Exklusiv für zoos.media – 12.03.2025. Autor: Philipp J. Kroiß
Die Beantwortung der Kleinen Anfrage der Unionsfraktion ist der Beleg für einen völligen Blindflug. Angeblich will man keine Erkenntnisse haben, verweist an andere Stellen oder bezeugt sonst irgendwie Ignoranz. Die Fragen sind der Regierung offenbar unbequem.

PETA: Antworten der Bundesregierung auf Kleine Anfrage der Unionsfraktion
Nachdem sich die Bundesregierung anscheinend ohne offizielle Fristverlängerung die Frist zur Beantwortung verlängerte, kamen nun endlich Antworten – aktuell von der BILD veröffentlicht. Diese grenzen schon fast an Arbeitsverweigerung und sind schon gar nicht leserfreundlich, weil in Bezug auf PETA fast ausschließlich auf andere Antworten hingewiesen wird. Daher haben wir das Ganze mal zusammengestellt.
„Erfüllt die Peta Deutschland e.V. aus Sicht der Bundesregierung ausschließlich
gemeinnützige Zwecke gemäß der Abgabenordnung (§ 52 AO) und wenn ja, welche?“
Man verwiest auf die Antwort auf Frage 11: „Nach der verfassungsmäßigen Ordnung obliegt die Beurteilung steuerlicher Einzelfälle der jeweils zuständigen Landesfinanzbehörde. Der Bundesregierung liegen regelmäßig keine, über die öffentlich bekannten Informationen hinausgehenden Kenntnisse über die konkrete Tätigkeit einzelner Körperschaften vor.“
Das bedeutet im Umkehrschluss: Die Bundesregierung glaubt, was öffentlich geteilt wird. Das ist besonders bemerkenswert für solche Organisationen, die Förderung erhalten. Die Bundesregierung stellt also anscheinend überhaupt keine eigenen Nachforschungen an, ob die gemeinnützigen Zwecke überhaupt verfolgt werden. Für PETA quasi zuständig sind einmal das grün-geführte Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg, weil PETA Deutschland in Stuttgart sitzt, sowie vermutlich auch zudem noch die CDU-geführte Senatsverwaltung für Finanzen in Berlin.
„Wie definiert die Peta Deutschland e.V. seine gemeinnützigen Tätigkeiten und wie grenzt es sich von parteipolitischer Einflussnahme ab?“
Hierbei verwies man auf Frage 12 und von da aus weist man wiederum auf Frage 11. Dieses Vorgehen des Verweisen auf die Beantwortung anderer Fragen sieht man auch bei anderen NGOs. Die Bundesregierung macht damit deutlich: Sie hat überhaupt kein Interesse daran, sich mit den Nichtregierungsorganisationen im Einzelnen zu befassen. Man will solche Fragen abkanzeln. Dieser Mangel an Eigeninteresse kommt dem Steuerzahler teuer zu stehen, wenn es sich um Organisationen handelt, die staatlich gefördert werden.
Da hilft dann auch der zudem bei Frage 11 erfolgte Hinweis auf die Vorbemerkung nicht. Sie ist auch allgemein gehalten. Sollte eine Regierung, die in Bezug auf Nichtregierungsorganisationen generell über sehr viel Geld entscheidet, zu solchen vom Geld der Bürger geförderten Organisationen nicht mehr wissen als Allgemeinplätze? Die Rot-Grüne Minderheitsregierung findet das offenbar nicht.
„Gibt es Fälle, in denen die Peta Deutschland e.V. explizit für oder gegen eine Partei
geworben hat?“
In Bezug auf diese Frage wird auf die Antwort auf Frage 13 verwiesen. Dort liest man: „Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.“ Das ist ein völlig bedeutungsleerer Satz. Warum? Die Bundesregierung weiß ja nicht mal etwas über die Grundlagen, nämlich die Gemeinnützigkeit. Selbst da ist sie offenbar zu unmotiviert irgendwie Nachforschungen anzustellen.
Da hilft auch der wieder erfolgte Hinweis auf die Vorbemerkung erneut nicht. Auch da gibt es nur den einseitigen Allgemeinplatz, dass sich Nichtregierungsorganisationen zu tagesaktuellen Themen äußern dürfen. Das hat nie jemand bestritten. Darum ging es bei der Frage auch nicht. Paragraph 55 Abgabenordnung (AO) legt fest, dass eine gemäß § 52 AO gemeinnützige Körperschaft „ihre Mittel weder für die unmittelbare noch für die mittelbare Unterstützung oder Förderung politischer Parteien verwenden“ darf. Der AO-Anwendungserlass (AEAO) stellt ferner klar: „Politische Bildung ist nicht förderbar, wenn sie ein gesetzt wird, um die politische Willensbildung und die öffentliche Meinung im Sinne eigener Auffassungen zu beeinflussen, z. B. durch einseitige Agitation oder unkritische Indoktrination […].“
„Wann wurde die Gemeinnützigkeit der Peta Deutschland e.V. letztmalig durch das zuständige Finanzamt geprüft?“
Hier verweist man auf Frage 14. Dort schrieb man: „Nach der verfassungsmäßigen Ordnung obliegt die Beurteilung steuerlicher Einzelfälle der jeweils zuständigen Landesfinanzbehörde. Der Bundesregierung liegen keine über die öffentlich bekannten Informationen hinausgehenden Kenntnisse über die konkrete Tätigkeit einzelner Körperschaften vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.“
Also verweist man auf die Länder und wertlose Allgemeinaussagen in der Vorbemerkung. Immer mehr sieht man: In Bezug auf Nichtregierungsorganisationen befindet sich die Bundesregierung selbst in völligem Blindflug. Sie vergibt Steuergelder und Steuervergünstigungen an Organisationen, zu der ihr selbst quasi keine eigenen Erkenntnisse vorliegen.
„Wurde die Peta Deutschland e.V. in der Vergangenheit wegen parteipolitischer Betätigung abgemahnt oder verwarnt?“
Natürlich gibt es auch hier keine Antwort, sondern wieder nur ein Verweis. Diesmal führt der zur Antwort auf Frage 15: „Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.“ Das ist kein Wunder, denn eine Bundesregierung, die sich dafür nicht interessiert, wird auch keine Erkenntnisse dazu erlangt haben. Erkenntnisse kommen schließlich nicht von selbst. Die Regierung weiß also gar nicht: Hält sich PETA an die Spielregeln oder nicht?
Man merkt schon nach diesen ersten Fragen, dass sich ein Skandal anbahnt. In der Vorbemerkung steht: „Die Bundesregierung sieht keine Anhaltspunkte für die in der Kleinen Anfrage enthaltene Behauptung, wonach die geförderten „NGOs eine Schattenstruktur“ bildeten.“ In den Antworten belegt die Regierung dann aber selbst, dass im Prinzip für sie alles im Schatten liegt. Sie weiß ja offensichtlich nichts.
„Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel der Peta Deutschland e.V., der aus staatlichen Förderprogrammen stammt?“
Für die Antwort heißt es wieder blättern, diesmal zu Frage 16. Dort liest man als Antwort: „Eine Aufstellung im Sinne der Fragestellung ist in der für die Beantwortung einer kleinen Anfrage vorgesehenen Frist nicht zu leisten, da eine aufwendige Einzelabfrage der Gesamtfinanzierung privater Organisationen vorgenommen werden müsste. Entsprechende Daten liegen der Bundesregierung nicht gesammelt vor. Zur Frage etwaiger öffentlicher Fördermittel und der Einzelpläne siehe die Antwort zu Frage 27.“
Wieder muss also geblättert werden und am Ziel angekommen, liest man: „Die öffentlichen Fördermittel für die in Fragen 27, 58, 83, 108, 136, 169, 203, 237, 270, 302, 336, 369, 402, 435, 468, 501 und 534 aufgeführten Organisationen können der Anlage entnommen werden. Die dort aufgeführten Angaben entsprechen den mit zumutbarem Aufwand fristgerecht ermittelbaren Informationen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.“
Die Anlage liegt uns aktuell noch nicht vor. Sie ist aber ohnehin – selbstbekundet – von fragwürdiger Vollständigkeit. Das zeigt: Die Bundesregierung scheint völlig den Überblick darüber verloren zu haben, wen sie wie fördert. Es muss doch möglich sein, innerhalb von wenigen Tagen klar zu benennen, wie viel Förderung man an eine NGO vergibt und wie viel Mittel diese hat.
„Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von parteinahen Stiftungen an die Peta Deutschland e.V.?“
Erneut wird diese Frage im Kollektiv beantwortet: „Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Soweit Organisationen im Lobbyregister gemeldet sind, finden sich entsprechende Angaben zur Finanzierung dort (www.lobbyregister.bundestag.de). Darüber hinaus finden sich häufig auf der öffentlich abrufbaren Internetseite der Organisationen weitere Ausführungen über die Finanzierung.“ Dann wird wieder auf die Vorbemerkung verwiesen.
Im Klartext steckt darin ein Offenbarungseid. Warum? Alle Angaben, auf die die Bundesregierung in der Antwort verweist, sind letztendlich freiwillig und werden offenbar von ihr nicht überprüft, weil sonst lägen dazu ja Erkenntnisse vor. Die Regierung glaubt also einfach dem, was die Organisationen selbst sagen. Nach dem Motto: „Das wird ja schon stimmen.“ Wenn man bedenkt, um wie viele Millionen es geht, ist das fahrlässig.
„Gibt es direkte Verbindungen zwischen der Peta Deutschland e.V.und bestimmten Parteien oder politischen Akteuren?“
Die knappe Antwort findet man nach blättern: „Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.“ In Bezug auf PETA tut man also so, als habe es da keine Verbindungen zwischen PETA und politischen Akteuren in Berlin gegeben, als ein Anwalt aus der radikalen Tierrechtsorganisation in die Stabsstelle der Landestierschutzbeauftragten wechselte, der vorher wohl das Verbandklagerecht für PETA in Berlin mit verhandelte.
Im Bundestag selbst wurde ja schon von solchen Verbindungen quasi berichtet: „Ich habe Dr. Haferbeck heute dazu angerufen, und er hat mir gesagt, dass er das nie gesagt hat (Lachen des Abg. Dr. Gero Clemens Hocker [FDP] – Zuruf von der CDU/CSU: Wäre auch ein Problem für ihn!) und die PETA habe auch nie zur Begehung von Straftaten aufgerufen.“ Das erklärte Amira Mohammed Ali – damals noch von der Linken – im Plenum 2018.
Zum Beispiel am 25.07.2023 traf sich eine Beauftragte der Bundesregierung selbst mit PETA-Vertretern. Das kann man deren Tätigkeitsbericht entnehmen. Die Bundesregierung scheint diesen Bericht also nicht zu kennen, sonst lägen ihr Erkenntnisse zu solchen Verbindungen vor. Wir hatten auch schon dazu recherchiert, wie nah die Bundestierschutzbeauftragte der radikalen Tierrechtsorganisation PETA steht.
„Haben Vorstände oder Führungspersonen der Peta Deutschland e.V. politische Ämter oder enge Verbindungen zu Parteien?“
Hierzu verweist man auf die selbe Antwort wie bei der vorigen Frage. Auch das ist wieder ein Offenbarungseid. Gerade im Kampf gegen Korruption muss die Bundesregierung doch überprüfen, inwiefern NGOs mit Politik verbandelt sind. Daran besteht offenbar kein Interesse. Die Bundesregierung hält sich also offenbar einfach Augen und Ohren zu. Dass sie es dann noch schafft, Geld mit so vollen Händen auszugeben, ist schon eine akrobatische Meisterleistung, müssen die Hände doch bereits mit dem Zuhalten beschäftigt sein.
Erneut belegt die Bundesregierung also den schon im Vorfeld der Anfrage durchaus befürchteten Blindflug. Nun wird aber erst das ganze Ausmaß sichtbar. Es ist eine gefährliche Mischung aus Ignoranz und Leichtgläubigkeit, die die Regierung hier demonstriert.
„Inwiefern beeinflusst die Peta Deutschland e.V. politische Entscheidungsprozesse oder Gesetzesvorhaben nach Einschätzung der Bundesregierung?“
Auch diese Frage wird wieder kollektiv zu allen NGOs beantwortet. Die Regierung informiere „sich im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung durch unterschiedlichste Quellen“. „Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher Studien und anderer Dokumente, die zum Ausbau des Wissens der Bundesregierung über ein Fachthema dienen, besteht nicht.“ Das bedeutet: Die Bundesregierung glaubt etwas zu wissen, aber weiß nicht woher.
Es geht aber noch weiter: „Es ist daher nicht möglich, nachträglich zu erheben, wie viele und welche Studien, Papiere und Stellungnahmen im Einzelnen bei der Vorbereitung von Entscheidungen der Bundesregierung selbst bzw. durch die Bundesbehörden verwendet wurden.“ Man verweist wieder auf das Lobbyregister, wo die Organisationen selbst Angaben machen. An einer Überprüfung, das wurde ja oben durch die Ermangelung an Erkenntnissen deutlich, scheint man da wenig Interesse zu haben.
„Gibt es Hinweise darauf, dass die Peta Deutschland e.V. gezielt gegen bestimmte Parteien oder Politiker Kampagnen führt?“
Im Prinzip antwortet die Bundesregierung hierauf mit den Worten: „Keine Ahnung, interessiert hier auch keinen.“ Im Beamten-Deutsch heißt das dann: „Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.“ Das ist natürlich ein Schlag ins Gesicht der Steuerzahler, der das Pampern von NGOs durch die Regierung finanzieren muss.
Die rot-grüne Bundesregierung kommt sich wahrscheinlich wahnsinnig klug vor, die Fragen des politisch so hart bekämpften Gegners in dieser Form abblitzen zu lassen. In Wirklichkeit aber, zeigt sie ihre Verachtung dem Volk, also dem eigentlichen Souverän, gegenüber. Dieser selbstgefällige Blindflug kommt einer Bankrotterklärung gleich.
„Unterstützt die Peta Deutschland e.V. politische Demonstrationen oder Proteste mit ihren finanziellen Mitteln?“
Die Frage wird genauso beantwortet wie die davor. Wieder muss der interessierte Leser blättern, um einen erneuten Beleg für die Ignoranz der Regierung zu lesen. Man fragt sich nur, warum dabei auf die Frage 22 und nicht auf die Frage 21 verwiesen wurde. Bis auf einen vergessenen Punkt beim zweiten Satz und die Zahlen in der Fragen-Aufzählung ist die Antwort auf die beiden Fragen ja identisch.
So langsam sieht man: Dieses System aus NGOs und Politik kommt sich schon sehr sicher vor. „Wir nehmen euer Geld, geben das anderen, aber an wem wir das geben und was dann damit passiert … joa, wissen wir auch nicht“, könnte man pointiert der Bundesregierung in den Mund legen. Die Regierung will offenbar, das man ihr sowas abnimmt und akzeptiert. Das Steuergeld, was also die Krankenschwester, die auf Station hilft Leben zu retten, hart erarbeitet und an den Staat abdrückt, verwendet der so nach dem „Wird schon irgendwie richtig sein“-Prinzip.
„Werden staatliche Fördergelder, die die Peta Deutschland e.V. vereinnahmt hat, nach Einschätzung der Bundesregierung für parteipolitische Zwecke zweckentfremdet?“
Wer jetzt denkt, „na, daran müsste die Bundesregierung aber ja mal wirklich Interesse haben, das zu beantworten“, wird enttäuscht. Nach verfolgen des Verweisen erfährt man wieder in einer Kollektiv-Antwort: „Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.“ Also ist quasi auch dabei alles wie immer. Man erklärt weiter: „Die zweckentsprechende Mittelverwendung wird im laufenden zuwendungsrechtlichen Monitoring und innerhalb der Verwendungsnachweisprüfung überwacht (§§ 7, 23, 44 BHO).“
Die Bundesregierung hätte an dieser Stelle dann ja mal die Ergebnisse dieser Überwachung vorlegen können. Das tut sie aber nicht. Wer halt nicht danach sucht, wird auch nie Erkenntnisse zu etwas vorliegen haben. Immer klarer wird: Es handelt sich entweder wirklich um einen kapitalen Blindflug oder die Bundesregierung geht mit der Wahrheit bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage sehr kreativ um.
„Gibt es Kooperationen zwischen der Peta Deutschland e.V. und parteinahen Stiftungen wie der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der Heinrich-Böll-Stiftung, der Friedrich-Ebert-Stiftung oder der Desiderius-Erasmus-Stiftung?“
Auch hier gilt wieder: „Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.“ Also zeigt die Regierung auch ein Desinteresse an der Aufdeckung von Netzwerken unter NGOs. Es ist ihr wohl anscheinend einfach egal. Eine Nichtregierungsorganisation könnte also mit der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung in Verbindung stehen und die Bundesregierung wüsste es nicht. So viel dann zu der Glaubwürdigkeit des von der gleichen Regierung ausgerufenen Kampfes gegen Rechts.
Es wäre theoretisch also möglich, dass die Regierung Geld an NGO X gibt und so am Ende, nach verschiedenen Winkelzügen, dadurch parteinahen Stiftungen die Konten gefüllt werden. Wer braucht noch Parteienfinanzierung, wenn er solche Strukturen hat, auf die am Ende keiner schaut? Letztendlich gibt sich die Regierung hier der Lächerlichkeit preis.
„Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf die Entscheidungsstrukturen innerhalb der Peta Deutschland e.V. haben? Wenn ja, welche?“
Erwartungsgemäß weiß man auch dazu bei der Regierung nichts. Es liegen wieder angeblich keine Erkenntnisse vor und man soll in die Vorbemerkung schauen. Wer sich an dieser Stelle durch ständige Kollektiv-Antworten für dumm verkauft vorkommt, liegt wohl nicht falsch. Die Bundesregierung liefert hier die Illusion von Antworten. Sie weiß im Prinzip nur, dass sie nichts weiß oder nichts wissen will.
Das ist aber eine durchaus wertvolle, wenn auch repetitiv gegebene Information. Es hat wohl noch nie eine Anfrage in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland so die Unkenntnis und Ignoranz einer Regierung extrovertiert.
„Gibt es Verbindungen zwischen der Peta Deutschland e.V. und Regierungsbehörden, die ihre Finanzierung sicherstellen?“
Die Kollektiv-Antwort dazu lautet: „Soweit der Bund ein Projekt einer Organisation oder eine Organisation institutionell fördert, erlässt die zuständige Bewilligungsbehörde einen Zuwendungsbescheid oder schließt mit der Organisation einen öffentlich-rechtlichen Zuwendungsvertrag.“ Das ist eine Vorgansbeschreibung, keine echte Antwort.
Erneut lässt die Regierung so im Dunkel: Welche Bewilligungsbehörde ist denn für die jeweilige NGO verantwortlich und hat es vielleicht schon mal Nachforschungen zu dieser Verbindung gegeben? Die Praktik so eine Frage „aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam“ zu beantworten, ist also fragwürdig.
„Welche öffentlichen Fördermittel erhält die Peta Deutschland e.V. und aus welchen Einzelplänen stammen sie?“
Auch hier wird kollektiv beantwortet. Erneut ist die Berechtigung dafür fragwürdig. Man verweist auf eine Anlage, die uns aktuell noch nicht vorliegt. Für diese gilt aber: „Die dort aufgeführten Angaben entsprechen den mit zumutbarem Aufwand fristgerecht ermittelbaren Informationen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.“ Letztendlich bedeutet das: Da hat man wohl wieder einfach nur wieder Papier schwarz gemacht.
Warum ist die Regierung so ambitionslos und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit bei wichtigen Angaben zu Organisationen für die die Allgemeinheit zahlen muss? So unambitioniert muss man sich erstmal erlauben zu sein, als Behördenapparat, der jährlich unzählige Millionen verschlingt. Geld nimmt man von der Bevölkerung gerne an, verteilt das auch und wenn dann nachgefragt wird, wie das genau verteilt wird, ernten Nachfrager nur Schulterzucken.
„Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die Peta Deutschland e.V. von internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Ausland Gelder erhält und wenn ja, welche sind das und wie viel?“
PETA hat ja eine Art internationale Mutter-Organisation und Ableger in verschiedenen Ländern oder Bereichen. Es handelt sich also durchaus um einen Fall, den man gesondert beantworten könnte. Stattdessen wird man nur auf eine Kollektiv-Antwort verwiesen. Man verweist dabei aufs Lobbyregister beziehungsweise, was die Organisationen selbst von sich geben. Das bedeutet: Im Prinzip weiß die Bundesregierung auch darüber nichts.
Allerdings erläutert man auch: „Im Rahmen der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage vorgesehenen kurzen Fristen konnte nicht abschließend festgestellt werden, ob der Bundesregierung hierzu darüber hinausgehende Erkenntnisse vorliegen.“ Somit weiß die Bundesregierung selbst bei so einer einfachen Frage gar nicht, ob sie was weiß oder nicht. Vielleicht können sich Schüler in Zukunft diese Ausrede abschreiben, wenn sie keine Zeit für einfachste Mathe-Hausaufgaben hatten.
„Verwendet die Peta Deutschland e.V. Drittmittel oder Projektfinanzierungen ausschließlich für gemeinnützige Zwecke und wenn ja, welche?“
Auch hier weiß die Bundesregierung wieder nichts, denn: „Nach der verfassungsmäßigen Ordnung obliegt die Beurteilung steuerlicher Einzelfälle der jeweils zuständigen Landesfinanzbehörde.“ Dort nachzufragen schaffte man offenbar trotz höchstfinanziertem Beamtenapparat nicht, obgleich man natürlich eigentlich genug Zeit gehabt hätte. Man gesteht sogar: „Der Bundesregierung liegen regelmäßig keine über die öffentlich bekannten Informationen hinausgehenden Kenntnisse über die konkrete Tätigkeit einzelner Körperschaften vor.“
Man kann also öffentlich letztendlich alles rausbringen und die Bundesregierung scheint erstmal kein eigenes Interesse zu haben, dazu weitere Erkenntnisse einzuholen. Es gibt offenbar keinen nennenswerten kritischen Geist beim Umgang mit Nichtregierungsorganisationen. „Joa, die schreiben das, also wird das wohl alles stimmen“, könnte man der Bundesregierung auf Basis solcherlei Antworten pointiert in den Mund legen.
„Hat die Peta Deutschland e.V. in den letzten Jahren eine Erhöhung oder Kürzung staatlicher Mittel erfahren?“
Wer jetzt denkt, dass man sowas Spezielles nicht kollektiv beantworten könnte, hat die Rechnung ohne die Bundesregierung gemacht. Also wieder blättern, um dann zu lesen: „Eine Beantwortung ist schon aufgrund der unspezifischen Fragestellung nicht möglich.“ Das ist natürlich falsch. Die Fragestellung ist sehr spezifisch. Die Bundesregierung scheint eben nur keine Übersicht darüber zu haben, wie viel staatliche Mittel sie welcher NGO zugesteht.
„Es ist unklar, welchen Zeitraum die „letzten Jahre[n]“ umfassen sollen“, was natürlich schon etwas lächerlich ist. Warum ist diese Aussage lächerlich? Diese Bundesregierung beziehungsweise das Kabinett gibt es seit 2021. Über diese letzten Jahre müsste sie zumindest Angaben machen können. Man liest auch noch weitere Ausflüchte, die zeigen: entweder will die Bundesregierung die Frage nicht beantworten und so etwas verheimlichen oder sie hat jede Kontrolle über die Ausgaben in dem Bereich verloren.
„Sieht die Bundesregierung in der Website der Peta Deutschland e.V. (http://www.peta.de) eine parteipolitische Tendenz? Wenn ja, wie beurteilt sie diese Tendenz vor dem Erfordernis der parteipolitischen Neutralität?“
Auch hier gibt es keine spezielle Beantwortung der Frage, sondern nur eine Kollektiv-Antwort zu den NGOs insgesamt: „Die Webseite ist der Bundesregierung bekannt.“ Ja, wow, die Bundesregierung kann also einen Browser benutzen. Diese Information ist wirklich wertvoll. Man nehme allerdings „keine Bewertung hinsichtlich der politischen Ausrichtung zivilgesellschaftlicher Organisationen“ vor.
Das ist durchaus eine wichtige Info: Das heißt, dass die Regierung letztendlich einfach mal Geld gibt. Ob die Ausrichtung dann zum Beispiel der Abgabenordnung entspricht, schaut man gar nicht. Das wird schon alles richtig sein, denkt man sich wohl. Die Frage dabei ist, ob man so mit Steuergeld umgeht, dass man als Staatsdiener anvertraut bekommt, um es im Sinne von Recht, Gesetz und Souverän zu verwalten.
„Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung die Peta Deutschland e.V. oder seine rechtlichen Vertreter aktiv an Wahlkämpfen teil oder ruft zur Wahl bestimmter Parteien auf?“
„Keine Ahnung, hat auch keiner nachgeguckt“, antwortete die Regierung quasi wieder kollektiv. Im Beamtendeutsch klingt das natürlich anders: „Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.“ Das muss der absolute Lieblingssatz der Bundesregierung sein.
So langsam festigt sich der Eindruck, dass die Bundesregierung hofft, dass durch konsequentes Wegsehen, sich die Probleme von selbst lösen. Dem wird aber nicht so sein. Wie schon die Empörung über den Fragen-Katalog, ist auch dieses aktive Ausweichen ein Offenbarungseid. Entweder wirft die Bundesregierung quasi ohne Selbstkontrolle der eigenen Ausgaben Geld aus dem Fenster oder man will durch dem Vorgeben von Nichtwissen fragwürdige Strukturen verdecken.
„War die Peta Deutschland e.V. nach Erkenntnissen der Bundesregierung in der Vergangenheit an politischen Kampagnen beteiligt und wenn ja, welche?“
Die Frage ist eine andere, die Antwort zur Sache die gleiche. Erneut kommen wohl die Lieblingssätze der Bundesregierung zum Einsatz. Vor Jahren zum Beispiel veröffentliche PETA eine Abschussliste für Politiker. Das ist durchaus eine politische Kampagne gewesen, denn „abgeschossen“ werden sollten nur CDU-Politikerinnen. Die Bundesregierung hat davor offenbar die Augen verschlossen.
Parteipolitisch ist das wenig überraschend, aber staatstragend ist das nicht. Politische Hass-Kampagnen sind nicht dadurch egal, weil sie den politischen Gegner betreffen. Sie sind immer falsch. So könnte man eventuell meinen, der politische Kompass der Bundesregierung ist durch gespielte Unkenntnis etwas aus der Justierung geraten.
„Wie wird sichergestellt, dass die Aktivitäten der Peta Deutschland e.V. nicht gegen das parteipolitische Neutralitätsgebot verstoßen?“
Es wird von der Bundesregierung gar nicht sichergestellt. Geld gibt sie schon, aber zur Sicherstellung verweist sie auf die Landesfinanzbehörde. Die wird sich also wohl nun auf einige Fragen einstellen können, die sie diesbezüglich erreichen. Das Verweisen auf diese könnte sich somit als Bärendienst herausstellen. Gleichzeitig eröffnet das aber natürlich auch die Option auf weitere Kleine Anfragen oder auch Presse-Anfragen.
Es ist aber auch durchaus kritisierbar, dass die Bundesregierung keine Ambition hat, eigene Erkenntnisse zu erlangen. Das zieht sich aber schon durch die gesamten Antworten. Es interessiert die Regierung wohl einfach nicht: „Hauptsache, das Geld der anderen ist weg“, könnte man pointiert in den Mund legen.
„Kennt die Bundesregierung den folgenden Artikel (https://www.pirsch.de/news/tierrechtler-cdu-politikerin-fordert-ende-von-glorifizierung34653) und wie beurteilt sie den dort geschilderten Sachverhalt vor dem Hintergrund des Gemeinnützigkeitsrechts?“
Zum ersten Mal im PETA-Anschnitt der Fragen gibt es keine Kollektiv-Antwort. Das macht die Antwort aber nicht erhellender oder weniger ignorant. Erneut wird nämlich wieder auf die Landesfinanzbehörde in Bezug auf die Aberkennung der Gemeinnützigkeit verwiesen. Ob die Bundesregierung den Artikel überhaupt gelesen hat, bleibt fraglich, lautet der Link doch tatsächlich: https://www.pirsch.de/news/tierrechtler-cdu-politikerin-fordert-ende-von-glorifizierung-34653.
Die interviewte CDU-Politikerin Gitta Connemann erklärt dort zum Beispiel: „Persönlich halte ich es aber für bedenklich, dass ein Verein wie PETA Deutschland e.V. im vergangenen Wirtschaftsjahr knapp 2.2 Millionen Euro Gewinn erzielt hat.“ Dazu nimmt die Bundesregierung gar keine Stellung. Ebenso weist Gitta Connemann darauf hin: „Der Verbleib dieser Mittel ist nicht transparent.“ Auch dazu schweigt die Bundesregierung. Ebenso äußert sie sich nicht zur Transparenzinitiative, für die sich die Politikerin einsetzt.
Gibt es Belege dafür, dass die Peta Deutschland e.V. einseitige Narrative in politischen Debatten fördert und wenn ja, welche?
Hier denkt wohl jeder sofort an das Verbandklagerecht. In der politischen Debatte gibt es seitens PETA quasi nur einseitige Narrative – natürlich im Eigeninteresse. Der Bundesregierung ist dieses Beispiel wohl nicht bekannt und so wird kollektiv mit den beiden Lieblingssätzen geantwortet. Die Parade der Ignoranz geht also weiter und weiter.
Das man sich in die immer gleichen Formulierungen flüchtet, könnte man fast so interpretieren, als habe man die Bundesregierung da bei etwas ertappt, von dem man nun nichts mehr wissen will. Immer möchte man angeblich gar nichts zu zentralen Merkmalen von NGOs, die man fördert und / oder denen man Vergünstigungen ermöglicht, wissen – ganz nach dem Motto: „Keine Ahnung, wer das ist, aber Geld geben, geht schon.“ Das ist vielleicht freundlich, wenn man das mit eigenem Geld tut, aber die Regierung hat kein eigenes Geld.
„Wie beeinflusst die Peta Deutschland e.V. die mediale Berichterstattung über politische Themen?“
Wer drauf gewettet hat, dass auch dazu die Regierung wieder nichts weiß, liegt völlig richtig. Die Antwort lautet erneut: „Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.“ Es ist schon sehr auffällig.
An der Stelle kann man sich jetzt fragen, warum schreibt die Regierung diese zwei Sätze nicht einmal schreibt und dann immer wieder auf die selbe Stelle verweist. Hätte sie das aber getan, wäre ja noch offensichtlicher geworden, dass die Regierung nichts weiß. Wer sich nur den PETA-Teil der Antwort anschaut, denkt ja, die Bundesregierung hätte auf alles eine Antwort, nur eben woanders.
„Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche Studien, die den Einfluss der Peta Deutschland e.V. auf die öffentliche Meinungsbildung untersuchen?“
Na, wer hat schon erraten mit welchen zwei Sätzen die Regierung geantwortet hat? „Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.“ Im zuletzt veröffentlichen Wirtschaftsjahr hat PETA über 8.000.000€ für den Bereich ausgegeben, mit dem sie versucht, die öffentliche Meinungsbildung zu beeinflussen.
Das ist ja aber nur, was die Organisation selbst sagt. Die Bundesregierung hat keine Ambition, diese Angaben zu überprüfen oder eigene Erkenntnisse dazu einzuholen. Erneut zeigt sich wie sehr der kritische Geist im Umgang mit den NGOs fehlt. Man glaubt einfach, was die NGOs sagen, ganz so, als gäbe es so etwas wie Lügen und Betrug gar nicht. Die Unschuldsvermutung, die natürlich für alle gilt, legitimiert aber eben nicht, nicht auch mal nachzuschauen, ob so eine Vermutung auch stimmt. Die Regierung arbeitet schließlich mit sehr viel Geld, das ihr anvertraut wurde.
„Werden von der Peta Deutschland e.V. gezielt politische Gegner diskreditiert oder diffamiert? Wenn ja, welche und wie beurteilt die Bundesregierung dies vor dem Hintergrund der Förderung?“
Wir haben es ja schon weiter oben erwähnt: Die Antwort ist natürlich „Ja“. Wer als Verein CDU-Politikerinnen auf eine Abschussliste setzt und als „Tierqualprofiteure“ bezeichnet, diskreditiert und diffamiert Menschen, die einem politisch entgegenstehen und somit Gegner sind. Der Vorgang ist bekannt. Dass die Bundesregierung – mit den zwei bekannten Sätzen als Antwort – so tut, als gäbe es ihn nicht, wirkt lächerlich.
Hier spielt die Bundesregierung auf eine gewisse Vergesslichkeit der Rezipienten. Das ist eine dann doch sehr fragwürdige Taktik.
„Haben die Kampagnen der Peta Deutschland e.V. nach Einschätzung der Bundesregierung direkte Auswirkungen auf Wahlergebnisse oder politische Entscheidungen?“
Als Antwort kommen natürlich wieder die beiden Lieblingssätze der Bundesregierung: „Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.“ Allerdings hatte die Union gar nicht nach Erkenntnissen gefragt. Gefragt wurde nach einer Einschätzung. Darauf geht die Bundesregierung gar nicht ein.
An der Stelle könnte man sich fragen, ob bei der Beantwortung die Fragen überhaupt noch gelesen wurden. Tatsächlich hatte man sich aber wohl schon so sehr in die zwei Sätze quasi verliebt, dass man das Papier wohl gar nicht mehr anders schwarz machen wollte. Das ist selbst einer abgewählten und scheidenden Regierung unwürdig.
„Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von Staatsrechtlern, die die Aktivitäten der Peta Deutschland e.V. im Hinblick auf das Neutralitätsgebot bewerten?“
Na, mit welchen beiden Sätzen hat die Bundesregierung wohl auf die Frage geantwortet? Richtig. Natürlich hätte eine Bundesregierung, die ihre Verantwortung über dem notwenigen Minimum hinaus wahrnimmt, an dieser Stelle den stummen Impuls aufnehmen können und in Aussicht stellen, die Einhaltung des Neutralitätsgebot durch einen Staatsrechtler proaktiv prüfen zu lassen. Wenig überraschend hat Rot-Grün das nicht getan.
Man wird aber sehen, ob die nächste Bundesregierung, zu der – nach aktueller Planung der Politik – die Union selbst gehören wird, sich dieser gestellten Frage annehmen wird. Hier wäre ein guter Anknüpfungspunkt von Oppositionsarbeit zu Regierungsarbeit.
„Sind nach Auffassung der Bundesregierung die politischen Aktivitäten der Peta Deutschland e.V. mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Chancengleichheit der Parteien vereinbar?“
Dem subtilen Prüfauftrag in dieser Frage kommt die Bundesregierung natürlich nicht nach. Womit wird sie wohl stattdessen geantwortet haben? „Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.“ Diese Antwort ist erneut ein Offenbarungseid. Die Bundesregierung bevorteilt also NGOs und überprüft dann nicht mal, ob sie Vorgaben in Bezug auf die Verfassung einhalten.
Es zeigt sich also, so könnte man pointiert formulieren, dass der Bundesregierung letztendlich alles egal ist – sogar die Verfassung. Das ist allerdings auch durchaus eine Kontinuität dieser Regierung – zu Ampel-Zeiten zeigte sich Rot-Grün schon für einen nicht verfassungsgemäßen Haushalt mit verantwortlich.
„Welche Unterschiede bestehen zwischen der Peta Deutschland e.V. und klassischen Wohltätigkeitsorganisationen wie dem Roten Kreuz oder den Tafeln?“
An dieser Stelle könnte wahrscheinlich jeder Leser einen großen Haufen an Unterschieden aufzählen – nicht so die Bundesregierung. Die erklärt erstmal in einer Kollektiv-Antwort: „Der Begriff der „Wohltätigkeitsorganisation“ ist nicht gesetzlich definiert.“ Nach der gesetzlichen Definition wurde allerdings auch nicht gefragt. Kontextuell ist die Bedeutung völlig klar.
Man verweist dann aber zu Sicherheit doch nochmal auf die Landesfinanzbehörden und Vorbemerkungen. Also auch bei dieser Antwort ist alles wie immer. Die Bundesregierung spielt hier offenbar die Nichtwissende oder ist tatsächlich so ignorant, dass sie wirklich nichts weiß. Erneut sieht man deutlich: Es ist ein Blindflug beim Geldausgeben.
„Hat sich die Peta Deutschland e.V. nach Kenntnis der Bundesregierung in der Vergangenheit Kritik an seiner Gemeinnützigkeit ausgesetzt gesehen und wenn ja erfolgreich gegen Kritik gewehrt?“
Die Frage entbehrt nicht einer gewissen Komik. Ja natürlich gab es diese Kritik – unter vielen anderen auch seitens zoos.media – und erfolgreich dagegen gewehrt hat sich PETA nicht wirklich. Die radikale Tierrechtsorganisation versuchte diese Kritik größtenteils wohl nicht zu beachten. Jetzt kommt die Komik: Die Bundesregierung tut bei der Beantwortung der Frage das Gleiche. Erneut verweist man auf die Landesfinanzbehörde und Vorbemerkungen.
Man sieht also auch in dieser letzten Frage zu PETA: Es gibt quasi kein echtes Interesse der Bundesregierung an Aufklärung solcher Sachverhalte. Man will in Ruhe zu Ende regieren, weiter massig Geld ausgeben und wo es dann am Ende landet, scheint auch irgendwie egal. Das kann man als Bundesregierung auch recht einfach machen – es ist ja nicht das eigene Geld, das in Richtungen geht, mit denen man sich gar nicht mal so sehr beschäftigt.
Der Stein ist ins Rollen gekommen
Die Strategie der Regierung durch so eine Antwort-Praktik zu versuchen den Mantel des Schweigens über solche drängenden Fragen auszubreiten, scheint zu scheitern. Bestsellerautor und Medienanwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel kritisierte alle Beteiligten und kündigte an, am Thema zu bleiben.
„Nun liegen die Antworten der Bundesregierung vor. Das Finanzministerium lässt die Union bei den Fragen weitgehend abblitzen – nennt aber auch konkrete Zahlen zur Finanzierung einzelner Organisation.“ Wir werden die Antworten im Detail prüfen und dann entscheiden, wegen welcher…
— Steinhoefel (@Steinhoefel) March 12, 2025
„Statt sorgfältig auf eine parlamentarische Anfrage zu reagieren, liefert die Bundesregierung ein herablassendes Pamphlet ab“, sagte Steinhöfel WELT. Dies sei „ein passender Schlussakkord der gescheiterten Ampel-Regierung“. Diese „Anmaßung“ sei aber auch wegen einer „teilweise…
— Steinhoefel (@Steinhoefel) March 12, 2025
Auch zoos.media wird am Thema bleiben. Parallel zum Schreiben des Artikels wurde ein Fragenkatalog für die Landesfinanzbehörden aufgesetzt, auf die die Bundesregierung ja so oft zu verweisen pflegte. Er wird zeitnah abgeschickt.