Schimpanse gienießt in der Zoom Erlebniswelt Gelsenkirchen die Sonne. | Foto: Gerd W. Schmölter, Lizenz: CC BY 3.0

Berufungsgericht regelt, dass Schimpansen keine Menschen sind

Erschienen auf nypost.com am 08.06.2017. Autor: Priscilla DeGregory

Das Nonhuman Rights Project scheiterte erneut damit, Grundrechte für zwei Schimpansen durchzusetzen – eine Forderung, die die Bedürfnisse der Tiere ignoriert.

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Anmerkung: Die Forderung der Tierrechtler ist grundsätzlich falsch und ignoriert die Bedürfnisse und Möglichkeiten von Tieren. Ein Schimpanse mit Rechten könnte diese ohnehin niemals wahrnehmen. Allerdings achten Schimpansen Grundrechte, wie etwa das Recht auf Leben, überhaupt nicht, was eben in ihrer Natur liegt. Manche dominanten Männchen “tyrannisieren” ihre Gruppe und werden dann später auch mal von ihren Gruppenmitgliedern getötet und gegessen. Das wird sich auch nicht ändern, wenn man ihnen (menschliche bzw. von Menschen gemachte) Grundrechte aufoktroyiert. Schimpansen gehen auf Kreuzzüge, töten andere Schimpansen (auch Nachwuchs) und sind völlig fernab jeder menschlichen Moral, was aktuell kein Problem ist, aber zu einem wird, wenn man sie versucht rechtlich an Menschen heranzuholen und in entsprechende Rechte zu zwängen.

Aber selbst wenn ein anderer Rechtsstaus für ein Tier entwickelt wird, hat das für das Tier keine nennenswerten positiven Auswirkungen. Orang-Utan-Dame Sandra wurde  als nichtmenschliche Person anerkannt, aber es änderte nichts – durch die Pseudo-Schließung des Zoos, in dem sie nach wie vor lebt, ist es sogar noch schlimmer geworden. Trotzdem scheint es Hobby der Tierrechtler zu sein, das immer wieder zu fordern – Ziel sind wohl Eigenprofilierung und Werbung durch Schlagzeilen. Dafür nehmen sie dann auch das nötige Geld in die Hand und vergeuden es, statt es in die Forschung zum Schutz der Tiere einzusetzen. Das ist nämlich, was es braucht, um für Tiere Gutes zu erreichen: ein funktionierendes und an wissenschaftlichen Fakten orientiertes Tierschutzgesetz.

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