Erschienen auf ots.at am 02.04.2026.
Der Österreichische Kynologenverbandes (ÖKV) ist gegen erfolgreich gegen eine Verordnung des ehemaligen Gesundheitsministers Johannes Rauch (Grüne) vorgegangen. Dadurch wurde das Verbot des Gebrauchshundesports Teil C aufgehoben.
Anmerkungen: Auch zoos.media hatte diese Verordnung und die Sicht des ÖKV schon zum Thema gemacht. Diese Verordnung war verfassungswidrig. Das wurde nun höchstrichterlich bestätigt. Abteilung C des Gebrauchshundesports umfasst den Schutzdienst. Dazu gehören typischerweise das Aufspüren (Verweisen) eines Helfers, das Bewachen, das Stellen und Verbellen sowie die Abwehr von Angriffen. Er gilt als die dritte Disziplin – nach Fährtenarbeit (A) und Unterordnung (B) – des Vielseitigkeitssport mit Hunden. Voraussetzung dafür sind geeignete Hunde-Ausbildungsplätze mit dafür geprüften Hunden und geschultem Personal. Statt den Hund „scharf zu machen“, geht es um die kontrollierte Ausübung von Beutetrieb unter Anleitung im Rahmen des Hundesports.
