Christina Schulze-Föcking (CDU) | Foto: Leila Paul, Lizenz: CC BY-SA 3.0

Wie PETA Gesetzeslücken für Hetzkampagnen nutzt

Exklusiv für zoos.media – 03.11.2018. Autor: Philipp J. Kroiß

Ein Post vom FDP-Politiker Gero Hocker wirft ein Schlaglicht darauf wie juristisch mit Schmierenkampagnen umgegangen wird. Das betrifft auch PETA.

Wie PETA Gesetzeslücken für Hetzkampagnen nutzt

Misst die Justiz mit zweierlei Maß? Auf diese Frage kommen Menschen, wenn sie zum Beispiel einen Parallelismus sehen wie Gero Hocker ihn entdeckt hat und sehr gut beschreibt:

Sowohl das Bild von PETA als auch das der Fußballfans ist geschmacklos. Frau Schulze Föcking, die aus der Tierrechtsszene aufgrund von einer nachweislich falschen Schmierenkampagne, die auch noch medial durch eine schlechte journalistische Leistung befeuert wurde, so massiv bedroht wurde, dass sie zur ihrer eigenen Sicherheit und der ihrer Familie in den Rücktritt gezwungen wurde, durchzustreichen, in in schwarz-weiß abzubilden und das als Sieg zu feiern, hat PETA völlig zu Recht sehr viel Kritik gebracht, denn egal, wo man sich selbst positioniert: das überschreitet eine rote Linie wie es dies auch bei der Hopp-Schmähung tat.

“PETA kann für keinen Demokraten ein ernstzunehmender Gesprächspartner sein.”

Wenn Menschen quasi zum Abschuss freigegeben werden

Obgleich das Urteil für Hopp durchaus zu begrüßen ist, lässt die Justiz gerade massiv eine Verrohung der Gesellschaft zu. Es bedurfte etwa ein langes Hin und Her bis der Verkauf eines Galgen untersagt wurde, der für Politiker reserviert wäre. Ende 2017 wurde per Gerichtsbeschluss der Verkauf noch ermöglicht und erst fast ein Jahr später war dann endlich Schluss. Die Gerichte arbeiten sehr langsam und der Schaden war schon längst angerichtet als das finale Urteil zum “Merkel-Galgen” kam.

Christina Schulze Föcking erklärte bei ihrem Rücktritt: “In den vergangenen Monaten und Wochen habe ich jedoch in anonymen Briefen und ganz offen im Internet Drohungen gegen meine Person, meine Gesundheit und mein Leben erfahren, die ich nie für möglich gehalten hätte und die das Maß des menschlich Zumutbaren weit überschritten haben.” Das muss man sich mal vorstellen: eine auf Basis einer demokratischen Wahl legitimierte Ministerin muss um ihr Leben fürchten, weil es möglich ist, solche Drohungen auszusprechen.

Ähnliche Hetzkampagnen häufen sich in letzter Zeit: Menschen werden quasi zum Abschuss freigegeben und das nur auf Basis unbewiesener Vorwürfe. Unter den Augen der Justiz entsteht ein Pranger wie man ihm aus dem Mittelalter kennt und wenn überhaupt, werden mal einzelne Formulierungen verboten und es dauert oft Jahre bis man die Täter überhaupt eine Strafe bekommen. Dann gibt es aber dabei keine klare Linie.

Politiker sollen an Galgen hängen, Sportfunktionäre abgeschossen werden und eine durch massive Straftaten in den Rücktritt gezwungene Politikerin darf offenbar wie eine Tote als Trophäe präsentiert werden. Dazu gibt es dann einen grauen Blumenstrauß an rechtlichen Einschätzungen und Urteilen, aber an die Opfer denkt dabei dann anscheinend keiner. Die Opfer solcher Kampagnen bekommen gar nicht mal so unberechtigt Todesangst und sehen sich machtlos, weil keiner etwas tun kann und sie sich nicht darauf verlassen können, dass das irgendwann aufhört eben weil mit zweierlei Maß gemessen wird.

Wie kann das sein?

Morddrohung ist kein juristisch technischer Begriff – es gibt also keinen solchen Straftatbestand. Sehr wohl aber gibt es den Straftatbestand der Bedrohung:

Strafgesetzbuch
Besonderer Teil
18. Abschnitt – Straftaten gegen die persönliche Freiheit

§ 241
Bedrohung
(1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, daß die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.

Was zuerst enorm klar wirkt, lässt sich juristisch herrlich aufweichen. Wann fängt denn die glaubhafte Bedrohung an und wann hört “der Spaß” auf? Ganz häufig werden dann in einer Demokratie sehr hohe Güter wie Meinungs- oder Kunstfreiheit von den Tätern herangezogen. Es wird argumentiert, ob man denn keinen Spaß verstehe, das wäre ja alles nicht so ernst gemeint gewesen und so weiter und sofort.

Bei einer an Bedingung geknüpfte Todesdrohungen könnte man auch auf einen Straftatbestand der Nötigung plädieren, aber auch dann muss man nachweisen, dass die Bedrohung ja ernst gemeint war. Das zeigt den Fehler im System sehr deutlich auf: Niemand kann wissen, wie ernst gemeint so eine Drohung war und dann greifen eben manche Gerichte zum Grundsatz in dubio pro reo. Diese Entscheidungen kann man absolut kritisieren, aber eine Judikative ist letztendlich auch nur so gut wie die ihr zugeordnete Legislative.

Opfer werden zu wenig geschützt

Es gibt nichts Gutes, was man generell mit einer Todes- oder Morddrohung erreichen kann und es gibt keinen Grund, warum es kein Gesetz dagegen gibt. Jeder kann immer noch uneingeschränkt seine Meinung sagen und seine Kunst betreiben, wenn es ihm verboten ist, und es entsprechend auch bestraft wird, irgendjemandem in Ton, Wort oder Bild mit Tod oder Mord zu drohen. Ein Grund, weshalb Gerichte also anscheinend mit zweierlei Maß messen können, ist, dass es hier keinen entsprechend formulierten Straftatbestand gibt. Sobald da einer wäre, könnte man die Opfer viel besser schützen und die Täter häufiger auch ausfindig machen.

Ein grundlegender Mechanismus ist auch, dass in der Öffentlichkeit offenbar alle Hemmungen fallen, wenn der Vorwurf einer Straftat im Raum steht. Bei Frau Schulze Föcking war das zum Beispiel Tierquälerei, obgleich dieser Vorwurf nie hinreichend bewiesen werden konnte und es nie zu einem so lautenden Urteil kam. Der Vorwurf reicht aber anscheinend inzwischen schon, damit es gesellschaftlich in gefährlicher Weise eskaliert. Eigentlich gibt es auch gegen so etwas gesetzliche Vorgaben, aber auch diese sind zu schwammig, sodass Leute als Täter bezeichnet werden, die es gar nicht sind, die Justiz ist untätig dagegen und beruft sich auf Meinungsäußerung.

Obgleich dies juristisch möglich ist, verkennt es natürlich die Realität. Die neuen Medien und eine fragwürdige Berichterstattung in manchen “alten” Medien, sorgen dafür, dass solche Schmierenkampagnen Wind unter die Segel bekommen und Menschen, sowie Unternehmen, plötzlich zu Tierquälern werden ohne je ein Tier gequält zu haben. Hier muss auch die Legislative einschreiten. Niemand würde ja durch ein Gesetz in seiner Meinungsäußerung beschnitten, wenn er Leuten nicht mehr Straftaten vorwerfen dürfte, die noch gar nicht durch ein Gericht in ihrer Existenz bestätigt wurden. Hier muss auch der Gesetzgeber handeln.

Opferschutz bei solchen Schmierenkampagnen erreicht man dadurch, dass man die Äußerung von Hass nicht mehr mit der von Meinung verwechselt. Es ist keine Meinungsfrage, ob jemand Tierquäler ist. Wir haben Gesetze und Gerichte, die das bestimmen, ob jemand entsprechend schuldig ist – genau so wenig ist es eine Meinungsfrage, ob 1+1 jetzt zwei der drei sind. Politisch will man zwar etwas gegen solche Vorgänge tun, aber dazu müssen sich eben auch Gesetze ändern, die offensichtlich tatsächlich zu schwammig sind für die heutige Zeit.

Es klafft eine Gesetzeslücke

Dass es diese Lücke gibt, nutzen auch unseriöse NGOs aus. So kommt auch PETA mit solchen Geschmacklosigkeiten wie oben durch und kann sogar Morddrohungen auf diese Art feiern. Rechtsstaatlich ist das natürlich im Prinzip ein völlig indiskutabler Prozess, Menschen so immens zu verletzten und der Rechtsstaat muss es schaffen, dies in den Griff zu bekommen, damit er nicht ausgehöhlt wird von einer Kultur der falschen Verdächtigung und massiven Bedrohung, der in der öffentlichen Wahrnehmung die tatsächlich juristischen Prozesse aushebelt.

Somit ist das Messen mit zweierlei Maß, was anhand verschieden lautender Urteile in ähnlichen Fällen offensichtlich wird, ein Problem. Auf der anderen Seite aber auch die fehlenden gesetzlichen Bedingungen, die manch fragwürdiger Rechtsauslegung einen Riegel vorschiebt. Das liegt auch massiv im Interesse moderner Zoos, die ja auch Schmierenkampagnen, unter anderem von PETA, gegenüber stehen.

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