Diesem Hund wurde von PETA die Chance auf ein neues Zuhause genommen. Zehntausenden Haustieren ging es ähnlich. | Foto von http://whypetakills.com (Nathan J. Winograd)

PETA: “Wir machen gar keinen Tierschutz”

Exklusiv für zoos.media – 07.04.2018. Autor: Philipp J. Kroiß

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die Berufung der radikalen Tierrechtsorganisation PETA gegen ein Urteil zugelassen, dass ihr das Verbandsklagerecht verwährt hat.

PETA: “Wir machen gar keinen Tierschutz”

Es hat viele überrascht als diese Nachricht kam: “Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat die Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart zugelassen, das eine Klage des PETA Deutschland e.V. (Kläger) gegen das Land Baden-Württemberg (Beklagter) auf Anerkennung als mitwirkungs- und verbandsklageberechtigte Tierschutzorganisation abgewiesen hatte.” Der VGH befand, “der Kläger habe mit seinem Zulassungsantrag hinreichend dargelegt, dass er entgegen den Ausführungen des Verwaltungsgerichts im angegriffenen Urteil die Voraussetzungen für die Anerkennung als Tierschutzverein i.S.d. § 5 TierSchMVG erfülle.” Man fragt sich schon, welches TierSchMVG der VGH meint.

Das Gesetz über Mitwirkungsrechte und das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen (TierSchMVG)

Schimpansenbaby im Loro Parque | Foto: zoos.media

Eigentlich ist das Gesetz über Mitwirkungsrechte und das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen (TierSchMVG) recht klar formuliert – besonders bezüglich der Zulassung der Organisationen. Schauen wir uns dazu §5 Abs. 1 an:

Die Anerkennung von eingetragenen rechtsfähigen Tierschutzvereinen oder rechtsfähigen Stiftungen wird auf Antrag über das jeweils zuständige Regierungspräsidium durch das für den Tierschutz zuständige Ministerium erteilt.
Sie ist zu erteilen, wenn der Verein oder die Stiftung

  1. nach seiner Satzung ideell und nicht nur vorüber gehend vorwiegend die Ziele des Tierschutzes fördert,
  2. seinen Sitz in Baden-Württemberg hat und sich der satzungsgemäße Tätigkeitsbereich auf das gesamte Gebiet des Landes erstreckt,
  3. im Zeitpunkt der Anerkennung mindestens fünf Jahre besteht und in diesem Zeitraum im Sinne der Nummer 1 tätig gewesen ist,
  4. die Gewähr für eine sachgerechte Aufgabenerfüllung bietet; dabei sind Art und Umfang seiner bisherigen Tätigkeit, der Mitgliederkreis sowie die Leistungsfähigkeit des Vereins zu berücksichtigen,
  5. wegen Verfolgung gemeinnütziger Zwecke nach § 5 Absatz 1 Nummer 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer befreit ist,
  6. jedem den Eintritt als Mitglied, das in der Mitgliederversammlung volles Stimmrecht hat, ermöglicht, der die Ziele des Vereins unterstützt und
  7. sich verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten und die aufgrund dieses Gesetzes erhaltenen Daten vertraulich zu behandeln. Die Weitergabe von Unterlagen, insbesondere von personenbezogenen Daten, an Mitglieder der anerkannten Tierschutzorganisationen oder von ihr beauftragte Sachverständige ist ausschließlich zur Verfolgung des in § 1 Satz 1 festgelegten Zwecks zulässig und dabei zugleich auf das notwendige Maß zu beschränken.

Bisher konzentrierte man sich, auch völlig richtigerweise, auf den sechsten Punkt, um PETA die Anerkennung zu verweigern. Anders als bei anderen Vereinen kann man bei PETA offenbar doch nicht einfach hingehen, Mitglied werden und mitbestimmen. Was man sehr wohl machen kann, ist eine Fördermitgliedschaft abschließen, aber das beinhaltet kein volles Stimmrecht bei der Mitgliederversammlung. PETA Deutschland hat überhaupt nur neun ordentliche Mitglieder und gehört damit, im Hinblick auf die Mitgliederzahl, zu den kleinsten Vereinen Deutschlands. Zwei der Vorstandsmitglieder haben ihren Wohnsitz im Ausland.

Durch diese Vereinspolitik ist eine Erfüllung des sechsten Punktes nicht gegeben und somit gab es richtigerweise kein Verbandsklagerecht für PETA. Welches Wunder jetzt geschehen sein soll, dass dem doch so ist, ließ der VGH offen, erklärte aber, dass der der Ausgang des Verfahrens offen sei.

Fördert PETA die Ziele des Tierschutzes?

Peta-Aktion. Quelle: Arturo de Albornoz/flickr CC BY-SA 2.0

Eigentlich scheitert PETAs Bewerbung aber schon früher nämlich direkt am ersten Punkt. Als im Sommer 2017 Micky Beisenherz tüchtig mit PETA abrechnete, gab es eine Antwort von PETA-Mitarbeiter Hendrik Thiele, der eine sehr peinliche Reaktion verfasste. Trotzdem wartete diese Reaktion mit allerlei interessanten Informationen auf – so auch dieser:

“Und ja: Dein Vorschlag, dass all das Geld, das in den Affen-Prozess geflossen ist (war es denn überhaupt so viel? Ich bin sicher, du hast verlässliche Zahlen dafür recherchiert), wäre besser im Tierschutz investiert, ist tatsächlich eine relativ verrückte Idee, denn: Ich möchte dich wirklich nicht überfordern, aber wir machen gar keinen Tierschutz … Stille … Raunen in der Menge … Wir arbeiten für Tierrechte. Das ist was anderes, und da sind wir wieder beim Affen-Selfie: Tierschutz belässt das Tier als Objekt, Tierrechte machen das Tier zum Subjekt. Wir fordern nicht größere Käfige, sondern deren Abschaffung.”
– Hendrik Thiele, Leiter des Bereichs „Kreation & Großprojekte“ bei PETA Deutschland

PETA erklärt also selbst, dass sie den ersten Punkt des zugehörigen Paragraphen bzw. Absatzes TierSchMVG gar nicht erfüllen. Zudem ist es bei diesem Selbstbild rätselhaft, warum sie vor Gericht so darauf pochen, nun doch als Tierschutzorganisation anerkannt zu werden, wo sie doch selbst sagen, dass sie keine sind und überhaupt keine sein wollen. Auch die erste Vorsitzende von PETA Deutschland e.V., Ingrid Newkirk [sic!], erklärt PETA ständig als reine Tierrechtsorganisation – was Thiele schreibt ist also keine Einzelmeinung, sondern Konsens bei PETA. Es war auch Newkirk, die gesagt hat, dass sich PETA nicht für ein “Recht auf Leben” für Tiere einsetze – wie man das mit einer Tierschutzorganisation vereinbaren will, wird man auch mal erklären müssen, denn sogar mit Tierrechtsaktivismus ist so eine Aussage kaum zu vereinbaren.

Satzung versus Realität

Goriallanachwuchs im Zoo Duisburg | Foto: zoos media, Lizenz: Erlaubnis des Fotografen

Allerdings in der auf der Webseite veröfffentlichten und entsprechend verlinkten Satzung (§2) ist plötzlich von “Förderung des Tierschutzes” die Rede. (Spannende Randnotiz: Die Wörter “Zoo” und “Aquarium” bzw. “Zoos” und “Aquarien” kommen in der Satzung kein einziges Mal vor.) Im § 8 Abs. 2 erklärt PETA, dass stimmberechtigtes Mitglied jede Person werden könne, “die das 18. Lebensjahr vollendet hat, sich zur Gewaltfreiheit und zu den Rechten der Tiere bekennt, sich überparteilich verhält und wer in der Vergangenheit bewiesen hat, dass er sich aktiv für die Ziele von PETA und ihre Verwirklichung nach Maßgabe der hierfür getroffenen Richtlinien einsetzt .” Interessant, dass offenbar nur sieben Personen in ganz Deutschland das getan haben – es wird sogar noch betont: “Ordentliches Mitglied kann ferner jede juristische Person werden, insbesondere solche, zu deren Aufgabe die Unterstützung des Tierschutzes gehört.” Jetzt plötzlich doch Tierschutz?

Offenbar scheint bei PETA die Realität mit der Satzung völlig auseinander zu klaffen. Als Leitbild formuliert PETA auf ihrer Webseite: “Wir stoppen Tierquälerei. Wir etablieren Tierrechte. Wir stärken das Mitgefühl für Tiere.” Seine Vision definiert PETA so: “Eine Welt ohne Tiernutzung, ohne Tierquälerei und ohne Tiermissbrauch. Eine Welt, in der Tiere weder ausgebeutet noch gequält werden.” Kurz: eine Welt ohne jede Form der Tierhaltung – das bestätigt ja auch PETA selbst.

In der Satzung sieht das dann ganz anders aus, denn Tierrechte kommen im §2 der Satzung, die den Zweck von PETA definiert, gar nicht vor. In der ganzen Satzung kommt das Wort “Tierrecht” bzw. “Tierrechte” nur einmal vor: In §3 spricht man davon zum Erfüllen des Satzungszwecks die “Erstellung und Veröffentlichung von Bildungs- und Unterrichtsmaterial zu allen Bereichen des Tierschutzes und der Tierrechte” zu nutzen. Von der offensichtlich angestrebten Etablierung von Tierrechten steht in der gesamten Satzung nicht ein Wort – genauso wenig kommt die Abschaffung jeder Form der Tierhaltung, die PETA nach eigenen Angaben anstrebt, gar nicht vor.

Jeweilige Positionen aus dem ideelen Bereich auf die Jahre gesehen. Quelle der Zahlen: PETA.

PETA verwendet rund 80% der Ausgaben im ideelen Bereich auf Personalkosten und Öffentlichkeitsarbeit. Das würde man nicht unbedingt vermuten, wenn man den §3 der Satzung liest, der die Tätigkeiten von PETA Deutschland beschreiben soll. Da wird zwar viel von Veröffentlichungen gesprochen, aber Öffentlichkeitsarbeit meint ja, laut DUDEN, “das Bemühen von Organisationen oder Institutionen (z. B. Parteien, Unternehmen o. Ä.), der Öffentlichkeit eine vorteilhafte Darstellung der erbrachten Leistungen zu geben”. Öffentlichkeitsarbeit wird in der Satzung aber gar nicht erwähnt. Personal oder Mitarbeiter übrigens auch nicht, obgleich PETA, laut eigenen Angaben, aktuell über 60 davon hat.

Es drängt sich unweigerlich der Verdacht auf, dass PETA Deutschland e.V. seiner eignen Satzung nicht entspricht. Wer also PETAs Satzung liest, bekommt den Anschein vermittelt, es würde sich um eine Tierschutzorganisation handeln. Nimmt man aber die Worte, die PETA-Vertreter öffentlich sagen, und das vermittelte Leitbild auf der Seite ernst, hat das PETA Deutschland, was man erlebt, mit dem Verein, der in der Satzung beschrieben wird, nun doch sehr wenig zu tun. Man bekommt das Gefühl, man lese die Satzung eines völlig anderen Vereins. Überprüfungen bezüglich der Einlösung der Satz waren wohl sehr defizitär und unzureichend.

Chancen für PETA?

Der Schwarzfußiltis (Mustela nigripes) wurde auch durch die Arbeit von Zoos gerettet. | Foto: Kimberly Fraser / USFWS Mountain-Prairie, Lizenz: CC BY 2.0

Wenn das Gericht so tun würde, als bestünde nur die Satzung und PETA nicht an eigenen Aussagen und Taten messen würde, könnte die radikale Tierrechtsorganisation tatsächlich Chancen haben. Gleichzeitig aber hat der Beklagte, also das Land Baden-Württemberg, gleich einen bunten Strauß von Optionen erfolgreich in Berufung zu gehen. Demgegenüber kann man erwarten, dass PETA auch wieder in Berufung gehen wird, wenn sie ihren Willen nicht bekommen. Das, was so klar ist, könnte also dann doch noch eine lange Serie von Gerichtsprozessen werden, weil seit Jahren die Diskrepanz zwischen Anspruch, in der Satzung, und Wirklichkeit vom Verein doch signifikant auseinanderklaffen: PETA ist eine Tierrechtsorganisation, die sich selbst als Tierrechtsorganisation sieht, sich aber in ihrer Satzung als Tierschutzorganisation verkauft und wohl davon profitiert, dass das anscheinend keiner von behördlicher Seite hinterfragt.

FDP-Politiker Gero Hocker möchte PETA die Gemeinnützigkeit entziehen. Wenn das geschieht, kann sich PETA dann ohnehin von seinem Verbandsklagerecht verabschieden. So könnte eine wahrscheinlich recht lange, zukünftige Rechtsstreitigkeit dann von anderer Seite beendet werden.

Es ist fraglich wie die Tierrechtsindustrie ohnehin Gemeinnützigkeitsstatus erreichen kann: in Deutschland haben über 40% der Haushalte mindestens ein Haustier, Zoologische Einrichtungen in Deutschland haben über 70 Millionen Besucher im Jahr – wie kann eine Organisation Gemeinnützigkeitsstatus erlangen, deren zentrale Forderung von der Allgemeinheit deutlich abgelehnt werden? Wie soll eine solche Organisation, die sich gegen die Allgemeinheit stellt, Gemeinnutz generieren? Es ist Zeit, sich auch mit diesen grundlegenden Fragen auseinanderzusetzen. PETA tötet in den USA seit Jahren zehntausende Haustiere, von denen ein erschreckend großer Teil gesund und vermittelbar ist beziehungsweise ja leider war, und in Deutschland gilt diese Organisation dann als gemeinnützig?

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