Blick auf den Schlossplatz in Stuttgart | Foto: BuzzWoof, Lizenz: public domain

551 Fragen: Fehler bei den Antworten der Bundesregierung

Exklusiv für zoos.media – 21.03.2025. Autor: Philipp J. Kroiß

Antworten der Bundesregierung auf die 551 Fragen der Unionsfraktion waren defizitär. Das zeigt sich auch gerade in Bezug auf die Antworten zu PETA Deutschland.

Flur im Bundesministerium der Finanzen (Detlev-Rohwedder-Haus, Berlin) | Foto: Andreas Praefcke, Lizenz: CC BY 3.0

551 Fragen: Fehler bei den Antworten der Bundesregierung?

Wir hatten vor einigen Tagen detailliert über die Antworten der Bundesregierung auf die Fragen der Unionsfraktion in Bezug auf die radikale Tierrechtsorganisation PETA berichtet. Darin waren viele Sätze redundant, aber besondere Aufmerksamkeit schenkten wir unter anderem der Formulierung: „Nach der verfassungsmäßigen Ordnung obliegt die Beurteilung steuerlicher Einzelfälle der jeweils zuständigen Landesfinanzbehörde.“

PETA Deutschland e.V. sitzt in Stuttgart. Die oberste Landesfinanzbehörde, die es somit wissen sollte, ist das Ministerium für Finanzen in Baden-Württemberg. Daher erging eine Presse-Anfrage genau dorthin, wie auch bereits im oben verlinkten Artikel angekündigt. Ebenso ging ein Fragenkatalog an die vergleichbare Behörde in Berlin. Letztere sah sich anscheinend gar nicht in der Lage zu antworten. Aus Baden-Württemberg kam die Antwort verspätet.

Keine Angaben …

Euroscheine | Foto: Berthgmn, Lizenz: CC BY-SA 4.0

„Aufgrund der Steuergeheimnisses können wir Ihnen dazu keine Antwort geben“, hieß der einleitende Satz der Antwort. Zudem fügte man hinzu: „Entscheidungen über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit werden von den Finanzämtern und nicht vom Finanzministerium getroffen.“ Das bedeutet, dass die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die 551 Fragen schlicht an die falsche Behörde verwies. Die kann zur Beantwortung der Fragen nämlich – nach eigenem Gebaren – gar nichts beitragen.

Es ist schwer vorstellbar, dass das federführende Bundesfinanzministerium in dieser Frage nicht darüber Bescheid wusste. Diese rätselhafte Formulierung war deshalb auffällig, wenn man schon mal zum Thema recherchiert hatte. Trotzdem ist es nützlich nun diese Bestätigung in dieser Sache nochmal dezidiert erhalten zu haben. Es belegt sehr klar, dass die Bundesregierung fragwürdig gehandelt hat.

Offenbar befindet sich die Bundesregierung bei den Nichtregierungsorganisationen in einem gewollten Blindflug. Sie will da gar nicht so genau hinschauen und sich damit beschäftigen oder eben aktiv Dinge verschleiern. An Transparenz hat die rot-grüne Minderheitsregierung offenbar kein Interesse. Das ist parteistrategisch durchaus nachvollziehbar, weil die beiden Parteien ihre politische Durchsetzungskraft mit Vorhof-NGOs verstärken, aber nicht sonderlich staatstragend.

… aber Allgemeinplätze

Diesem Hund wurde von PETA die Chance auf ein neues Zuhause genommen. Zehntausenden Haustieren ging es ähnlich. | Foto von http://whypetakills.com (Nathan J. Winograd)

Ansonsten hat das Landesfinanzministerium in seiner Antwort wenig zu bieten. Es gibt letztendlich ein paar grundsätzliche Aussagen zur Abgabenordung (AO). Dass die in Bezug auf PETA hanebüchen sind, scheint dem Ministerium gar nicht so bewusst. So erklärt man floskelhaft: „Anhand der von den Organisationen abzugebenden Gemeinnützigkeitserklärung und weiteren Unterlagen prüft das zuständige Finanzamt, ob die tatsächliche Geschäftsführung den gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorgaben entspricht.“

PETA Deutschland e.V. hat seine Gemeinnützigkeit nach AO in Bezug auf Tierschutz. 2018 wurde seitens PETA selbst öffentlich erklärt: „[W]ir machen gar keinen Tierschutz“. Fernerhin wurde sich sogar deutlich von Tierschutz abgegrenzt mit den Worten: „Wir arbeiten für Tierrechte. Das ist was anderes […]: Tierschutz belässt das Tier als Objekt […].“ Wir berichteten. PETA hat also selbst vor aller Augen öffentlich gemacht, dass die tatsächliche Geschäftsführung wohl nichts mit Tierschutz zu tun haben will.

Es ist fraglich wie eine Behörde, die mit der Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Gemeinnützigkeit von PETA Deutschland betraut ist, diese Aussage hätte übersehen können. Für 2018 war der Anteil der Ausgaben im ideellen Bereich von PETA Deutschland e.V. mickrig. In den Bilanzen trat diese Position überhaupt erstmalig im Wirtschaftsjahr 2017/2018 auf. Man könnte also als abwegig bezeichnen, PETA nach dieser Aussage und anhand dieser Ausgabenstrategie irgendwie als gemeinnützig im Sinne von Tierschutz anzusehen.

Wie geht es jetzt weiter?

Natürlich bleibt zoos.media an der Sache dran. Die Ministerium hat inzwischen einen zweiten Fragen-Katalog erhalten, in dem zum Beispiel nach der Berechtigung gefragt wird, sich auf das Steuergeheimnis zu berufen. Das bezieht sich auf personenbezogene Daten, ein fremdes Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis oder geschützte Daten im automatisierten Verfahren. Hier soll das Ministerium darstellen, inwiefern das auf diese Fragen zutrifft und ebenfalls eine Bewertung dazu abgeben wie es die Praktik der Bundesregierung einordnet, auf eine offenbar nicht zuständige Behörde zu verweisen.

Zudem erfragen wir weitere Informationen zu Themen, die zum Teil bereits in diesem Artikel angeklungen sind. Über die Beantwortung werden wir zeitnah informieren. Die Union macht in diesen Tagen keine Anstalten nachzulegen, steckt aber auch in im Moment für sie aktuell desaströs verlaufenden Verhandlungen zur Bildung einer neuen Regierung. Vielleicht wird, sobald die neue Regierung steht, das Thema seitens CDU und CSU wieder aufgegriffen, eventuell aber auch nicht. Davon unabhängig bleibt zoos.media ohnehin am Thema.

Diesen Beitrag teilen