Tiger im Bronx Zoo | Foto: Evanphoto, Lizenz: CC BY-SA 3.0

Tiger-Transport: Diese Fragen möchte das Landratsamt wohl nicht beantworten

Exklusiv für zoos.media – 09.07.2026. Von: Philipp J. Kroiß

Tiger-Aktion in Dölzig: Das Landratsamt Nordsachsen mauert bei kritischen Presseanfragen. Warum scheut die Behörde im Fall Carmen Zander die Transparenz?

Ein echtes Tiger-Traumpaar: Saphira & Sandokan in der Obhut von Carmen Zander | Quelle: Dr. K. Alexandra Dörnath

Tiger-Transport: Diese Fragen möchte das Landratsamt wohl nicht beantworten

Ein rechtmäßiges behördliches Handeln zeichnet sich in einem Rechtsstaat vor allem durch eines aus: Transparenz. Wenn eine Behörde im Recht ist, fachlich fundiert entscheidet und alle tierschutzrechtlichen Vorgaben sauber einhält, hat sie keinen Grund, kritische Fragen zu scheuen. Im Gegenteil: Sie könnte diese Fragen nutzen, um die Rechtmäßigkeit ihres Handelns zu untermauern.

Die Gelegenheit hat das zuständige Landratsamt Nordsachsen im Fall der sechs Tiger von Carmen Zander nicht ergriffen. Nach der Aktion konfrontierte zoos.media das Amt mit Fragen. Das zog die sprichwörtlichen Jalousien runter. Statt Aufklärung gab es ein verdächtiges Schweigen. Zudem versucht man sogar die Verantwortung an eine private, ausländische Organisation auszulagern. Das lässt wohl tief blicken. Zudem wirft es unweigerlich die Frage auf: Wenn bei diesem Zugriff alles sauber gelaufen ist, warum scheut das Landratsamt dann die Beantwortung solcher Fragen?

Fragwürdiger „Verweis auf noch laufende Verwaltungsverfahren“

Sumatra-Tiger im Dudley Zoo (2012) | Foto: Tony Hisgett, Lizenz: CC BY 2.0

So wurde nach der fachlichen Grundlage für die Zerschlagung der Sozialgruppen der Tiger gefragt. Ebenso, ob dem Landratsamt bewusst sei, dass das Säugetiergutachten lediglich eine Orientierungshilfe für Solitärhaltung darstellt und keine Gesetzeskraft besitzt. Auch auf das Attest wurde das Landratsamt angesprochen. Dazu wurde gefragt, warum man sich darüber hinwegsetzte und Schäden oder sogar den Tod der Tiere in Kauf nahm.

Weiterhin – das ist vermutlich für alle Steuerzahler interessant – fragte zoos.media, ob dem Landratsamt bewusst sei, dass durch die ganze Aktion ein immenser Amtshaftungsschaden für den Landkreis droht, falls die Maßnahme gekippt wird. Ebenso sprach zoos.media das Amt auf Augenzeugenberichte an, dass vor Ort Beistände und Zeugen entgegen § 14 VwVfG systematisch ausgeschlossen wurden. Dazu fragte zoos.media ob das wirklich geschehen sei und wenn ja warum.

Die Frage wiegelte man „mit Verweis auf noch laufende Verwaltungsverfahren“ ab. Die Fragen könne man deshalb nicht beantworten. Warum ist das fragwürdig? Nach den geltenden Landespressegesetzen sind Behörden gegenüber der Presse auskunftspflichtig. Ein laufendes Verfahren entbindet Sie von dieser Pflicht nur dann, wenn durch die Beantwortung der konkrete Zweck des Verfahrens vereitelt oder wesentlich erschwert würde.

Nachweis dafür fehlt

Da die Fragen im Kern die bereits vollzogene Maßnahme, deren rechtliche und fachliche Ausgangslage sowie das behördliche Vorgehen vor Ort betreffen, ist natürlich auch nicht ersichtlich, inwiefern eine Beantwortung das Verfahren gefährden sollte. Daher wurde das Landratsamt gebeten, doch konkret und rechtlich nachvollziehbar zu begründen, welches spezifische Ermittlungs- oder Verfahrensziel durch eine Auskunft gefährdet würde.

Dazu war man in der von zoos.media gesetzten Frist offenbar nicht in der Lage. Es wäre wohl ein Leichtes gewesen, sich entsprechend zu erklären oder eben die Fragen doch zu beantworten. Das ist ein bemerkenswerter Vorgang. Man kann den Verdacht haben, dass man hoffte, mit dem Verweis auf Ermittlungen seine Ruhe zu haben. Allerdings konnte man dann kritische Nachfragen auch nicht beantworten.

Versucht sich hier ein Amt rauszureden, weil es in Wahrheit weiß, dass es die Maßnahme gar nicht halten kann? Sonst hätte man die Fragen einfach beantworten können oder wirklich nachvollziehbar begründen können, warum man keine Antwort geben könnte. Bei der Fristsetzung hatte zoos.media sogar noch die Option einer Fristverlängerung gegeben. Auch die wurde nicht genutzt. Auf LinkedIn feiert sich der Landkreis mit dem Attribut „Regionshelden“. Sonderlich heldenhaft wirkt das aber wohl nicht.

Unfassbarer Verweis an AAP

Weiße Tiger sind keine Albinos. Es handelt sich um eine Farbvariante, die durch Leuzismus entsteht. | Foto: Anurag4edu, Lizenz: CC BY-SA 4.0

Der zweite Teil des Fragenkatalogs bezog sich auf den Transport: Bemessung der Kisten, Sicherung der Tränken, Überprüfung der Fütterungen vor der Immobilisation, Papiere zur Tollwut-Impfung, Umstände der Entladung und Qualifikation der verantwortlichen Tierärzte. Auch die Fragen wollte das Landratsamt nicht beantworten. Dabei verwies man an AAP. Das ist auch bemerkenswert.

Bei dem Zugriff und dem Abtransport der Tiger handelt es sich um eine staatliche, behördliche Maßnahme, für die das Landratsamt die volle Verantwortung trägt. AAP agierte hierbei lediglich als Erfüllungsgehilfe. Die Fragen betreffen aber ohnehin die ordnungsgemäße und tierschutzkonforme Durchführung der Maßnahme. Dafür müssen die Behörden sorgen. Diese Auskunftspflicht kann man nicht auf eine private, zudem ausländische Organisation übertragen, die selbst keinerlei behördlichen Auskunftspflichten unterliegt.

Dass man nun erklärt, man könne Fragen zu Transportbedingungen, Medikation oder den Qualifikationen der beteiligten Tierärzte nicht beantworten, lässt tief blicken. Es drängt sich unweigerlich ein gar nicht mehr so fernliegender Verdacht auf: War das Landratsamt Nordsachsen bei dieser Aktion überhaupt noch der Herr des Verfahrens oder hat sich die Behörde zum bloßen Vollstrecker der Interessen einer privaten NGO machen lassen?

AAP will nun Spenden für die Tiger

Euroscheine | Foto: Berthgmn, Lizenz: CC BY-SA 4.0

Die 37 Millionen Euro schwere, niederländische NGO Stichting AAP will nun offenbar Spenden mit den Tiger erzielen. Wir berichteten dazu schon auf Facebook. Langfristig behalten will AAP die Tiere offenbar aber auch nicht. Auch zum Outplacement-System der fragwürdigen Stiftung berichtete zoos.media bereits. Da kann man sich schon fragen: Weiß das Landratsamt, was es da wirklich getan hat, wenn einfachste, grundlegendste Fragen nicht beantwortet werden?

Wenn eine Behörde offenbar noch nicht mal selbst beantworten kann, wie die Transportkisten bemessen waren, ob eine ausreichende Wasserversorgung gesichert war oder wie es um die Narkose-Risiken stand, bedeutet das wohl im Umkehrschluss: Man hat blind darauf vertraut, was eine private Organisation vorgibt.

Damit steht die Frage im Raum, ob hier überhaupt eine eigenständige, neutrale und fachlich fundierte behördliche Prüfung stattgefunden hat oder ob die Aktion im Kern von AAP diktiert und orchestriert wurde. Eine deutsche Behörde darf sich jedoch niemals zum verlängerten Arm privater NGOs machen – erst recht nicht, wenn dabei gravierende tierschutzrechtliche und haftungsrechtliche Fragen im Raum stehen. Das Landratsamt hätte durch Beantwortung der Fragen verhindern können, dass dieser Verdacht sich weiter erhärtet. Die Chance hat es aber vertan.

Aussage des Ordnungsdezernenten bekommt plötzlich Brisanz

So ließ sich Ende Juni, also kurz vor der umstrittenen Aktion bei Carmen Zander, der Ordnungsdezernent Steffen Fleischer in der Leipziger Volkszeitung (LVZ) mit den Worten zitieren: „Sollte am Ende des laufenden Verfahrens endgültig feststehen, dass die Auflagen des Landratsamtes zur Einhaltung des Tierwohls gerechtfertigt sind und dennoch keine Anpassung erfolgt, ist eine Wegnahme von Tigern möglich.“

Seitdem ist allerdings das Verfahren nicht zu Ende gegangen. Es steht auch noch nicht fest, ob die Auflagen gerechtfertigt sind, denn aktuell sieht es eher nach einer Fehlinterpretation des Säugetiergutachtens aus. Zudem hat das Landratsamt auch selbst noch auf laufende Verfahren hingewiesen. Trotzdem wurden die Tiger schon abtransportiert.

Wollten Behörden hier also einfach Tatsachen schaffen, bevor es einen Richterspruch geben konnte und so der Justiz vorgreifen? Vielleicht will man deshalb simpelste Fragen nicht beantworten. Die viel größere Frage ist aber: Warum wollte man den Abschluss des Verfahrens nicht abwarten? Man könnte durchaus den Geruch von Torschlusspanik im Amt vermuten. So könnte sich einer der größten Behörden-Skandale der jüngeren Vergangenheit anbahnen.

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