Feuersalamander | Foto: Ryzhkov Sergey, Lizenz: CC BY-SA 4.0

Landtag: Dr. Dörnath zerlegt rot-grünen Antrag zu Tierhandel & Tierbörsen

Exklusiv für zoos.media – 25.06.2026.

Praxisfern & europarechtswidrig? Wildtierärztin Dr. Dörnath kritisiert den rot-grünen Antrag im Landtag und fordert echten Vollzug statt Bürokratie.

Das Leineschloss in Hannover: Hier sitzt der Landtag von Niedersachsen. | Foto: Tim Rademacher, Lizenz: CC BY-SA 2.0 DE

Spitzen-Expertise im Landtag:
Dr. Alexandra Dörnath zerlegt rot-grünen Antrag zu Tierhandel und Tierbörsen

Die politische Diskussion um die Regulierung des Tierhandels hat die parlamentarische Ebene in Hannover erreicht. Im Zentrum steht der aktuelle Antrag der Regierungsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache 19/8969) mit dem Titel „Regulierung von Tierhandel und Tierbörsen – Tierwohl stärken, illegalen Handel eindämmen“. Doch die Regierungspläne stoßen auf massiven fachlichen und wissenschaftlichen Widerstand: Als offiziell benannte Sachverständige wurde die renommierte Wildtierärztin Dr. Kerstin Alexandra Dörnath (Master of Science in Wild Animal Health, London) in das schriftliche Anhörungsverfahren des zuständigen Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Niedersächsischen Landtages berufen, um diesen Antrag einer fundierten Prüfung zu unterziehen.

Während dieser Antrag aktuell noch mitten in der parlamentarischen Diskussion im Fachausschuss steht und das Verfahren läuft, liegt das wissenschaftliche Fundament bereits auf dem Tisch. Mit exklusiver Freigabe durch die Verfasserin selbst werfen wir bereits jetzt einen exklusiven Blick auf die 43-seitige Stellungnahme, die das wissenschaftliche Fundament der Debatte bildet. Das Fazit von Dr. Dörnath ist eindeutig: Der rot-grüne Vorstoß ist in seiner vorliegenden Fassung aus fundamentalen fachlichen, biologischen und rechtlichen Gründen strikt abzulehnen.

Hier geht es direkt zur vollständigen Stellungnahme vor dem Fachausschuss des Niedersächsischen Landtages.

Kollision mit dem Staatsziel Artenschutz und Erhaltungszucht

Feuersalamander im Aquazoo Löbbecke Museum | Foto: zoos.media

Ein zentraler Kritikpunkt der Sachverständigen Dörnath betrifft das fundamentale Missverständnis des Antrags bezüglich der verfassungsrechtlichen Lage. Seit der Grundgesetzänderung im Jahr 2002 stehen Tierschutz und der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen – welcher den Artenschutz einschließt – als gleichwertige Staatsziele in Artikel 20a. Beide Belange müssen mit demselben Gewicht in die Waagschale geworfen werden. Dr. Dörnath legt präzise dar, dass die von Rot-Grün geforderten Maßnahmen in einem unauflösbaren Widerspruch zum Staatsziel Artenschutz stehen:

  • Gefährdung von Erhaltungszuchten
    Angesichts der globalen ökologischen Doppelkrise (Artensterben, Klimakrise) spielen private Fachleute eine essenzielle Rolle bei der Bewahrung der biologischen Vielfalt. Ein undifferenziertes Verbot des Verkaufs gefährdeter Tierarten bedroht hocherfolgreiche Artenschutzprojekte wie jene von Citizen Conservation und das Ex-situ-Erhaltungszuchtprojekt des Feuersalamanders der Verantwortungsgemeinschaft Feuersalamander (VGF).
  • Gemeinsamer Artenschutz
    Wirksamer Artenschutz funktioniert nur gemeinschaftlich und interdisziplinär zwischen Zoos, Tierparks und engagierten Privatbürgern. Es ist eine gesamtgesellschaftliche und globale Aufgabe.

Positivlisten: Rechtsdogmatisch nicht geboten und europarechtswidrig

Der rot-grüne Antrag forcierte erneut das Konzept nationaler Positivlisten. Dr. Dörnath verweist hierzu auf fundierte rechtswissenschaftliche Gutachten, insbesondere auf das des international renommierten Juristen Prof. Dr. Dr. Tade Matthias Spranger.

Die Forderung nach einer Positivliste ist demnach rechtsdogmatisch überhaupt nicht geboten, da sie weder mit dem Verfassungsrecht noch mit dem Europarecht konform geht und Halter unweigerlich in die Illegalität treibt. Zudem scheitern solche Listen an der biologischen Realität: Eine fachgerechte Haltung ist in der Praxis weniger von der Tierart als vielmehr von der Sachkunde des Halters abhängig.

Fehlende Trennschärfe: Legaler Sektor wird diskreditiert

Streifenköpfige Bartagame in Menschenhand | Foto: Jnescriva / Jaime Nicolau, Lizenz: CC BY-SA 4.0

Besonders scharf kritisiert die Sachverständige, dass der vorliegende Antrag den kontrollierten, legalen Fachhandel und Präsenz-Tierbörsen rhetorisch mit den kriminellen Strukturen des illegalen Wildtierhandels gleichsetzt.

Die Realität aber sei eine andere. Der Sektor der Präsenz-Tierbörsen erfüllt bereits heute die strengsten Auflagen und Kontrollen nach dem Tierschutzgesetz (TierSchG). Ein Beispiel dafür ist die weltweit größte Terraristik-Präsenzbörse in Hamm, bei der Dr. Dörnath intensive Erfahrung als betreuende Tierärztin besitzt.

Dr. Dörnath betont, dass der illegale Handel kein regulatorisches Vakuum vorfindet. Er ist durch ein massives internationales und nationales Rechtskorsett (z.B. CITES-Abkommen von 1973, EU-ArtSchVO, BNatSchG) streng verboten. Das Problem ist kein Mangel an Paragrafen, sondern ein eklatantes Vollzugsdefizit durch fehlendes Personal bei Zoll- und Veterinärbehörden.

Der anonyme Online-Handel & die neue EU-Heimtier-Verordnung

EU-Fahnen vor dem Sitz der Europäischen Kommission | Foto: Amio Cajander, Lizenz: CC BY-SA 2.0

Ein zentrales Augenmerk legt Dr. Dörnath auf den anonymen Online-Handel. Während der legale Präsenzhandel transparent agiert, entzieht sich der anonyme Internet-Sektor oft der amtstierärztlichen Kontrolle. Hier verweist die Sachverständige auf hochaktuelle regulatorische Werkzeuge auf EU-Ebene: Im April 2026 verabschiedete das EU-Parlament die neue sogenannte EU-Heimtier-Wohlverordnung. Diese Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Wohlergehen von Hunden und Katzen und ihre Rückverfolgbarkeit, COM(2023) 769 final / Verfahren 2023/0447(COD), ist in der durch das EU Parlament verabschiedeten Fassung in Kraft getreten.

Diese setzt neue, strikte Standards für die Online-Verifizierung und Registrierung. Dazu gehören unter anderem Verifizierungspflicht für Händler nach dem Know-Your-Customer-Principle und zwingender Datenbank-Abgleich der Chipnummer des Tieres.

Anstatt also nationale, praxisferne Verbote im stationären Bereich zu erlassen, muss der Fokus auf den konsequenten Vollzug bestehender Normen und den digitalen Raum gelegt werden.

Konsequente Fortführung wissenschaftlicher Politikberatung

Das Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (MELH) im Berliner Regierungsviertel | Foto: Ulrich Wanner-Laufer, Lizenz: public domain

Dass Dr. Dörnath mit dieser fundierten Kritik den Finger treffsicher in die Wunde legt, zeigte sie bereits am 03. Juni 2026 einem großen Publikum im öffentlich-rechtlichen Fernsehen: In der MDR-Sendung „FAKT IST!“ stand sie als unabhängige Wildtierärztin zwei Vertretern von Organisationen, die im Lobbyregister des Deutschen Bundestages registriert sind, und pointierte die Schwachstellen von Positivlisten bereits unmissverständlich.

Ihre detaillierte Ausarbeitung für den Niedersächsischen Landtag reiht sich nahtlos in ihre bisherige Arbeit ein – so hatte sie bereits am 14. Oktober 2024 als Einzelsachverständige vor dem Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages zur Novelle des Tierschutzgesetzes ausgesagt sowie ein ausführliches schriftliches Gutachten erstellt. Damals wie heute gilt ihr Credo: Das deutsche Tierschutzrecht ist im weltweiten Vergleich herausragend. Was es für mehr Tierschutz braucht, sind mehr Amtstierärzte und ein konsequenter Vollzug, statt neuer bürokratischer Hürden, die dem Tier- und Artenschutz massiv schaden.

Da sich der Antrag gegenwärtig im parlamentarischen Prozess befindet, liefert diese Stellungnahme exklusive und hochaktuelle Einblicke für die Fachwelt. Das vollständige Dokument steht ab sofort als Referenz zur Verfügung. Einfach auf den Link vor der ersten Zwischenüberschrift klicken. Schon kann man sich alles durchlesen.

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