Exklusiv für zoos.media – 26.02.2025. Autor: Philipp J. Kroiß
551 Fragen an die noch amtierende Bundesregierung umfasst die Kleine Anfrage der Unionsfraktion. Einige davon beschäftigen sich auch mit PETA Deutschland.

PETA: Unionsfraktion befragt die Bundesregierung
In den Fragen 153 bis 186 geht es um die radikale Tierrechtsorganisation PETA in der Kleinen Anfrage von CDU und CSU. In dieser geht es – laut Titel – generell um die „Politische Neutralität staatlich geförderter Organisationen“. Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion fragen aber auch nach mehr. Wir schauen gleich mal genauer auf diese Fragen. Zuerst einmal muss man aber schauen, wie es zu dieser Anfrage kam. Die fiel nicht plötzlich vom Himmel, sondern hat eine Vorgeschichte. Dazu muss man ein paar Wochen zurückgehen.
Wahlkampf der NGOs
Schon länger berichtet zoos.media über politische Vorhof-Organisationen. Das sind als Nichtregierungsorganisationen (NGOs) bezeichnete Vereinigungen, die durch Förderung mehr oder weniger offensichtlich oder offiziell für Dienste im Rahmen der politischen Willensbildung entlohnt werden. Im Februar 2025 veröffentlichte die Journalistin Pauline Voss eine Recherche, wie das auch im Wahlkampf funktionierte: „Wie die Regierung die Proteste gegen die Opposition mitfinanziert„.
Diese „Demos gegen Rechts“ waren allerdings letztendlich gegen alles gerichtet, das nicht auf der politischen Linie der die NGOs fördernden Ministerien war. Vielen wohlmeinenden Mitdemonstranten war dabei wohl gar nicht bewusst, dass sie sich auf einer Veranstaltung befanden, die nicht wirklich eine Demo war, sondern eher eine Regierungsparade. Sonderlich überzeugend war daher diese Aktion in der Bevölkerung auch nicht, was man am Wahlergebnis ablesen konnte. Den Sieg von Merz, den zu verhindern man sich auf die Fahnen geschrieben hatte, hatten die Demos nicht unmöglich gemacht. Bereits aber zwei Tage vor dem Bekanntwerden des Wahlergebnisses wurde die Anfrage von der Union gestellt.
Sonderlich demokratisch war dieses System aus NGOs und Parteien derweil nicht. Eine Regierung, die über selbst finanzierte, letztendlich so zu Surrogaten gemachten Organisationen gegen den politischen Gegner mobilisiert, hat ein Geschmäckle. Das hat dieser ganze Vorgang auch deshalb, weil es dabei um die politische Neutralität staatlich geförderter Organisationen geht. Eigentlich soll das Gesetz nämlich genau solche Vorgänge, wie man sie im Wahlkampf zur Bundestagswahl sah, verhindern. Das war offenbar nicht der Fall.
Nicht gemeinnützig

Im Prinzip kann sich jede Organisation so äußern wie sie will. Sobald sie aber Gemeinnützigkeit für sich beansprucht, ändert sich das. Warum? Parteipolitik ist kein gemeinnütziger Zweck. Das macht Sinn, weil für Parteipolitik gibt es – der Name verrät es schon – Parteien. Daher legt § 55 Abgabenordnung (AO) fest, dass eine gemäß § 52 AO gemeinnützige Körperschaft „ihre Mittel weder für die unmittelbare noch für die mittelbare Unterstützung oder Förderung politischer Parteien verwenden“ darf.
Jetzt war es aber natürlich so, dass die „Demos gegen Rechts“ vor allem Demos für Rot-Grün waren und so, auch durch die klare Stoßrichtung gegen vor allem die Union und ihrem Kanzlerkandidaten, eine Förderung von Parteien gesehen werden kann. Die Gemeinnützigkeit ist aber dazu da, dass sie der Allgemeinheit zugute kommt. Der AO-Anwendungserlass (AEAO) ist dazu sehr deutlich: „Politische Bildung ist nicht förderbar, wenn sie ein gesetzt wird, um die politische Willensbildung und die öffentliche Meinung im Sinne eigener Auffassungen zu beeinflussen, z. B. durch einseitige Agitation oder unkritische Indoktrination (BFH-Urteil vom 23.9.1999, XI R 63/98, BStBl 2000 II S. 200 und vom 10.1.2019, V R 60/17, BStBl II S. 301).“
Ebenso wird im AEAO deutlich: „Politische Zwecke (Beeinflussung der politischen Meinungs- und Willensbildung, Gestaltung der öffentlichen Meinung oder Förderung politischer Parteien) zählen nicht zu den gemeinnützigen Zwecken i. S. d. § 52 AO (BFH-Urteil vom 10.1.2019, V R 60/17, BStBl II S. 301 und BFH-Beschlüsse vom 10.12.2020, V R 14/20, BStBl 2021 II S. 739 und vom 18.8.2021, V B 25/21 (AdV), BStBl II S. 931). Parteipolitische Betätigung ist immer unvereinbar mit der Gemeinnützigkeit (BFH-Urteil vom 20.3.2017, X R 13/15, BStBl II S. 1110).“
Wichtige Anfrage bezeugt Umdenken?

Das Problem besteht schon lange. Daher lädt die aktuell in Teilen von Politik und Medien aufgeführte Empörung eher zum Fremdschämen ein, wenn man die Sachlage kennt. Die Tagesschau (ARD) hat sich sogar zu folgender Schlagzeile hinreißen lassen: „Union empört mit Fragen zu NGOs„. Es gibt keine allgemeine Empörung zu dieser Kleinen Anfrage der Unionsfraktion. Empört wird sich ausschließlich von den Organisationen, die von diesem fragwürdigen System profitieren.
Im Zuge der Recherche von NiUS-Reporterin Pauline Voss schrieb Björn Harms, der sich mit NGOs in einem Buch beschäftigt, einen Kommentar zum Thema. Darin machte er deutlich: „Wer in Deutschland eine politische Wende einleiten will, der muss den linken NGO-Sumpf trockenlegen.“ Darin kommt er auch auf die Wurzeln des Systems zu sprechen: Es seien es CDU-Regierungen unter Merkel gewesen, „die jahrelang das linke Vorfeld mit Steuermillionen verwöhnten, ohne überhaupt zu verstehen, wem sie damit unter die Arme griffen“.
Somit könnte die Kleine Anfrage durchaus von einer Kursänderung zeugen, die sich allerdings auch schon zum Ende der letzten Großen Koalition in Teilen der Union deutlich zeigte. In Zukunft wird die Union, so wie es aktuell aussieht, Regierungsverantwortung tragen. Um also wirklich den im Wahlkampf ins Schaufenster gestellten Politikwechsel zu vollbringen, werden Taten folgen müssen, um wirklich zu überzeugen. Die Kleine Anfrage ist vermutlich ein Schritt in diese Richtung.
Worum geht es in Bezug auf PETA ?

Vor dem Hintergrund sind nun auch die Fragen verständlicher, die in Bezug auf PETA im Rahmen der Kleinen Anfrage gestellt werden. So geht es erstmal darum, ob PETA überhaupt gemeinnützige Zwecke verfolgt. Natürlich geht es aber auch um die entsprechenden Verbindungen zu Parteien oder diesen nahestehenden Stiftungen. Es wird aber auch nach dem „Anteil der finanziellen Mittel der Peta Deutschland e. V., der aus staatlichen Förderprogrammen stammt“ gefragt. Ebenso interessiert sich die Union für den „Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von parteinahen Stiftungen an die Peta Deutschland e. V.“.
„Inwiefern beeinflusst die Peta Deutschland e. V. politische Entscheidungsprozesse oder Gesetzesvorhaben nach Einschätzung der Bundesregierung?“, ist eine weitere Frage der Union. Tatsächlich findet sich PETA gleich mit zwei Vereinen im Lobbyregister des Bundestags: PETA Deutschland und PETA Science Consortium International. Hier könnte die noch amtierende Bundesregierung also mal Licht ins Dunkle bringen.
Geschickt versteht es die Unionsfraktion in der Kleinen Anfrage neben dem Einfluss von PETA auf die Politik, auch die Bundesregierung zu Angaben zu bringen, die die Transparenz von PETA betreffen. Eine solche zeigt die radikale Tierrechtsorganisation viel zu wenig. Daher werden die Antworten der Bundesregierung auf diese Frage auch jenseits von Parteipolitik spannend werden, sofern sie diese denn gibt. Sollte die Regierung diese aber nicht geben, lässt auch das tief blicken. Es gibt also einen gewissen Zugzwang nun Licht ins Dunkle zu bringen.
Entlarvender Gegenwind aus den Medien

Jetzt kann man aber auch schon sehen, dass bereits die Kleine Anfrage seine Wirkung nicht verfehlt hat. Dazu empören sich nämlich spannenderweise nur die Medien, die aus NGO-Pressemitteilungen zitieren wie der Prediger aus der Bibel. So hängt die Tagesschau zum Beispiel durchaus in dem System mit drin. Das sah man, als der Faktenfinder der Tagesschau sich berufen sah das manipulierte und manipulierende Material von PETA zu verteidigen. So offenbarten sich im Rahmen der damit verbundenen Kampagne Verbindungen von ARD und PETA.
Natürlich fürchten solcherlei Medien, was die Kleine Anfrage ans Licht fördern könnte. Es wäre unpässlich, wenn die jahrelang als unabhängige und glaubwürdige NGO, deren Pressemitteilungen man vorgebetet hat, sich als Organisation herausstellt, die letztendlich nur eine parteipolitischer Surrogat war, der mit Pseudo-Unabhängigkeit politische Forderungen politisch gefördert schmackhaft machen sollte. Eigentlich müssten es nämlich genau die Medien gewesen sein, die solchen kritischen Fragen hätten stellen müssen.
Durch die Kommunikation mit unserer Community im Zuge unserer Berichterstattung zu fragwürdigen NGOs wissen wir, dass diese Medien schon oft auf die Thematik aufmerksam gemacht wurden, aber wenige überhaupt reagierten oder gar zur Tat schritten. Das fällt diesen Medien nun unter Umständen auf die Füße. So wirkt die Empörung über die Anfrage eher wie ein Suchen nach dem Heil in der Flucht nach vorn. Die Erfahrung zeigt aber: Wen Fragen nach einer Sache schon so auf die Palme bringen, der war meistens mehr oder weniger direkt dran beteiligt.
Fragen wird doch wohl erlaubt sein
So wird die Empörung über die Kleine Anfrage der Unionsfraktion zum unfreiwilligen Offenbarungseid. Wäre an der Sache nichts dran, würde man ja entspannt die Fragen beantworten. Stattdessen lässt die Kampagne, die man jetzt schon gegen eine völlig zulässige und in einer Demokratie sogar erwünschte Handlung der Noch-Oppositionsparteien fährt, tief blicken. Das hat auch die FDP an ihren vorerst letzten Tagen ihrer Beteiligung am Bundestag in Fraktionsgröße erkannt:
Wenn die Grünen jetzt schon das demokratische Recht und die parlamentarische Pflicht einer Bundestagsfraktion zur Kontrolle staatlichen Handelns diskreditieren, dann wird deutlich, wie weit abgedriftet Teile unserer politischen Klasse mittlerweile sind. Eines ist schon sicher:… pic.twitter.com/6EKcProhtd
— Wolfgang Kubicki (@KubickiWo) February 26, 2025
In Regierungsverantwortung als auch aus der Opposition heraus hätte sie das Thema übrigens selbst aktiv anpacken können. Sowohl das Justiz- als auch das Finanzministerium, als es noch seitens der FDP besetzt war, hätte hier tätig werden können. Es ist doch ein schlechtes Timing, dass sich die Partei erst jetzt an eines der von vielen als wichtig empfundenen Themen ihres Bundestagswahlkampfes 2021 erinnert. So ist die Problematik rund um die Gemeinnützigkeit und staatliche Förderung von NGOs generell ein Thema der nächsten Regierung. Die Frage wird nur sein, wie sie das anpackt und was die Unionsfraktion mit der SPD erreichen kann, wobei zumindest letztere aktuell mehr Teil des Problems als der Lösung ist.