Schimpanse im Zoo Augsburg | Foto: Rufus46, Lizenz: CC BY-SA 3.0

PETA nur ein Abmahnverein?

Exklusiv für zoos.media – 19.01.2019. Autor: Philipp J. Kroiß

Politiker Gero Hocker (FDP) fühlt sich in Bezug auf die Kampagne der radialen Tierrechtsorganisation PETA im Fall Robby an sogenannte Abmahnvereine erinnert. Der Artikel erklärt Hintergründe.

PETA nur ein Abmahnverein?

Die große Winter-Gala im Zirkus Belly, in der natürlich auch der Sieg für das Wohl des Schimpansen Robby gefeiert wurde, nimmt der FDP-Politiker Gero Hocker zum Anlass über Vorgänge zu sprechen, die bisher eher verborgen blieben und die den Fall des Schimpansen in der Pfleger einer Zirkusfamilie betreffen:

“Erfreulicher Nebeneffekt des Abends: nachdem zahlreiche mit diesem Fall beschäftigte Tierärzte, Veterinäre, Rechtsanwälte, Journalisten und Politiker berichten, dass PETA versucht hat, viele von ihnen mit so genannten Unterlassungserklärungen einzuschüchtern, werden immer mehr Parallelen zwischen PETA und sogenannten „Abmahnvereinen“ erkennbar. Deswegen schauen auch immer mehr Politiker und Journalisten hinter die Fassade dieser Organisation, die so makellos erscheint, denn gegen „Tiere“, „Ethik“ und „Rechte“ kann ja niemand etwas haben. Dass sich der Wind in der Berichterstattung trotzdem langsam aber sicher dreht, ist der Recherche immer mehr kritischer Stimmen zu verdanken, die einen Blick auch hinter die Kulissen geworfen haben – vielen Dank dafür!” – Gero Hocker (FDP) auf Facebook

https://www.facebook.com/hockergero/posts/1600558056710356?__tn__=-R

Was ist eine Unterlassungserklärung?

Eine Unterlassungserklärung ist eine Erklärung eine bestimmte Handlung zu unterlassen – wie der Name schon sagt. Außergerichtlich, wie es hier wohl der Fall war, kommt sie begleitet von einer Abmahnung, also einer formalen Aufforderung, eine bestimmte Handlung oder ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Dadurch will man erreichen außergerichtlich einen angeblichen Rechtsverstoß zu klären. Im Journalismus verpflichtet sich etwa eine Redaktion mit einer Unterlassungserklärung künftige Verletzungen gleicher Art zu unterlassen. Dafür gibt sie dann eine meist strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. Bei Zuwiderhandlung müsste sie dann eine Vertragsstrafe zahlen (§ 823 und § 1004 Bürgerliches Gesetzbuch).

Ein Unterlassensanspruch ist aber nur unter bestimmten Voraussetzungen gegeben wie Ehrverletzungen (siehe dazu §§ 1004, 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 185 ff. StGB), Kreditgefährdung (siehe dazu: §§ 1004, 824 BGB), Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung (siehe dazu: §§ 1004, 826 BGB), Eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetrieb (siehe dazu: §§ 1004, 823 Abs. 1 BGB) und / oder sonstige Verletzung allgemeiner Persönlichkeitsrechte (siehe dazu: §§ 1004, 823 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG). Einen Unterlassensanspruch lässt sich dann aber nur geltend machen, wenn es eine Rechtsverletzung, Rechtswidrigkeit und eine Wiederholungs- oder Erstbegehungsgefahr gibt.

Eine Rechtsverletzung ist dabei grundsätzlich vom Betroffenen zu beweisen. Wenn der das nicht kann, ist auch kein Unterlassensanspruch gegeben und sie ist somit gegenstandslos. Wenn die Berichterstattung nicht erwiesen unwahr ist, scheidet eine Rechtswidrigkeit auch aus. In deren Zusammenhang findet auch eine Güterabwägung zwischen den Interessen des Betroffenen und den Interessen der Presse, die insbesondere aus Art. 5 GG (Meinungsfreiheit) resultieren, statt. Eine Wiederholungsgefahr besteht dann, wenn konkrete Gefahr bestehen, dass sich die Rechtsverletzung, die natürlich vorher nachgewiesen werden muss, wiederholt wird und das ist meist auch der Grund, warum es die Unterlassungserklärung überhaupt gibt. Allerdings kann sie auch auf einer Erstbegehungsgefahr basieren, wenn der zu beanstandende Bericht noch gar nicht veröffentlicht ist.

Abmahnvereine – das Geschäft mit der Drohung

Abmahnungen können auch als Waffe eingesetzt werden – etwa, um Journalisten einzuschüchtern. Aber das beschränkt sich nicht nur auf Journalismus wie eine Recherche es ARD-Formats Plusminius gezeigt hat. Schon 2017 belegte eine Studie im Bereich des Online-Handels wie Abmahnvereine zum Problem werden können. Deren Modell rechnet sich dadurch, dass bei einer Abmahnung mit Unterlassenerklärung Vertragsstrafen festgelegt werden, die man dann natürlich nur zu gerne einfordert. Wie ein Geschäftsmodell aussehen kann, zeigt dieser Artikel, der de Verurteilung entsprechender Täter bespricht. In diesem SZ-Kommentar erklärt der Journalist Nils Wischmeyer wie die Politik das stoppen könnte.

Laut dem Manager Magazin finanziert sich die Deutsche Umwelthilfe (DUH) “zu einem guten Teil aus Abmahngebühren”: “Mit Abmahnungen und Konventionalstrafen nimmt die Umwelthilfe jedes Jahr Millionen ein – 2016 waren es 2,46 Millionen Euro, also ein gutes Drittel des Gesamtbudgets.” Allerdings bestreitet die DUH ein Abmanhnverein zu sein. Capital hat dazu tiefgreifend recherchiert:

Dennoch betont er, die DUH sei „kein Abmahnverein“. Die Fakten legen anderes nahe: Capital hat alle 78 klageberechtigten Einrichtungen gefragt, wie viel sie 2015 durch Verbraucherschutzmaßnahmen eingenommen haben. Acht davon, zumeist kleine Mietervereine, waren nicht zu erreichen, fünf verweigerten eine Antwort. Von den 65 Organisationen, die sich äußerten, verzeichneten 46 überhaupt keine Einnahmen aus Abmahnpauschalen und Vertragsstrafen. Die Verbraucherzentralen erzielten meist vier- bis fünfstellige Summen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen nahm 2015 so 279.000 Euro ein, die Verbraucherzentrale Berlin 395.000 Euro. Dem stehen 2,5 Mio. Euro der DUH gegenüber. Resch weist darauf hin, dass Kontrollen etwas kosten. Anfangs habe die DUH draufgezahlt. Heute, gesteht er aber, mache sie einen Überschuss. Einleuchtend: Je länger man das Geschäft betreibt, desto mehr Wiederholungstäter gehen ins Netz. Wenn sie zuvor eine Unterlassungserklärung unterzeichnet haben, wird die Konventionalstrafe fällig. Erst sie, nicht die kleine Mahnpauschale, macht es lukrativ.

In der FAZ wurde die DUH schon als “ein von Abmahnungen lebender Interessenverein” bezeichnet. Armin Laschet von der CDU, Ministerpräsident von NRW, beschrieb die DUH wie folgt: “Das ist ein klassischer Abmahnverein, finanziert von einem ausländischen Autokonzern, der die deutsche Autoindustrie schwächen will“.

Viel lukrativer als selbst Geld daraus zu generieren, ist aber manchmal eine Einschüchterung. So versuchen Interessengruppen ungewollte Berichterstattung auszuschalten. Sie versuchen so, Schaden für ihre Geschäfte abzuwenden. Vor diesem Hintergrund ist dann wohl auch Dr. Hockers Aussage zu sehen.

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