Ein Schäferhund im Portrait | Foto: "Me" (Paddywagonforyou), Lizenz: public domain

Hunde: Verfassungsgerichtshof bestätigt Rechtsansicht des ÖKV

Erschienen auf ots.at am 02.04.2026.

Der Österreichische Kynologenverbandes (ÖKV) ist gegen erfolgreich gegen eine Verordnung des ehemaligen Gesundheitsministers Johannes Rauch (Grüne) vorgegangen. Dadurch wurde das Verbot des Gebrauchshundesports Teil C aufgehoben.

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Anmerkungen: Auch zoos.media hatte diese Verordnung und die Sicht des ÖKV schon zum Thema gemacht. Diese Verordnung war verfassungswidrig. Das wurde nun höchstrichterlich bestätigt. Abteilung C des Gebrauchshundesports umfasst den Schutzdienst. Dazu gehören typischerweise das Aufspüren (Verweisen) eines Helfers, das Bewachen, das Stellen und Verbellen sowie die Abwehr von Angriffen. Er gilt als die dritte Disziplin – nach Fährtenarbeit (A) und Unterordnung (B) – des Vielseitigkeitssport mit Hunden. Voraussetzung dafür sind geeignete Hunde-Ausbildungsplätze mit dafür geprüften Hunden und geschultem Personal. Statt den Hund „scharf zu machen“, geht es um die kontrollierte Ausübung von Beutetrieb unter Anleitung im Rahmen des Hundesports.

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