Exklusiv für zoos.media – 22.05.2026. Von: Philipp J. Kroiß
Wem gehört eigentlich das bekannt gemachte Logo des Vereins Mission Erde? Eine Recherche beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) lässt Rückschlüsse auf eine interessante Konstruktion zu. Dadurch kommen aber auch allgemeinere Fragen auf.

Robert Marc Lehmann, Mission Erde & Markenrechte
Ein Vogel über einem Blatt über einem Fisch: Mit diesen drei Bestandteilen wartet das Logo auf, mit dem der Verein Mission Erde verbunden ist. Diese Marke gehört aber dem Verein gar nicht. Sie gehört ausschließlich dem 1. Vorsitzenden des Vereins: Robert Marc Lehmann. Das kann jeder beim DPMA selbst nachvollziehen.
Das ist recht ungewöhnlich. Schaut man sich Logos zum Beispiel von Nabu oder WWF an, gehören diese nie einer Person, sondern jeweils den Vereinen, die sie nutzen. Das ist deshalb sinnvoll, weil sie natürlich ihre Identität, die auch auf solchen Logos fußt, selbst kontrollieren wollen. Normalerweise ist so ein Logo schlicht Teil des Vereinsvermögens. So kann der Verein auch damit arbeiten und zum Beispiel Einnahmen damit erzielen, indem Lizenzen vergeben werden: Klassisches Beispiel ist der WWF-Panda bei Edeka.
Kontroll-Konstruktion

Damit man eine Marke nutzen darf, braucht man eine Lizenz. Da gibt es im Wesentlichen zwei Konstruktionen: Die kostenlose Lizenz und die kostenpflichtige Lizenz. Die Geld-Frage ist allerdings in dem Fall von Mission Erde sehr viel weniger wichtig. Viel wichtiger ist wohl ein anderer Aspekt in einer solchen Konstruktion: Kontrolle. Die ist durchaus entscheidender.
Mission Erde als Verein ist natürlich abhängig von diesem Logo. Sollte aber zum Beispiel der Verein jemals einen Kurs einschlagen, der Lehmann nicht passt, oder sollte der Vorstand versuchen, ihn abzuwählen, kann er wahrscheinlich dem Verein mit sofortiger Wirkung die Nutzung des Logos und des Namens entziehen. Das würde den Verein – zumindest erstmal – handlungsunfähig machen, weil er quasi seine Identität verlöre und viele, auch nicht unbedingt kostengünstige, Änderungen vornehmen müsste.
Für einen Verein wie Mission Erde e.V. ist das Logo nicht einfach nur ein nettes Bildchen. Vielmehr ist es ein wichtigstes immaterielles Kapital. Allerdings existiert der Verein markenrechtlich so nur von Lehmanns Gnaden. Das gibt ihm eine große Kontrolle. Solche Abhängigkeiten sind in Deutschland völlig legal. Das liegt an einer Lücke im System: Das Finanzamt prüft nur Geldflüsse, keine Machtstrukturen.
Marke nicht nur für Mission Erde

Ein weiterer Aspekt ist, dass, wer immer eine Marke besitzt, diese auch für Dinge einsetzen kann, die mit einem Lizenznehmer nichts zu tun haben müssen. Der Verein ist ja nur Lizenznehmer. Er hat also gar keine Kontrolle darüber, was mit dem Logo, mit dem er so sehr verbunden ist, sonst noch geschieht und wie viel er dann davon hat. Ein gutes Beispiel ist der Mission Erde Online Shop by myMerch. Über den hat zoos.media auch schon mal berichtet.
Man findet den Namen „Mission Erde“, man sieht das Logo, das mit dem Verein verbunden ist, und etwa im Mai diesen Jahres prangte sogar auf einer Einblendung unter Vogel, Blatt und Fisch noch „JOIN THE MISSION“. Darunter sollte man dann seine Mailadresse eingeben. Warum? Um zum Beispiel über neue Shop-Produkte entsprechend Infos zu bekommen. Dass allerdings nur pro Bestellung – not bene: nicht pro bestelltem Produkt – nur „1€ direkt als Spende an den Verein“ gehen, erfährt man in einem Unterpunkt vom FAQ. Die Aufmachung des Shops könnte einen anderen Eindruck vermitteln.
Pointiert könnte man sagen: Der Verein darf das Logo putzen, aber letztendlich wohl keine Geschäfte damit machen. Somit ist das Konstrukt ganz ähnlich wie beim Content, mit dem Robert Marc Lehmann agiert. Laut Finanzberichten trägt der Verein erhebliche Kosten für die ‚Missionen‘. Da die daraus resultierenden Videos jedoch offenbar auf monetarisierten Kanälen laufen, stellt sich die Frage nach der bilanziellen Gegenleistung für den Verein – besonders auch im Hinblick auf die Analyse der Finanzen des Vereins.
In trockenen Tüchern

Im Prinzip scheint in diesem System wohl letztendlich vieles zum Ungunsten des Vereins laufen. Pointiert gesagt: Der blecht für den Content, das Image des Logos und so weiter, hat davon dann aber gar nicht mal wirklich was, denn die wesentliche wirtschaftliche Wertschöpfung und Vermarktung finden wohl außerhalb des Vereins statt. Das ist eine ziemlich schlechte Situation für einen Verein. Zumindest, wenn man nur den Verein allein betrachtet.
Ein Verein ist eine juristische Person und könnte theoretisch vor Gericht ziehen, wenn eine strukturelle Benachteiligung vorliegen würde. Doch wer müsste diese Klage unterschreiben? Der gesetzliche Vertreter des Vereins. Wer ist das? Das ist Robert Marc Lehmann. Man kann begründet vermuten, dass er die Unterschrift nicht leisten würde. Schließlich ist es „Roberts Shop“ und auf einem Kanal, der mit Lehmanns Namen verbunden ist, wird auch der vom Mission Erde finanzierte Content vertrieben. Hier zeigt sich ein gewisses Paradoxon: Ein Vorgehen des Vereins gegen die privaten Strukturen seines eigenen Gründers ist durch die personelle Identität der handelnden Akteure wohl praktisch blockiert.
Daher gibt es wohl nichts zu befürchten. Zumindest „von innen“ kann so eine Konstruktion nicht gelöst werden. Die Frage ist allerdings: Wie gemeinnützig ist das dann? Nutzt so eine Konstruktion wirklich der Allgemeinheit? Die wesentlichen Profiteure sind doch vielmehr die, die mit Leistungen des Vereins die Gewinne machen, könnte man denken. Allerdings muss man vielmehr auf die generell Strukturen schauen.
Strukturelles Problem

Letztendlich muss jeder Spender wissen, ob er solche Strukturen unterstützen will. Aktuell sind sie legal. Deshalb geht es in der Frage gar nicht mal so sehr um das konkrete Beispiel. Es geht um einen Blind Spot des deutschen Rechts. Das traditionelle Gemeinnützigkeitsrecht wurde für den klassischen, urdemokratischen Bürgerverein geschaffen. Das System krankt an einer strikten Trennung der Rechtsgebiete: Während das Markenrecht rein wirtschaftliche Eigeninteressen schützt, blickt das Finanzamt bei der Gemeinnützigkeit primär auf formale Geldflüsse statt auf tatsächliche Machtstrukturen. Letzteres wäre allerdings nötig.
Wer diese Welten geschickt kombiniert, erschafft eine Art rechtliches Hybrid-Modell. Das nutzt einen Verein, aber die wertvollsten immateriellen Bestandteile, die eigentlich dem Verein zugeordnet werden könnten, wie Markenrechte und reichweitenstarke Kanäle, die dann aber privat verwertet werden. Solange das Gesetz diese Lücke zwischen Steuer- und Zivilrecht nicht schließt, bleibt dieses Modell ein legales Werkzeug, um die Kommerzialisierung eines scheinbar guten Zwecks an den Kontrollinstanzen der Allgemeinheit quasi vorbei zu schleusen.
Solange das legal ist, kann das jeder machen. Rechtlich spricht nichts dagegen. Die große Frage ist aber: Sollte das legal bleiben? Bis zu welchem Punkt ist ein Einsatz noch tatsächlich gemeinnützig? Wie eigennützig darf Gemeinnützigkeit sein? All diese Fragen werden politisch nicht wirklich diskutiert. Gesellschaftlich aber baut sich immer mehr Druck auf, was nicht zuletzt das Aufleben der 551 Fragen zeigt. So etwas klärt sich nicht an einem Beispiel, aber es trotzdem wichtig, verschiedene Beispiele zu porträtieren. Letztendlich müssen aber die großen Fragen dahinter beantwortet werden. Das wird für die Zukunft wichtig sein.
