstin Alexandra Dörnath als Expertin im Interview | Quelle: Thorsten Töller, Verwendungserlaubnis durch Dr. Dörnath

11 Fragen an Dr. Dörnath: Fragliche Wal-„Freiheit“

In den letzten Wochen hat die Tierärztin Dr. Kerstin Alexandra Dörnath die Situation rund um den mehrfach gestrandeten, moribunden Buckelwal „Timmy“ fachlich eingeordnet und wurde auch von zahlreichen Medien, wie etwa dem ZDF, zum Thema befragt. Wie blickt sie auf die Geschehnisse Anfang Mai 2026? Hier ihre Antworten auf 11 Fragen.

1. Wie beurteilen Sie die „Freilassung“ des Buckelwales aus Sicht Ihrer wildtiermedizinischen Expertise?

Es handelte sich in diesem Fall um keine „Freilassung“, sondern um eine Millionenshow mit der Verklappung, also der gezielten Entsorgung eines stark geschwächten Wales, auf hoher See. Tiere kennen keine „Freiheit“ – der natürliche Lebensraum ist für sie voller Gefahren: von mangelndem Futter bis hin zur direkten und indirekten Bedrohung durch den Menschen.

Leider wird die Natur aber von Aktivisten romantisierend wie in einer Walt-Disney-Produktion dargestellt. So ist sie aber nicht. Insbesondere die Nordsee ist eines der am stärksten befahrenen Meere der Welt und birgt viele Gefahren insbesondere für diesen kranken und orientierungslosen Buckelwal. Er wird mitnichten „singend in den Sonnenuntergang schwimmen“, sondern ist dort massiven Gefahren ausgesetzt.

2. Welchen Gefahren ist der Wal nun ausgesetzt?

Das größte Risiko nach der Freisetzung ist das sofortige Ertrinken durch Erschöpfung oder ein Schock durch den massiven Stress. Zudem drohen Sepsis durch die Hautschäden und ein multiples Organversagen, da der Stoffwechsel im Brackwasser bereits gekippt ist. In der Nordsee bleibt er ohne Kraft eine Gefahr für sich und die dortige Schifffahrt. Hier drohen für Mensch und Tier gefährliche Zusammenstöße. Dieser Wall kann aufgrund von Desorientierung, Krankheit und Trauma durch den Menschen erneut stranden – entweder lebend oder tot.

3. Wie beurteilen Sie den Transport des Buckelwals? War dieser aus Sicht Ihrer wildtierärztlichen Expertise tierschutzkonform und war der Wal transportfähig?

Der Transport eines Wales in einer Barge, also einem Metallcontainer, ist nicht adäquat für den Transport eines Wals, sondern tierschutzwidrig. Wale kommunizieren und orientieren sich über Schall; die Lärmkulisse der Rettung, insbesondere der Lärm in dieser metallenen Barke, der Öffentlichkeit als „schwimmendes Aquarium“ verkauft, wirkt hier wie physischer Schmerz.

Überdies war dieser Buckelwal nicht transportfähig. Ein Wal, der keinerlei Abwehr- oder Fluchtreflexe zeigt, ist in einem sehr schlechten Allgemeinzustand, der keinen Transport erlaubt.

4. Wie schätzen Sie die Vokalisierungen des Wals auf der Barge ein?

Diese Rufe waren mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Ausdruck des Wales für seinen Stress, seine Orientierungslosigkeit und die für ihn fremde Umgebung.

5. War der Transport des Wales rechtmäßig in Bezug auf geltendes Naturschutzrecht?

Nein, dieser Waltransport war, meiner Meinung nach, nicht rechtmäßig nach dem geltenden Naturschutzrecht. Internationale Abkommen stehen dem legalen Transport im Weg. Der Buckelwal ist, wie alle Cetaceen, in Anhang IV der EU-FFH-Richtlinie gelistet. Die Richtlinie untersagt den Besitz und den Transport dieser Tiere.

Wer einen Buckelwal auf eine Barge lädt und über das Meer fährt, besitzt und transportiert ihn im rechtlichen Sinne. Die EU-Richtlinie wird mit dem Bundesnaturschutzgesetz in deutsches Recht umgesetzt. Ein solcher Transport ist nur dann legal, wenn eine staatliche Behörde eine Ausnahmegenehmigung erteilt hat. Das Ganze ist noch viel komplexer, da ja auch durch Dänisches Gewässer gefahren wurde.

Buckelwal von vorne | Foto: Sylke Rohrlach, Lizenz: CC BY-SA 2.0

6. Wie beurteilen Sie den Umgang mit dem Wal vor Poel?

Selbstverständlich ist es richtig und wichtig, Empathie mit unseren Mitgeschöpfen zu haben. Wenn aber Fakten verleugnende Emotionalität und Anthropomorphismus anstatt realistischer Einschätzung auf wissenschaftlicher Basis in den Vordergrund treten, dann verliert das Tier. Ich betone immer wieder: Tierschutz ist Wissenschaft und keine Meinung.

Das Nichtstun und Beobachten am Anfang durch die Vertreter von Meeresmuseum und ITAW war ein genauso falscher Ansatz wie der diesem folgende tierschädliche Aktivismus einer Gruppierung von Wal-Amateuren, die sich zudem nicht durch Teamwork, sondern durch einen dauerhaften Streit auszeichnete. Tierärzte müssen ihrem ethischen Kompass folgen. Das bedeutet auch, dass erkannt werden muss, wann der richtige Zeitpunkt ist, eine leidende Kreatur mit infauster Prognose zu erlösen. Ich habe von Anfang an für eine Erlösung des Tieres aus Tierschutzgründen plädiert und mich dafür auch öffentlich angeboten. Dafür habe ich die übelsten Anfeindungen ertragen.

Für einen solchen Buckelwal bedeutet jede Berührung, jedes Boot, jedes schwere Gerät und jeder Taucher extremen Stress. Ein geschwächtes Tier kann nicht fliehen, gerät aber innerlich in Panik, was die Stoffwechselrate gefährlich erhöht und Reserven aufzehrt. Dass ein Ministerium und mit ihm seine Amtstierärzte dulden, dass unter der Leitung von mit Wildtieren unerfahrenen Haustierärzten mit Zink getränkte Tücher aufgelegt, mit inadäquaten Kanülen zur vermeintlichen Blutprobenentnahme sinnlos in das Tier gepikt wird, eine symbolische Menge Wasser mittels Tubus versucht wird einzugeben, „Physiotherapie“ und „Kuschelstunden“ durchgeführt werden und zu guter Letzt ohne Erlaubnis ein Peilsender angebracht wird, ist aus wildtierärztlicher Sicht als tierschutzwidrig zu kategorisieren. Hier ist ein Wildtier vor aller Augen gequält worden.

7. Was hätten Sie insgesamt anders gemacht?

Unter meiner Leitung hätte es aus Gründen des Tierschutzes maximal einen Rettungsversuch gegeben. Da bei diesem Wal allerdings immer im Raum stand, er habe Teile eines Netzes im Magendarmtrakt, hätte ich von Anfang an seine tierschutzkonforme Erlösung aufgrund infauster Prognose in Erwägung gezogen. Wissenschaftlich wäre ein gnädiges Ende ohne weiteres Aufscheuchen der einzig tierschutzrechtlich tragbare Weg gewesen. Ich hoffe für diesen Wal, dass sein Leiden bald endet – als das Tier durch dänische Gewässer transportier wurde, hatte ich auf einen Eingriff der dänischen Behörden gehofft.

8. Wie schätzen Sie das Vorgehen der Aktivisten ein: Handelte es sich überhaupt um eine „Rettungsaktion“?

Dieses Vorgehen hat mit einer „Rettung“ nichts gemein. Es war die tierschutzwidrige Bergung eines stark geschwächten Wales. Ich habe auf den Bildern den Abtransport eines Tieres unter großem Gezerre und lautem Gejubel wahrgenommen. Von einer „Rettung“ habe ich nichts gesehen.

9. Gibt es eigentlich eine Auffangstation für Buckelwale?

Nein, es gibt weltweit keine Auffangstation für Buckelwale. Diese Information war eine Nebelkerze der Aktivisten. Wie auch soll ein solcher Koloss in Menschenhand gepflegt werden? Bei einem Zahnwal ginge dies, natürlich in Abhängigkeit von seinem Gesundheitszustand, aber bei einem Bartenwal, der seine Nahrung mit seinen Barten filtriert, ist dies gegenwärtig ein Ding der Unmöglichkeit.

10. Was empfehlen Sie für die Zukunft im Umgang mit Walstrandungen in Deutschland?

Für den zukünftig rechtssicheren und tierschutzkonformen Umgang mit Walstrandungen in Deutschland muss ein landesweit geltendes Protokoll für gestrandete Wale, das klare Handlungsanweisungen vorschreibt, erstellt werden. Dies sollte ein Zeitfenster seit der Strandung festlegen, in dem Rettungsversuche erlaubt sind. Bleibt der Erfolg aus, sollten die Tiere aus Tierschutzgründen erlöst werden. Bei Tieren ab einer Körperlänge von sechs Metern sollte das Protokoll die Sprengung des Kopfes als Methode vorsehen.

Darüber hinaus muss ein solches Dokument Zuständigkeiten, Abläufe und die Kommunikation mit der Öffentlichkeit regeln – denn Strandungen großer Meeressäuger haben erhebliche gesellschaftliche wie politisch-administrative Folgen. Dennoch darf hier kein Minister die Entscheidungen treffen, sondern ein Team aus Meeresbiologen, Wildtierärzten und dem zuständigen Amtstierarzt.

Privates Engagement ist emotional verständlich, fachlich aber oft grenzwertig. Solche Aktionen verlängern das Leid oft unnötig. Gut gemeint ist hier das Gegenteil von gut. Wenn Experten des Meeresmuseums abraten, sollte das, auch von der Politik, respektiert werden. Auch muss die Überprüfung und Auswertung der Daten eines am Wal angebrachten Peilsenders zwingend von unabhängigen Wissenschaftlern ermöglicht werden. Überdies sollte ein funktionierende Strandungsnetzwerk wie in anderen Ländern aufgebaut werden. Ich persönlich kenne das freiwillige Netzwerk der British Divers Marine Life Rescue (BDMLR), dem ich angehörte, als ich in Großbritannien lebte.

11. Wer trägt die Verantwortung für die gesamte Situation?

Die gesamte Situation rund um diesen Wal ist nicht nur ein Tierschutzskandal und ein naturschutzrechtlicher Skandal, sondern auch ein politischer Skandal. Die Verantwortung liegt bei Minister Backhaus. Er hat diesen Wal für seine politischen Ziele instrumentalisiert. Politiker sind immer besser durch Wissenschaftler und nicht durch Aktivisten beraten. Sicherlich wird diese Situation juristisch aufgearbeitet werden. Dieser Skandal reicht in meinen Augen für einen Rücktritt und nicht für ein Denkmal!

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