Exklusiv für zoos.media – 16.04.2026 [Ergänzung: 19.04.2026]. Autor: Philipp J. Kroiß
Die Veterinärmedizinerin und Aktivistin soll zum „Rettungsteam“ für den Buckelwal in der Ostsee stoßen. Allerdings gibt es schon Probleme, bevor sie da ist.

Ostsee-Wal: Bringt Jenna Wallace jetzt die Rettung?
Das unwürdige Hin und Her um den Buckelwal in der Ostsee nimmt kein Ende. Nach der fragwürdigen Zustimmung zu einem noch fragwürdigeren „Rettungsplan“ gibt es nun die nächste skurrile Episode. Kurz vor sieben Uhr heute Morgen berichtete der Focus: „Die amerikanische Tierärztin Jenna Wallace will sich ebenfalls der Initiative anschließen, wie sie FOCUS online bestätigt. Sie braucht allerdings 24 Stunden, bis sie vor Ort sein kann.“
Sie hatte sich erst einen Tag zuvor mit einem Instagram-Post, bei dem Sie auch Teile der Tierrechtsindustrie und ihrer Kollaborateure markierte, in die Debatte eingeschaltet. Mit Vulgarismen schimpfte sie darin über das Museum und rief zu so etwas wie Mail-Bombing in Richtung Backhaus auf. Ihre Argumentation: Weil etwas mit Delfinen in den Bahamas funktionierte, müsste das ja auch beim Buckelwal in der Ostsee funktionieren. Man könnte sich an dieser Stelle an folgendes Kultzitat erinnert fühlen: „Mailand oder Madrid, Hauptsache Italien!“
So einfach geht es eben nicht

Jenna Wallace hat ihre Ausbildung und Zulassung in den USA. In Deutschland ist die tierärztliche Tätigkeit durch die Bundes-Tierärzteordnung (BTÄO) streng geschützt. Ohne eine in Deutschland gültige Approbation oder eine explizite „Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs“ (§ 11 BTÄO) darf sie am Tier nicht kurativ tätig werden.
Würde sie ohne diese Erlaubnis medizinische Maßnahmen durchführen, wäre das eine Straftat nach § 132a StGB oder ein Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz, da Tierheilkunde in Deutschland approbierten Tierärzten vorbehalten ist. Sie kann also im Wesentlichen wohl nur beratend tätig sein. Für die Ausführung der Handlungen, die in Deutschland nur approbierten Tierärzten vorbehalten sind, müsste dann quasi ein tatsächlich auch in Deutschland approbierter Veterinärmediziner oder approbierte Veterinärmedizinerin sich verantwortlich zeigen.
Das Problem dabei wird sein: Dann haftet auch für die veterinärmedizinische Versorgung nicht Wallace, sondern eben die Person, die quasi ausführend tätig sein soll. Zwar kann das „Rettungsprojekt“ sagen, dass es haftet, etwa für Schadensersatz. Strafrechtlich aber haftet trotzdem diese ausführende Kraft. Das ist in dem Fall der Tierarzt oder die Tierärztin. Wenn etwas schief geht, kann das zum Verlust der Approbation führen.
Haftung? Naja, geht so …

So zeichnet sich Karin Walter-Mommert zwar offiziell für die Finanzierung und Übernahme der Haftungszusage verantwortlich, aber das wird den Tierarzt oder die Tierärztin nicht wirklich umfassend schützen. Diese Person trägt ein eigenes, potenziell existenzbedrohende Risiko bei einem Fehler und der ist bei so einem labilen Tier nicht leicht zu verhindern. Selbst wenn die Approbation so einen Fehler überleben würde, kann die Tierärztekammer trotzdem berufsrechtliche Verfahren einleiten.
Sollte der Fehler strafrechtliche Relevanz haben, haftet die Person auch selbst und kann durch keine Haftungsübernahme rechtlich davor geschützt werden. Sie könnte sich auch nicht darauf berufen, dass Wallace die Expertin gewesen sei. Vor Gericht gilt: Wer die Fachkunde hat, muss auch Anweisungen Dritter eigenständig prüfen. Führt er eine fachlich falsche oder gefährliche Anweisung aus, haftet er wegen Fahrlässigkeit.
Auch bei der finanziellen Haftung könnte es diffizil werden. Zwar hat Frau Walter-Mommert die Haftung übernommen, aber das gilt wohl primär gegenüber dem Land. Wenn der Tierarzt einen massiven Fehler macht, könnten sie oder ihre Versicherung versuchen, sich das Geld beim Tierarzt zurückzuholen. Viele Versicherungen schließen Deckung aus, wenn der Tierarzt grob fahrlässig handelt oder sich auf medizinische Experimente einlässt, die nicht dem anerkannten Stand der Wissenschaft entspricht.
Wer ist Jenna Wallace?

Im Zuge der Recherche haben wir versucht Projekte zu finden, in denen Wallace federführend bei einer Strandung eines Großwals gearbeitet hat. Ebenso haben wir verschiede KI-Modelle explizit danach suchen lassen. Auffindbar war bis zum Abschluss der Recherchen nichts dergleichen. Sie wird zwar in Verbindung mit dem Marine Mammal Response and Stranding Network in Hawaii gebracht. Es fanden sich aber bisher keine öffentlichen Berichte, Posts, News-Artikel oder Dokumentationen, die eine konkrete Beteiligung von Wallace an der Rettung, Refloating oder Rehabilitation eines Buckelwals oder eines anderen Großwals in Hawaii in wesentlich führender Position belegen. Sollte sich das ändern, werden wir das nachreichen.
Sie war ungefähr sechs Monate im Miami Seaquarium als Tierärztin im Jahr 2021. Danach machte sie als angebliche Whistleblowerin auf sich aufmerksam. Das sorgte für einen riesigen Skandal. Der vorherige Besitzer verkaufte das Seaquarium an The Dolphin Company. Dadurch nahm Lolitas Tragödie ihren Lauf mit der letztendlich tödlichen Kooperation der Dolphin Company mit der Tierrechtsindustrie.
Zudem zeigt sich Wallace beratend beteiligt an einem fragwürdigen Netzkäfig-Projekt im Mittelmeer. Darüber haben wir hier berichtet. Das zuständige Übereinkommen zum Schutz der Wale des Schwarzen Meeres, des Mittelmeeres und der angrenzenden Atlantischen Zonen (ACCOBAMS) zeigte sich auch schon als am Projekt zweifelnd. So kann man sich fragen: Was qualifiziert sie wirklich im Fall von Buckelwal Timmy? Die Frage wird noch zu beantworten sein.
Unstimmigkeiten auf Maui
Dank eines aufmerksamen Followers erfuhren wir von folgender Sache: Dieser Artikel von Hawaii News Now beschreibt eine Situation, die wohl bezeichnend für die Arbeitsweise von Jenna Wallace zu sein scheint und Parallelen zu ihrem Auftauchen in Deutschland aufweist. Im August 2023 reiste Wallace auf eigene Faust von Oahu nach West Maui – vorgeblich, um Tieren in Not zu helfen. Sie wurde schließlich von den Behörden und der Maui Humane Society des Gebiets verwiesen.
„In einer Stellungnahme äußerten sie ‚ernsthafte Bedenken‘ hinsichtlich Wallaces Vorgehen. Andere hätten sie als ‚respektlos und unprofessionell‘ empfunden und beobachtet, wie sie Medikamente ausgab, ohne die Tiere zu untersuchen“, heißt es in dem Artikel. Das passt durchaus zu den im oben genannten Instagram-Post geäußerten Vulgarismen.
Wird sie in dem Projekt der angeblichen „Rettung“ also eine konstruktive Ergänzung sein? Das kann bezweifelt werden. Mehr und mehr wirkt das Einfliegen der Aktivistin wie ein Marketing-Stunt. Der könnte einer der wenigen erfolgreichen Vorstöße des „Rettungsprojekts“ bleiben, um positiv in die Medien zu kommen. Allerdings für den Wal erreichte man dadurch dann wohl nicht viel.
Visumsfragen
Selbst, wenn sie offizielle „nur“ beratend tätig ist, geht auch das nicht so einfach. Man segelt damit in einer gewissen rechtlichen Grauzone. Im deutschen Aufenthaltsrecht ist der Begriff der Erwerbstätigkeit sehr weit gefasst. Für das Gesetz ist es zweitrangig, ob Geld fließt. Entscheidend ist, ob eine Tätigkeit ausgeübt wird, die üblicherweise gegen Entgelt verrichtet wird. Eine spezialisierte tierärztliche Beratung ist eine üblicherweise hochbezahlte Dienstleistung.
Der Zoll oder die Ausländerbehörde könnten argumentieren, dass es sich um eine illegale Beschäftigung handelt, wenn sie kein Arbeitsvisum hat. Nur ein reiner Besuch oder eine unverbindliche private Meinung wären wahrscheinlich weniger problematisch. Sobald sie aber im Team-Konzept fest eingeplant ist, ist es wahrscheinlich als Arbeit anzusehen. Dazu kommt: Wenn sie den Rettungseinsatz nutzt, um ihren Social-Media-Kanal zu füttern, verschwimmt die Grenze zwischen vielleicht noch privater Hilfe und einer Art professionellen Selbstvermarktung.
Wenn die mediale Präsenz so groß ist wie in diesem Fall, schauen die Behörden genauer hin. Dass sie als bloße Touristin nach Deutschland kommt, könnte so vielleicht doch eher schwer verargumentiert werden. Also neben einer wahrscheinlich nicht möglichen Ausübung ihrer Tätigkeit als Tierärztin, gibt es somit noch entscheidende, weitere Hürden in diesem Fall.
Für wen ist der Einsatz sinnvoll?

Und wozu das Ganze? Das Wal ist todkrank. Diese „Rettungsaktion“ kann wie das Äquivalent dazu wirken, als würde man ein angefahrenes Reh zum Sterben in den Wald zerren, statt es vom unsäglichen Leid tierschutzkonform zu erlösen. Dem Tier hilft das wohl nicht. Natürlich aber gibt es massig Medienpräsenz für angebliche „Retter“.
Der Buckelwal wird wohl sinnloses Leid erfahren. Für Minister Till Backhaus (SPD) wirkt die Aktion vielleicht scheinbar wie eine ganz hervorragende Exit-Strategie. Er bekam sowas wie Blankoscheck nachher seine Hände in Unschuld zu waschen – egal, wie es ausgeht. Jetzt übernehmen andere die Verantwortung. Ob das allerdings auch langfristig so sein wird, ist fraglich. Es könnte dann auch die Frage aufkommen, warum er Laien hier Zugang zum Tier gab?
Für die Menschen ist das also eine Situation, die quasi erstmal nur Gewinner zu kennen scheint. Ob das langfristig so bleibt, ist allerdings unklar. Das Tier hat nichts davon. Es ist in der Natur nicht mehr überlebensfähig. Das „Beste“, was diese Rettung bringen kann, ist, dass man sich den teuren Abtransport des Kadavers spart, weil das Tier auf den Meeresboden sinkt statt in Strandnähe verbleibt und da ein gnädigeres Ende findet durch die seit Wochen notwendige Euthanasie. Das mag mancher vielleicht auch als Gewinn sehen. Timmy ist im Rahmen dieser Möchtegern-Rettung aber wohl kein Gewinner. Der Wal ist wahrscheinlich vielmehr der größte Verlierer.
Politik & Expertise

Besonders Minister Backhaus hat sich wohl nie mit wirklich klarer Kante hervorgetan. Er ist verantwortlich für ein Hin und Her, ein Her und Hin, ohne wirklich eine Linie mal durchzuziehen. Solche Wankelmütigkeit zeigte sich auch im Umgang mit Robert Marc Lehmann. Obgleich es diesen Vorfall am Timmendorfer Strand gab, der für das Stranden vor der Insel Poel ursächlich sein soll, schaffte Backhaus es auch nicht, da klare Kante zu zeigen.
Auch spannend: Sagten das Deutsche Meeresmuseum und auch andere Institutionen noch das, was politisch offenbar passte, wurden sie vom Minister als non plus ultra der Expertise präsentiert. Bei der Beurteilung dieser neuen „Rettungsaktion“ wurde zumindest das Museum offenbar ausgebootet. Es war klar, dass sie dem nicht zustimmen würden, also wurden die am Vortag noch hochgeschätzten Experten nicht mehr befragt. So könnte man auf die Idee kommen, dass sich Minister Backhaus doch vielmehr Echoräume sucht. Wurden eigentlich die Veterinärbehörde und der zuständige Amtstierarzt in der Sache gehört?
Öffentlichkeit bei den Pressekonferenzen bekommen anscheinend die, die sagen, was der Minister gerne hören möchte. Daher ist diese Tierschutz-Krise mit dem Buckelwal auch auf eine Führungskrise der Politik zurück zu führen. Man wird sehen wie das der Wähler bei den voraussichtlich im September anstehenden Landtagswahlen quittiert. Es wird wohl nicht leicht dem Minister bis dahin eine wirklich überzeugende Performance in seiner Rolle noch nachzuweisen. Die Rufe nach einem Rücktritt werden auch wohl nach dieser fragwürdigen, erneuten Wende in der Sache hin zu der noch fragwürdigeren Rettungsaktion wohl nicht leiser werden.
