Dr. med. vet. Kerstin Alexandra Dörnath in der Sendung FAKT IST! aus dem Publikum vor Ort betrachtet | Foto: privat

FAKT IST! Applaus für Dr. Dörnath gegen Wildtier-Verbote

Exklusiv für zoos.media – 05.06.2026. Von: Philipp J. Kroiß

Die MDR-Talkshow FAKT IST hat einmal mehr gezeigt, dass die stichhaltigen Argumente und auch Zuschauer-Sympathien gegen die Verbotskultur in der Haltung von Wildtieren positioniert sind.

Dr. K. Alexandra Dörnath impft den prächtigen Nachwuchs von Sandokan. Carmen Zander gibt dem Tigerwelpen dabei Sicherheit. | Quelle: Dr. K. Alexandra Dörnath

FAKT IST! Applaus für Dr. Dörnath gegen Wildtier-Verbote

Autsch! Da haben sich Redaktion und Moderatoren in der Sendung doch so viel Mühe gegeben, Wildtier-Haltung madig zu machen und den einzigen Szenen-Applaus gibt es für die Wildtierärztin, die alle Argumente widerlegen konnte. Das muss weh getan haben. Es zeigt aber auch: Unser Beiratsmitglied Dr. med. vet. Kerstin Alexandra Dörnath hat überzeugt.

Die ganze Sendung gibt es hier bis zum 03.06.2027 in der ARD-Mediathek zu sehen. Es ist auch hier auf YouTube zu finden.

Carmen Zander klärt auf

Ein echtes Tiger-Traumpaar: Saphira & Sandokan in der Obhut von Carmen Zander | Quelle: Dr. K. Alexandra Dörnath

Ein weiteres Highlight der Sendung war das Interview mit Carmen Zander. Das war zwar schwach moderiert, aber sie verstand es trotzdem starke Antworten zu geben. So erklärte sie nämlich, dass sie sehr wohl die Vorgaben des Säugetiergutachtens für ihre Tiger erfüllt. Aber ihre Tiere haben nicht nur genug Platz, ihnen geht es auch gut. Das machte Dr. Dörnath, die die Tiere regelmäßig untersucht, deutlich.

Basis für die Vorwürfe gegen Carmen Zander ist ein Irrtum der Behörden. Das Säugetiergutachten ist eine Haltungsempfehlung. In dieser wird von einer Einzelhaltung der Tiger ausgegangen. Bei Carmen Zander aber leben sie in einer Sozial-Konstellation. Das ist ganz typisch für Tiger dieser Zucht-Stämme. Sie sind es seit Generationen so gewohnt. Das berücksichtigt die Behörde allerdings nicht. So wird versucht, der Haltung einen Strick zu drehen.

Dr. Dörnath aber klärt auf und kritisiert generell „Zollstock-Tierschutz“. Die Tierschutz-Expertin schaut als spezialisierte Tierärztin auf den Zustand der Tiere. Daran misst sie das Wohlbefinden. Dieses misst sich nämlich nicht in Quadratmetern. Vielmehr seien die Tiere der Spiegel ihrer Haltung. Auf dieser Basis erklärte sie, dass die Haltung der Tiger von Carmen Zander diesen Tieren gerecht werde. Es geht den Tigern gut.

Sanctuary-Theater

Tiger in der Haltung von AAP | Foto: AAP Primadomus, Lizenz: CC BY-SA 4.0

Dann wurde von den Moderatoren wohl etwas Theater gespielt. Es mutete ein bisschen an, wie in einem „Scripted Reality“-Format. Ebenfalls zu Gast war Patrick Müller. Die Sendung verschwieg, dass er als Lobbyist im entsprechenden Verzeichnis des Bundestags gelistet ist. Diese oft auch als „Interessenvertretung“ bezeichnete Tätigkeit übt er für die Stichting AAP aus. Die fragwürdige NGO agiert im Schulterschluss mit Mitgliedern der Tierrechtsindustrie, wie etwa PETA (Beispiel hier). PETA ist gegen jegliche Tierhaltung.

Müller trug ein Angebot vor, die Tiere von Carmen Zander zu übernehmen. Destination sollte AAP Primadomus sein. Darauf angesprochen lehnte Carmen Zander direkt ab, weil sie um das Wohl ihrer Schützlinge fürchtete: Die Haltung wäre zu staubig und zu heiß. Selbst das von AAP wohl eigens vor einiger Zeit auf Wiki Commons hochgeladene Fotos eines Tigers (links) kann den Eindruck von Carmen Zander nicht widerlegen.

Besonders skurril wurde es dann als Müller noch Lionsrock ins Spiel brachte. Das könnte man als ein als Sanctuary vermarkteten Safari-Park sehen. Umgerechnet 15,78€ kostet eine Tour im Safari-Mobil. Das Erlebnis der Tiger besteht – laut diesem Video – darin, die Tiere hinter Gittern zu sehen. Carmen Zander hingegen möchte einen Tiger-Park eröffnen mit Tigern als effektiven Botschaftern für ihre Artgenossen in der Natur.

Löwenfelsen für Tiger?

Bengal-Tiger im Bannerghatta Biological Park, der für die Born Free Foundation eine Tigerhaltung betreibt. | Foto: Pawan Kr Dwivedi, Lizenz: CC BY-SA 4.0

Lionsrock wird von der Organisation Vier Pfoten betrieben. In dem Zusammenhang hatte zoos.media über die Institution auch bereits berichtet. Zu dem selbstproklamierten „Sanctuary“ gehört auch eine Lodge. Das sei eine „komfortable Unterkunft“ mit Swimmingpool, Bar-Bereich und weiterer typischer Ausstattung, wie man etwa hier lesen kann. Natürlich dienen die Tiere als Verkaufsargument. Die Preise liegen umgerechnet aktuell zwischen 211€ und 316€ pro Nacht.

Man versteht es also, die Haltung zu Geld zu machen. Das ist im Grunde nicht verwerflich. Dann ist es eben nur was widersinnig, andere Tierhalter dafür zu fronten, wiederum mit ihren Tieren auch Geld zu verdienen. Vier Pfoten steht übrigens auch im Lobbyregister des deutschen Bundestags. Auch sie fand man bereits im Schulterschluss mit PETA und AAP.

Tiger in Afrika? Die kommen da natürlich eigentlich nicht vor. Ein klassisches Argument von Gegner von Exotenhaltung ist bekanntlich, dass man den Tieren in Deutschland nicht gerecht werden könne, weil sie ja nicht hierher „gehören“ würden. Dieser falschen Logik folgend würden Tiger auch nicht nach Afrika „gehören“. Gehalten werden sie dort trotzdem. Lionsrock ist also am Ende ein schönes Beispiel dafür, dass gerade im Dunstkreis der Tierrechtsindustrie in Deutschland anders geredet als in Afrika gehandelt wird. Ähnliches vernahm man auch schon in Bezug auf andere „Sanctuaries“, etwa auf die der Born Free Foundation.

Sanctuary-Falle

Tigerbaby im Big Cat Rescue (Tampa, Florida): Es wird nie Nachkommen haben dürfen. | Foto: Tony Webster, Lizenz: CC BY 2.0

Schaut man mal ganz generell auf das Konzept solcher, von der Tierrechtsindustrie beworbenen Sanctuaries, dann fällt was auf: Die Tiere sterben ihnen weg. Das liegt am System selbst. Man will nämlich nicht züchten. Dadurch leeren sich die Haltungen. Zur Umsetzung eines solchen generellen Zuchtverbots werden auch meist Medikamente oder Eingriffe nötig, die zum Beispiel bei Großkatzen tödliche Krankheiten auslösen können. Dann leben sie auch nochmal kürzer.

Jetzt hätte man aber Swimmingpools und andere touristische Infrastruktur umsonst gebaut, wenn plötzlich die Gehege leer wären. Also braucht es Nachschub. Da sind Kampagnen gegen Haltungen und Halter ganz nützlich. Diese oder die Politik könnten ja einknicken. So kreiert man Nachschub für die sonst leeren, touristischen Destinationen. Die Tiere sind in der Falle.

Tierschutz ist in solchen Systemen nur vorgeschoben, denn man hat durch Ideologie ein Fass ohne Boden geschaffen. Solche Sanctuaries gieren nach Nachschub – egal woher. Würden die Circusse leer und private Exotenhalter wegverboten, wird man nach den Zoo-Tieren greifen. Es ist eine Salami-Taktik, auf die allerdings auch Zoo-Vertreter reinfallen. Lässt man diese Taktik allerdings zu, würde die Tierhaltung enden. Ganz wie zum Beispiel PETA das zum Ziel hat.

Positivliste wäre illegal

Sumatra-Tiger im Dudley Zoo (2012) | Foto: Tony Hisgett, Lizenz: CC BY 2.0

Doch nach diesem Exkurs zurück zu Sendung: AAP will eine Positivliste – genau wie Vier Pfoten, PETA und andere fragwürdige Lobbyorganisationen. Dazu brach AAP schon die gescheiterte WYLD-Kampagne zum Zaun. Natürlich ist so eine Liste quasi ein Garant für Nachschub für solche Sanctuaries: Wenn man die Positivliste schon ohne standhafte Argumente installieren können würde, könnte man sie immer wieder auf die gleiche Weise erweitern. Sehr klar machte Dr. Dörnath in der Sendung, dass so eine Liste in der Sache nicht dienlich wäre.

Dabei wies sie auch auf Rechtsgutachten von Prof. Dr. Dr. Tade Matthias Spranger hin. Das war auch schon auf zoos.media Thema. Es weist nach, dass eine Positivliste für Heimtiere rechtswidrig wäre. Sie würde gegen Völkerrecht, EU-Recht und Grundgesetz verstoßen.

Daraufhin hatte sich AAP mit anderen Lobbyorganisationen zusammengetan und bei der Kanzlei Morgan, Lewis & Bockius LLP ein eigenes Gutachten in Auftrag gegeben. Auf das Schriftstück wies auch Müller in der Sendung hin. Allerdings ist das wohl nicht so belastbar wie AAP, PETA, Vier Pfoten und andere Auftraggeber es wohl gerne hätten.

Fallstricke des Gegengutachtens

Sumatra-Tiger (Panthera tigris sumatrae) mit Futter im Auckland Zoo | Foto: Pseudopanax, Lizenz: public humane

In dem unter anderem von AAP beauftragten Gutachten, wird argumentiert, dass keine Begründungspflicht für den Verordnungsgeber für jede einzelne nicht aufgenommene Wildtierart bestehe. Es reiche aus, den Begriff „Wildtier“ abstrakt zu definieren. Das funktioniert nur nicht so einfach. Eine Positivliste schränkt Grundrechte ein. Nach verfassungsrechtlicher Kernlehre darf der Gesetz- oder Verordnungsgeber sich nicht einfach hinter einer Pauschaldefinition verstecken.

Dann widerspricht sich das Gutachten selbst in Bezug auf ein EuGH-Urteil von 2008. Wenn der EuGH für die Ablehnung einer Aufnahme eine substantiierte, wissenschaftliche Begründung verlangt, kann der deutsche Verordnungsgeber nicht eine Positivliste erstellen, bei der die Nicht-Aufnahme von vornherein nicht begründet werden muss. Eine Positivliste ohne detaillierte Einzelbegründungen für die Ausschlüsse verstößt eklatant gegen die vom EuGH gesetzten Leitplanken.

Ebenfalls geht man davon aus, der Bund habe die umfassende Gesetzgebungskompetenz aus Art. 74 Abs. 1 Nr. 20 (Tierschutz) und Nr. 29 (Naturschutz) GG. Dabei nutzt man Argumente der angeblichen Gefahrenabwehr. Für die hat der Bund aber gar keine Gesetzgebungskompetenz. Warum ist das so? Der Bund darf nur in den Bereichen Gesetze erlassen, in denen es das Grundgesetz ihm ausdrücklich erlaubt – Stichwort: „Katalogkompetenzen“. In dem Katalog ist die Gefahrenabwehr nicht enthalten. Somit ist das Ländersache.

„Gebote statt Verbote“

Weiße Tiger sind keine Albinos. Es handelt sich um eine Farbvariante, die durch Leuzismus entsteht. | Foto: Anurag4edu, Lizenz: CC BY-SA 4.0

Das unter anderem von AAP beauftragte Gutachten hat aber weitere Mängel. So wird behauptet, mildere Mittel wie zum Beispiel halterbezogene Anforderungen („Wildtierführerschein“) seien nicht ebenso geeignet. Die Kontrolle von halterbezogenen Anforderungen sei kaum möglich. Das Gutachten dreht hier die Beweislast um und erklärt die behauptete Unfähigkeit des Staates zur effektiven Kontrolle zum Grund für ein Grundrechtsverbot. So funktioniert das nicht.

Ein generelles Verbot ist nur dann erforderlich, wenn sich eine Tierart nachweislich unter keinen Umständen tierschutzgesetzkonform halten lassen würde. Das kann das Gutachten aber nicht nachweisen. Eine gute Moderation hätte hier eingreifen können, wenn nicht sogar müssen. Das passierte bei FAKT IST aber nicht. Letztendlich behielt man dem Publikum wichtige Fakten vor. Das ist wohl nicht gerade im Sinne des Titels der Sendung.

Große Zustimmung erhielt in der Sendung hingegen das Konzept „Gebote statt Verbote“. Das würde eben keine Positivliste bedeuten, sondern Sachkunde von Haltern. Sachkundenachweise sind ein erprobtes Konzept. Sie haben sich als verlässlich herausgestellt. Ebenso warb Dörnath für eine bessere Ausstattung der Behörden, um Haltungen sachgemäß überprüfen zu können.

„Märchen vom Artenschutz“?

Zoologische Gärten und Privathalter kämpfen gemeinsam ums Überleben der giftigen Mangshan-Viper, die in der Natur bedroht ist. | Foto (im Zoo Prag entstanden): Václav Šilha, Lizenz: CC BY-SA 4.0

Haltung rettet Arten. Dafür gibt es zahlreiche Beispiele. Zoos und Privathalter konnten so schon viele Arten retten. Bei FAKT IST versuchte Michael Sperlich, 1. Vorsitzender vom Landestierschutzverband Sachsen und Geschäftsführer vom Trägerverein vom Tierheim Leipzig, das zu leugnen. Die Moderatoren griffen nicht ein.

„Dieses Märchen vom Artenschutz vom zoologischen Garten bis zu den Privatzüchtern, also dem möchte ich in aller Deutlichkeit entgegentreten“, erklärte er in Minute 27 der Ausstrahlung. Tatsächlich treten ihm da zahlreiche Arten entgegen. Seit einiger Zeit hat zoos.media eine Liste von rund 180 Arten, die dank Zoos & Aquarien überleben. Privathalter spielen in vielen Projekten eine wichtige Rolle. Allerdings ist die Liste noch lange nicht vollständig. Ständig wird an einer Optimierung und Erweiterung gearbeitet. Es ist also kein Märchen. Artenschutz durch Zoos und Privathalter ist Realität.

So dachte Dr. Dörnath im Bezug darauf Tierschutz und Artenschutz auch als Einzige gemeinsam. Die anderen beiden wollten wohl verbieten. Die Tierärztin wollte ermöglichen. Das sprang auch auf das Publikum über. Generell ist es auch der Weg. Den geht auch Citizen Conservation. Der von Dr. Dörnath erwähnte Verein will auch ermöglichen. Er bringt Privathalter und Zoos zusammen, die gemeinsam am Überleben von Arten arbeiten. So wird Tierschutz und Artenschutz in Einklang gebracht.

Alte Exoten-Märchen

Hund im Paws and More No Kill Animal Shelter in Washington, Iowa | Foto: Nhandler, Lizenz: CC BY 2.5

Sperlich bekam von der Moderatorin die Vorlage doch über das angebliche Exoten-Problem von Tierheimen zu sprechen. Das kennen manche noch von der Özdemir-Kampagne zur Positivliste. Es war die Badische Zeitung, die damals einfach mal Tierheime befragte, wie groß das Problem denn wäre. Darüber berichtete auch zoos.media ausführlich.

Marco Marsovszky, der Leiter vom Tierheim Freiburg wurde zum Beispiel sehr deutlich: „Wenn Herr Özedmir das tatsächlich als die große Baustelle der Tierheime sieht, dann muss ich dem widersprechen.“ Er nannte auch die wahren Probleme der Tierheime, denn das seien in Wirklichkeit problematische Hunde und nicht etwa Exoten. Das erwähnte FAKT IST auch nicht. Es ist aber trotzdem Fakt.

Später versuchte der Deutsche Tierschutzbund (DTB) noch vergeblich die Kampagne irgendwie zu retten. Der Vorstoß Özdemirs verlief im Sande. Der Landestierschutzverband Sachsen ist Mitglied im Deutschen Tierschutzbund. Der DTB hat auch mehrere Jugendgruppen. Will man die Tierschutzjugend Leipzig erreichen, muss man dem Tierheim Leipzig eine Mail schreiben. Der DTB ist übrigens auch im Lobbyregister des Bundestags verzeichnet. Auch er befindet sich im Schulterschluss mit AAP, PETA und weiteren Lobbyverbänden – zum Beispiel zur Positivliste.

Exoten-Halter & seriöse Tierheime

Der Blaue Kreis in Wien hat jahrelang ein Tierheim für Exoten im Haus des Meeres betrieben. Inzwischen ist das Teil des Zoos. Tierschützerin Judith Kastenmeier hat über viele Jahre exzellente Arbeit geleitet. Davon konnte zoos.media einen Teil portraitieren.

Hass und Ablehnung gegen Privathalter generell tritt in diesen Videos nicht zutage. Vielmehr ist das Gegenteil der Fall. Privathalter werden als wichtige Partner beschrieben. Sie konnten nämlich die Tiere aufnehmen. Für Tierheime, die professionell mit Exoten arbeiten, sind Exotenhalter eine wichtige Möglichkeit, den Tieren ein neues Zuhause zu geben.

Auch hier widerspricht die Praxis den Behauptungen von Gegnern der Exotenhaltung. Zudem zeigt es: Zoos sind nicht nur im Artenschutz ein wichtiger Teil der Lösung, sondern auch im Exoten-Tierschutz. Dabei ist auch Expertise wichtig. Hier können Privathalter und Zoos auch Tierheimen helfen. Manche Tierheime wollen das aber anscheinend nicht. Viel lieber wollen sie offenbar gegen sie hetzen. Erfolgreiche Tierheime aber verstehen sie als Partner. So kann man prima zusammenarbeiten.

Fakt ist: Verbotsargumentation überzeugt nicht

Bellinger-Schnappschildkröte im Taronga Zoo Sydney | Foto: Pelagic, Lizenz: CC BY-SA 4.0 DEED

Dr. Dörnath erklärte gegenüber zoos.media, solcherlei Aussagen von Sperlich seien „in keiner Weise repräsentativ. Nur, weil er sich als Geschäftsführer des Tierheims um vernachlässigte Tiere kümmert, was ja systemimmanent für Tierheime ist, und in dieser Funktion Verbote fordert, ist dies noch lange nicht richtig.“

Die renommierte Tierärztin und gefragte Tierschutz-Expertin erklärte weiter, Verbote seien „der komplett falsche Weg, da Halter so kriminalisiert und in wie Illegalität getrieben werden. Wir sind keine Gesellschaft von Tierquälern. Diese Forderung ist vergleichbar mit der eines Kinderheimleiters, der sich um vernachlässigte Kinder kümmert, man möge keine Kinder mehr in die Welt setzen. Das ist nicht nur kurzsichtig, sondern überaus absurd.“

Sperlich hatte auch behauptet, Schnappschildkröten seien aufgrund ihrer Gefährlichkeit bundesweit verboten. Das ist schlicht falsch. Grundlage für das bundesweite Verbot ist die Bundesartenschutzverordnung. Es geht bei dem Verbot um die Verhinderung von Fauna-Verfälschung, was im Naturschutz wichtig ist. Ausnahmen gibt es zudem. Allerdings Gefahrenabwehr wäre ohnehin Ländersache, wie oben schon erwähnt und in der Sendung in anderem Zusammenhang besprochen. Den Moderatoren fiel dieser Widerspruch nicht auf.

Dr. Dörnath überzeugte

Das Publikum unterstützte Dr. Dörnath hörbar beim Einsatz gegen Verbote durch Applaus. Die Sendung endete bald darauf. Sie hätte für das Publikum deutlich besser aufbereitet werden können. Die immer wieder durchblitzende Ideologie seitens der Redaktion hat das wohl verhindert. Ebenfalls fragt man sich, warum man zwei NGO-Funktionäre gegen eine unabhängige Expertin setzte. Hatte man Sorge, dass zwei Moderatoren und ein Lobbyist nicht reichen, um Wildtierhaltung in ein schlechtes Licht zu rücken?

In jedem Fall hat es trotzdem auch mit zwei Gegenrednern nicht geklappt. Die Argumente der Verbotssympathisanten halten einer Überprüfung nicht wirklich stand, die Fakten bleiben. Es ist wie unser Beiratsmitglied nicht müde wird zu betonen: Tierschutz ist keine Meinung, Tierschutz ist Wissenschaft.

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