Dr. K. Alexandra Dörnath impft den prächtigen Nachwuchs von Sandokan. Carmen Zander gibt dem Tigerwelpen dabei Sicherheit. | Quelle: Dr. K. Alexandra Dörnath

Verfehlter Tierschutzvollzug: Warum das Papier den Tiger nicht ersetzt

Exklusiv für zoos.media – 21.07.2026. Von: Dr. med. vet. Kerstin Alexandra Dörnath

Wildtierärztin Dr. Alexandra Dörnath schaut im 16. Teil ihrer Kolumne WildTierBlick kritisch auf die Behörden-Aktion gegen Tiger in Dölzig. Sie spricht über Tierschutz, Big Money und Expertise.

Tiger-Jungtier Imana genießt Quality-Time mit ihrer Mutter Saphira. | Foto: Carmen Zander, Verwendungserlaubnis durch Dr. Dörnath

Verfehlter Tierschutzvollzug: Warum das Papier den Tiger nicht ersetzt

Als Wildtierärztin sehe ich täglich, was gute tierschutzkonforme, artgemäße, ja sogar tiergerechte Haltung bedeutet. Der Zustand eines Tieres lügt nicht – ist ein Tier ja immer der ehrlichste Zeuge seiner eigenen Lebensumstände.

Wenn ein Großraubtier wie ein Tiger einen exzellenten Allgemeinzustand aufweist, keine Verhaltensstörungen zeigt und physiologisch sowie psychisch in seiner Mitte steht, dann ist das medizinische Faktum eindeutig: Die Haltung ist tierschutzkonform. Als betreuende Tierärztin der Tiger von Carmen Zander kann ich bestätigen: Kaum sonst sehen Großkatzen in Menschenhand so gesund und ausgeglichen aus wie ihre Tiger bei ihr ausgesehen haben.

Doch was passiert, wenn Behörden mit Tierrechtsideologen kooperieren und infolge dessen weltanschauliche Ziele gemeinsam mit behördlicher Macht über klinische Expertise triumphieren?

Das „Säugetiergutachten“: Ein Scheinargument mit fatalen Folgen

Ein echtes Tiger-Traumpaar: Saphira & Sandokan in der Obhut von Carmen Zander | Quelle: Dr. K. Alexandra Dörnath

In der aktuellen Debatte wird oft das sogenannte Säugetiergutachten als heiliger Gral zitiert. Doch machen wir uns die Rechtslage bewusst: Dieses Gutachten ist kein antizipiertes Sachverständigengutachten, sondern lediglich eine Handlungsempfehlung. Es ist kein Gesetz, sondern ein Leitfaden, der in der behördlichen Praxis nicht als Instrument der Willkür missbraucht werden darf. Wenn Behörden im Rahmen von Zollstock-Tierschutz dieses Gutachten als unumstößliches Dogma verwenden, um erfahrene Halter zu diffamieren, missachten sie den Grundsatz der Einzelfallprüfung.

Wenn dieses Papier wie ein unumstößliches Gesetz gehandhabt wird, obwohl es juristisch gesehen also nicht mehr als eine Empfehlung ist, mutiert die behördliche Verwaltung zu einem Papier-Tiger. Sie agiert mit der ganzen Wucht des staatlichen Apparats, verliert dabei aber völlig den Blick auf das einzelne Lebewesen, das sie eigentlich schützen sollte. Sie schützt dann aber nicht den Tiger, sondern das Papier. Was bleibt, ist die Erkenntnis: Ein Tiger, der nur auf dem Papier existiert, ist eigentlich harmlos.

Ein Vollzug, der den echten Tiger durch bürokratische Ignoranz gefährdet, ist jedoch alles andere als das. Die Behörde muss sich also fragen lassen, ob sie Tierschutz betreiben will oder ob sie lediglich einen Papier-Tiger pflegt, der den Kontakt zur tiermedizinischen Realität und zur guten Tierhaltung längst verloren hat.

Das „Säugetiergutachten“: Kein antizipiertes Sachverständigengutachten

Richterhammer in einem Gerichtssaal | Foto: Joe Gratz, Lizenz: CC0 1.0 DEED

Professor Dr. Martin Beckmann resümiert in seiner Publikation „Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren in Zoos. Zur rechtlichen Bedeutung des Gutachtens über Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren“, erschienen in der Zeitschrift für Europäisches Umwelt- und Planungsrecht (EurUP) im März 2018: „Bei dem Säugetiergutachten handelt es sich nicht um ein antizipiertes Sachverständigengutachten, das es den zuständigen Veterinärbehörden und den Gerichten ermöglicht, unter Verweis auf die Empfehlung des Gutachtens auf eine weitere Beweiserhebung zu verzichten.“

Der renommierte Jurist fährt fort: „In der Rechtsprechung ist es weitgehend anerkannt, dass zur Ermittlung des Sachverhalts, ob ein Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht ist, auf einschlägiges hier medizinisches und verhaltenswissenschaftliches Schrifttum zurückgegriffen werden kann und muss.“ Und Prof. Beckmann betont schließlich: „Bei dem Säugetiergutachten handelt es sich lediglich um einen wissenschaftlichen Fachbeitrag, der im Rahmen einer behördlichen Entscheidungsfindung berücksichtigt werden darf, der aber eine Auseinandersetzung mit anderen fachlichen Einschätzungen nicht erübrigt.“

Tragisch an den brutalen Vorgängen in Dölzig ist, dass der Inhalt dieser Publikation ignoriert wurde und eben verwerflicher Zollstock-Tierschutz durchgeführt wurde. Im Jahre 2024 hatte ich diesen Artikel persönlich der für diese tierschutzwidrige Beschlagnahme zuständigen Amtstierärztin in Nordsachsen an die Hand gegeben und sie eben genau darauf hingewiesen, dass Tiere ihr Glück eben nicht mit dem Zollstock messen. Verstanden wurde dies offensichtlich nicht.

Wenn Amtsveterinäre die Realität ignorieren

Weiße Tiger sind keine Albinos. Es handelt sich um eine Farbvariante, die durch Leuzismus entsteht. | Foto: Anurag4edu, Lizenz: CC BY-SA 4.0

Es ist erschütternd zu sehen, wie ein zuständiges Veterinäramt agiert, dessen Entscheidungsträger in der Praxis noch nie mit Tigern gearbeitet haben – weder theoretisch noch praktisch. Wenn eine „Nacht-und-Nebel-Aktion“ dazu führt, dass Tiere in exzellentem Zustand beschlagnahmt und unter dem Deckmantel des Tierschutzes einer massiven Tortur ausgesetzt werden – wie einem über 2.200 Kilometer langen Transport unmittelbar nach einer Narkose bei sommerlicher Hitze –, dann frage ich: Wo bleibt hier eigentlich der Schutz der Tiere?

Ein Tier aus einer stabilen Haltung zu reißen und es einer derartigen physischen und psychischen Belastung auszusetzen, ist das Gegenteil von Tierschutz. Genau wie „gut gemeint“ ja bekanntlich das Gegenteil von gut ist. Es ist bürokratische Hybris, die das Tierwohl dem Verwaltungsvollzug opfert. Hätte diese zuständige Amtstierärztin jemals mit Tigern in Menschenhand gearbeitet, dann wüsste sie, dass sich Tiger – entgegen dem, was aus dem natürlichen Lebensraum berichtet wird – sozial verhalten. Wie oft schon habe ich gegenseitige Körperpflege beobachten dürfen, Kontaktliegen gesehen oder Unruhe, Rufen und Inappetenz dokumentieren müssen, wenn ein Mitglied einer Gruppe gestorben ist.

Vorliegendes Attest zur Transportunfähigkeit

Ja, es stimmt, dass ich den Tigern, die ich sehr gut kenne, ein Attest zur Transportunfähigkeit ausgestellt habe. Nicht etwa, weil diese Großkatzen krank gewesen wären, sondern, weil der Transport in dieser Form tierschutzwidrig gewesen ist und den Tigern Leiden, Schäden, Schmerzen zugeführt hat. Diese Tiger waren einen solchen Transport in keiner Weise gewöhnt. Niemand transportiert heute in Deutschland Tiger, ohne diese zuvor für einen Transport vorzubereiten – jedenfalls nicht, wenn man seriös ist und den Tierschutz im Blick hat.

Bevor diese Tiger in Narkose gelegt wurden, wurde nicht gefragt, wann ihre letzte Futteraufnahme war; es wurde nicht gefragt, wann ihre letzte Wasseraufnahme war; es wurde nicht gefragt, ob es möglicherweise Arzneimittelunverträglichkeiten gibt; es wurde nicht gefragt, ob Krankheiten wie Epilepsie bei einem Einzeltier vorliegen. Das alles ist wider die tierärztliche Ethik und Sorgfalt.

Recht gegen Willkür: Die Diskrepanz zu § 16a

Die Beschlagnahmung unter dem Deckmantel des § 16a Tierschutzgesetz ist in diesem Fall fachlich nicht haltbar. Wir sprechen hier über die grundlegenden Anforderungen an eine artgemäße Haltung, eine verhaltensgerechte Unterbringung und eine sinnvolle Beschäftigung der Tiere. Wenn Behörden diese Faktoren ignorieren und Tiere aus einer stabilen, nachweislich exzellenten Haltung reißen, betreiben sie das Gegenteil von Tierschutz. Es ist bürokratische Hybris, die das Tierwohl dem Verwaltungsvollzug opfert. Die Behörde muss sich fragen, ob sie Tierschutz betreiben will oder ob sie lediglich einen Papier-Tiger pflegt, der den Kontakt zur tiermedizinischen Realität längst verloren hat.

„Tierrechtler“ generieren Big Money

Euroscheine | Foto: Berthgmn, Lizenz: CC BY-SA 4.0

Ein Papier-Tiger ist nur dann gefährlich, wenn man ihn für echt hält. Die Behörden haben sich von einer Organisation wie der AAP – einem Akteur, der weniger durch fachliche Expertise als durch lautstarkes Spendenbetteln überzeugt – vor sich hertreiben lassen. Indem man sich diesen Forderungen beugt, statt dem klinischen Befund des Tierarztes zu vertrauen, schafft man ein System, in dem das Papier das Tierwohl ersetzt. „Tierrechtlern“ geht es um Big Money, um Kampagnen, um Ideologie.

Ein gefährliches System, dass allein Geld liebt, aber das Wohl von Mensch und Tier ignoriert und letztendlich verachtet. Wer es noch nicht weiß: Die laute Stimme von AAP ist ein studierter Physiker. Worin genau die Expertise eines Physikers in der Beurteilung von Tierhaltungen liegt, erschließt sich nicht. Vielleicht darin, Quadratmeter zu berechnen?

Die Verantwortung der Behörde endet nicht mit einer Unterschrift unter fragwürdige Dokumente, sondern mit dem Wohlergehen der Tiere. Es ist an der Zeit, dieses Unrecht zu beenden. Die Tiger müssen zurück zu ihrer kompetenten Halterin und raus aus den Klauen eines millionenschweren Vereins – und zwar sofort.

Rückkehr zur Vernunft

Wir müssen zurück zur Sachlichkeit: Nicht das, was im „Säugetiergutachten“, welches voller Differenzprotokolle ist, steht, schützt das Tier, sondern die fachliche Arbeit am lebenden Objekt. Der wahre Tierschutz beginnt dort, wo die bürokratische Willkür endet. Wer den Tiger auf dem Papier rettet, aber den echten Tiger in der Praxis vernachlässigt, hat sein Ziel verfehlt. Es ist Zeit, die Akten zur Seite zu legen und den Blick wieder auf das Tier zu richten – denn das braucht weder Lobbyisten noch Bürokraten, sondern jemanden, der sein Handwerk versteht.

Das traurige Fazit dieses bürokratischen Dramas ist nicht nur ein Mangel an Kompetenz, sondern handfester Tierschutz-Missbrauch. Hier standen und stehen Ideologie und Spendenkalkül über den medizinischen und biologischen Bedürfnissen dieser Tiger. Daher fordere ich an dieser Stelle nicht die Rückkehr von Papier-Tigern in irgendwelche Aktenordner, sondern die sofortige Rückkehr der echten Tiger in eine Umgebung, in der sie pflegerisch und medizinisch korrekt betreut und als Individuen respektiert werden.

Expertise bei Großkatzen keine Verhandlungssache

Dr. K. Alexandra Dörnath impft den prächtigen Nachwuchs von Sandokan. Carmen Zander gibt dem Tigerwelpen dabei Sicherheit. | Quelle: Dr. K. Alexandra Dörnath

Wir brauchen in der Tierschutzbehörde mehr Demut vor der praktischen Fachkompetenz. Ein Amtstierarzt ist nicht allein durch seinen Dienstgrad automatisch zum Experten für eine hochspezialisierte Tierart wie den Tiger qualifiziert. Echte Expertise schafft Freiheit – Freiheit von Fehlentscheidungen, Freiheit von Tierleid und Freiheit für die Halter, die ihre Tiere mit Leidenschaft und Sachverstand betreuen. Es ist an der Zeit, dass wir als Fachleute Rückgrat zeigen. Tierschutz ist keine Angelegenheit für die „Schreibtisch-Entscheidung“, sondern für den Dialog mit denen, die täglich an der Seite des Tieres stehen.

Tierschutz darf nicht zur bürokratischen Falle werden. Tierschutz ist dann am Abgrund, wenn Empfehlungen als Gesetze missbraucht werden. Tierschutz ist dann am Abgrund, wenn die Aktenlage als Papier-Tiger so tut, als hätte sie die Deutungshoheit über das Tier, aber im direkten Kontakt mit dem Tier völlig unfähig ist.

Die Behörden agieren eben hier mit ihrer bürokratischen Macht wie ein Papier-Tiger – sie drohen, sie beschlagnahmen, sie wirken in ihrem Verwaltungsakt „mächtig“, aber in Wahrheit verstehen sie nichts von der Materie, die sie verwalten. Sie sind mächtig auf dem Papier, aber in der Sache, dem Tierwohl, völlig wirkungslos und sogar destruktiv. Tierschutz darf nicht zum Trauma werden.

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