Erschienen auf heise.de am 15.04.2018. | Von: Tilman Wittenhorst
Das Gericht sieht im Vergleich eine Taktik der Tierrechtsorganisation PETA eine drohende Niederlage abzuwenden, die aufgrund der Präzedenz des Falls entscheidende Bedeutung hat. Deshalb nimmt das Gericht den Vergleich nicht an und will ein Urteil sprechen.
Anmerkung: Leider bezeichnet der Autor PETA als “Tierschutzorganisation”. Das ist nachweislich falsch – auch PETA sieht sich selbst nicht als Tierschutzorganisation.
Zu dem Thema Affen-Selfie haben wir einen Exklusivartikel verfasst. Ebenfalls hat in diesem Zusammenhang Micky Beisenherz mal kräftig mit PETA abgerechnet – ein sehr lesenswerter Artikel.