Erschienen auf ctvnews.ca am 28.12.2017
Für den Richter war es “völlig albern”, was das Nonhuman Rights Project wollte: Eine Anerkennung von Persönlichkeitsrechten für Elefanten in einem reisenden Streichelzoo.

Anmerkung: Inwiefern Elefanten nun die richtigen Tiere für einen umhereisenden Streichelzoo sind, ist zweifelsohne kritisch zu hinterfragen und muss unter Berücksichtigung der Haltungsqualität abschließend beurteilt werden. Es ging den Tierrechtlern weder darum, noch um die Tiere. Immer wieder verschwenden Tierrechtsgruppen Geld für solche Prozesse, mit denen sie dann gegen die gesamte Elefantenhaltung hetzen wollen.
Somit ist diese Aussage genauso wie das Urteil auch wichtig für moderne Zoos, denn, wenn der Richter nicht so reflektiert gewesen wäre, wäre ein gegenteiliges Urteil von Tierrechtlern gegen jede Form der Haltung eingesetzt worden. Auch in diesem Einzelfall hätte es für die Tiere nichts gebracht, Persönlichkeitsrechte zu bekommen. So hat sich für die in Rostock geborene Orang-Utan-Dame Sarah im Zoo von Buenos Aires nichts zum Positiven geändert, nachdem sie als “nichtmenschliche Person” eingestuft wurde. Persönlichkeitsrechte bringen Tieren gar nichts – nur die Tierrechtler können solche offensichtlichen Fehlentscheidungen von Gerichten, die “völlig albern” sind, wie der Richter völlig richtig feststellte, in ihre Propganda gegen Tierhaltung einweben.