Das ehemalige Gebäude der Landesversicherungsanstalt in Berlin-Mitte, das heute u.a. die Stabsstelle der Landestierschutzbeauftragten beherbergt. | Foto: Jörg Zägel, Lizenz: CC BY-SA 3.0

Berlin: Ex-PETA-Anwalt in Stabsstelle der Tierschutzbeauftragten

Exklusiv für zoos.media – Anfang Dezember 2021. Autor: Philipp J. Kroiß

Es sind sehr fragliche Personalentscheidungen, die es in der Stabsstelle der Tierschutzbeauftragten gab, denn die scheint eher in Richtung Tierrecht statt Tierschutz zu pendeln.

Berlin: Ex-PETA-Anwalt in Stabsstelle der Tierschutzbeauftragten

Dr. Kathrin Herrmann ist Landestierschutzbeauftragte in Berlin. In ihrer Stabsstelle sitzt, neben jungen Tierärztinnen und einer Philosophin, auch ein juristischer Referent mit dem Namen Christian Arleth, der dort seit dem 1. Juni 2021 arbeitet. Wir erinnern uns: Berlin ist das Bundesland, das PETA im gleichen Jahr ein so genanntes Verbandsklagerecht zugesprochen hatte.

PETA bekommt Verbandsklagerecht in Berlin

Vergangenheit bei PETA wird verschwiegen

“Er war zuvor bereits dreieinhalb Jahre als Syndikusanwalt für eine internationale Tierrechts-NGO tätig”, steht auf der Webseite der Stabsstelle über Arleth zu lesen. Bei dieser nicht namentlich genannten NGO handelt es sich um die radikale Tierrechtsorganisation PETA. Er war dort seit 2018 fest angestellt, hatte aber bereits zuvor sein Rechtsreferendariat dort gemacht. Nach der Anstellung bei PETA, die laut seinem Linkedin-Profil bis Juni dauerte, ging es nahtlos – und möglicherweise sogar mit einer Überschneidung – mit der Arbeit in der Stabsstelle weiter.

Ein paar Monate zuvor war er es noch, der die auch vor dem Hintergrund eines aktuellen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts als der höchsten deutschen Instanz in diesen Fragen mehr als fragwürdige Entscheidung, der radikalen Tierrechtsorganisation dennoch für das Bundesland Berlin das Verbandsklagerecht zu geben, für PETA einordnete. Zugestanden wurde dieses Recht von der Berliner Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung (SenJustVA), der auch die Stabsstelle der Landestierschutzbeauftragten untergeordnet ist.

Ist diese fragwürdige Überschneidung der Grund, warum man PETA nicht beim Namen nennt? Man kann an dieser Stelle wohl nur spekulieren. Oder verheimlicht man es wegen dem mangelhaften Erfolg von PETA vor Gericht, der natürlich Zweifel an der juristischen Befähigung der Mitarbeiter zulässt? Das wird wohl ein Geheimnis bleiben. Ein weiterer Grund könnte ja sein, dass PETA dafür bekannt ist, Ökoterrorismus mehr oder weniger offen zu unterstützen. Sicher macht es sich für eine Senatsverwaltung für Verbraucherschutz dann auch nicht so super, wenn der neue Mitarbeiter bei einer Organisation gearbeitet hat, die mit ziemlich dreistem Etikettenschwindel ihre Spenden akquiriert und fragwürdige Deals mit denen eingeht, die sie vorgibt zu bekämpfen.

Wie ist die Aufgabenverteilung?

“Er prüft und berät schwerpunktmäßig in allen Fragen des Tierschutzrechts, entwirft gemeinsam mit der LTB Anträge und Voten für die Hausleitung in tierschutzrelevanten Normsetzungsverfahren, verfasst juristische Stellungnahmen, etc.”, lässt man über den Aufgabenbereich von Arleth verlauten. Die Landestierschutzbeauftragte selbst hat offiziell beratende Funktion, aber Politiker bauen sich solche Gremien gern als Echoräume aus, was bedeutet, dass viele Berater das Ergebnis ihrer Beratung schon vor der eigentlichen Beratung kennen.

Beim Schaffen solcher Echoräume ist auch das Personal sehr wichtig und hier setzt man gerne auf eher junge Menschen, deren Karriere besonders vom Gutdünken der Vorgesetzten abhängt. Der SenJustVA stand bis 2021 der Senator Dirk Behrendt (Bündnis 90/Die Grünen) vor. Ihn kann man durchaus als eine Art Fan von PETA bezeichnen, zeichnete er die Organisation im Dezember 2020 doch fragwürdigerweise aus. Da verwundert es nicht, dass er seine Echoräume auch auf Basis von PETA-Mitarbeitern konstruierte. Es muss einen als im Natur-, Arten- und dem wirklichen Tierschutz engagierten Betrachter sehr nachdenklich stimmen, dass ausgerechnet ein Funktionsträger der “Öko-Partei” Bündnis90/Die Grünen offenbar eine auch bei seriösen Natur-, Umwelt- und Tierschützern zu Recht äußerst umstrittene radikale Tierrechtsorganisation protegiert.

Weitere Verbindungen zu PETA

Das “white bunny” ist das Wappentier von PETA | Foto: Sarbast.T.Hameed, Lizenz: CC BY-SA 1.0

Wirft man einen Blick auf Arleths Vorgesetzte selbst, so wird auch sie keine Unbekannte für ihn gewesen sein: Als PETA im April 2020 den “Research Modernisation Deal” veröffentlichte, war sie, neben Grünen-Politikerin Renate Künast von den Grünen, Gastrednerin zum Thema. Ein paar Monate später kam sie dann in die von ihrer aktuell bekleidete Position und folge Diana Plange, die in den Ruhestand ging.

Aber diese Stabsstelle ist generell eher im Bereich Tierrechte als im Bereich Tierschutz unterwegs. Daniela Fischer zum Beispiel kommt im Vorstellungstext noch so unschuldig daher: “Darüber hinaus engagierte sie sich seit Jahren vielfältig in bundesweittätigen NGOs im Bereich Tierschutz. Die Schwerpunkte lagen diesbezüglich zuletzt beim Thema Stadttauben.” Zu diesem Thema ist sie so genannte Fachreferentin beim Verein Menschen für Tierrechte.

Der Unterschied zwischen Tierschutz und Tierrechten ist gewaltig. Das Ziel von Tierrechtsaktivismus ist nicht etwa die Verbesserung von Tierhaltungen im Sinne des Tierschutzes, sondern unter anderem die Beendigung von Tierhaltung generell. Wirkliche Tierschützer allerdings sehen im Gegensatz zu den selbsternannten Tierrechtlern die tiergerechte Tierhaltung als wesentlichen Bestandteil und Unterstützung für ihre Arbeit. Und natürlich sehen engagierte Natur- und Artenschützer dies insbesondere vor dem Hintergrund der Bedeutung der ex situ-Artenschutzkomponente im One Plan Approach der IUCN (mehr dazu hier und hier) sehr ähnlich.

PETA hingegen formuliert, dass man “das Ende jeglicher Tierhaltung” zum Ziel habe – und das in einem Interview der taz mit Edmund Haferbeck, der die Rechtsabteilung bei PETA leitet und daher wohl auch Vorgesetzter von Arleth war.

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