Exklusiv für zoos.media – 14.07.2026. Von: Philipp J. Kroiß
Peinlichkeit oder Offenbarungseid? Ein Kommentar von Stichting AAP erklärte die Tiger-Haltung von Carmen Zander quasi für legal – wohl ohne es zu merken.

Stichting AAP erklärt Carmen Zanders Tigerhaltung für legal
Daarnaast dient, volgens de Duitse wet, de minimale oppervlakte voor een groep tijgers van deze grootte 600 m² te zijn, een norm waaraan op het terrein van de Duitse eigenaresse bij lange na niet werd voldaan.
Stichting AAP auf Facebook, 14.07.2026
[Deutsche Übersetzung: Darüber hinaus muss nach deutschem Recht die Mindestfläche für eine Tiger-Gruppe dieser Größe 600 m² betragen – ein Standard, der auf dem Gelände des deutschen Halters bei Weitem nicht erfüllt wurde.]
So ein Zitat lässt aufhorchen. AAP versuchte in einem Thread auf Facebook die „Rettung“ der Tiger von Carmen Zander zu verteidigen. Da Carmen Zander ihren Tigern allerdings über 900 Quadratmeter bietet, hat die Organisation die Haltung quasi so legalisiert.
Kein Gesetz schreibt das vor
Es gibt kein Gesetz in Deutschland, das konkrete Quadratmeterzahlen für Tiger vorschreibt. Es gibt mit dem Säugetiergutachten eine „Orientierungshilfe“, wie Prof. Dr. Martin Beckmann, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, es beschreibt. Das hat zoos.media auch analysiert.
Das Gutachten basiert seine Raumbedarfseinschätzungen auf erwachsene Tiere (II.1.6). Davon gab es zwei zum Zeitpunkt der angeblichen „Rettung“. Für die hätte Carmen Zander 300 Quadratmeter Außenanlage und 40 Quadratmeter Innenlange – laut Säugetiergutachten – gebraucht (IV.21.2.1). Vorhanden waren aber über 900 Quadratmeter Außenanlage und knapp 70 Quadratmeter Innenanlage. Auf dieser Fläche könnte man drei bis neun erwachsene Tiger halten, je nach Unterartenstatus und Konstellation. Mehr dazu hier.
Somit liegt AAP am Ende im Detail falsch. Es wären nicht 600 Quadratmeter, die man gebraucht hätte. Allerdings hätte Carmen Zander auch die 600 Quadratmeter ihren Tieren bieten können. Sie hat ja tatsächlich über 900 Quadratmeter. Offenbar scheint man das bei Stichting AAP aber gar nicht zu wissen.
„Gruppe“

Interessant ist aber noch ein weiterer Aspekt an der Antwort: Man spricht von „een groep“, also „einer Gruppe“. Das untermauert einmal, dass Stichting AAP anscheinend wissentlich eine Gruppe auseinandergerissen hat. Es belegt aber auch, dass die Anwendung des Säugetiergutachtens überhaupt fragwürdig ist.
Das Säugetiergutachten geht nämlich kontextuell von solitär lebenden Tigern aus. Die Zuchtlinien, aus denen die Tiger von Carmen Zander stammen, leben seit Generationen in Sozialverbänden. Das verändert ihren Raumbedarf ohnehin und stellt daher infrage, ob das Säugetiergutachten überhaupt angewendet werden kann.
Also einen echten Gefallen hat sich AAP mit diesem Satz wohl nicht gemacht. Im Prinzip wäre es jetzt ehrlich, Carmen Zander die Tiger auf eigene Rechnung zurück zu geben. Dann allerdings hoffentlich im Rahmen eines seriöseren Transports mit Vorbereitung und entsprechend geeigneten Umständen.
Macht sich AAP hier lächerlich?
Schon im Rahmen von fragwürdigen Projekt WYLD musste man sich fragen: Kennt AAP die Gesetzeslage in Deutschland überhaupt wirklich? Ein FAQ ließ damals aufhorchen. Darin stellte AAP in Bezug auf Haltungsverbote, die die Organisation so promoten wollte, Ausnahmeregelungen ins Schaufenster. Experten müssten „lediglich ihre Expertise nachweisen und können somit Ausnahmen für einzelne Tierarten beantragen. Expert:innen können so unter Nachweise auch Tierarten halten, die nicht auf der Positivliste stehen.“
Das Problem der Argumentation ist und war nur, dass auch ohne Haltungsverbote in Deutschland bereits Sachkundenachweise erbracht werden müssen und zwar besonders zum Beispiel für – auch in der damaligen Kampagne unter anderem im Mittelpunkt stehende – Tiger. So genau schien also auch damals die Gesetzeslage in Deutschland der niederländischen Stiftung nicht bekannt.
Handelt so eine Organisation, die in Deutschland die Politik bestimmen sollte? Die Frage muss sich am Ende jeder selbst beantworten. Letztendlich aber könnte man wohl durchaus auch konstatieren, dass die Organisation bei der Verteidigung der umstrittenen Behörden-Aktion nicht gerade ein gutes Bild abgibt.
