Exklusiv für zoos.media – 22.07.2026. Von: Philipp J. Kroiß
Exklusive Behörden-Antworten zum als Timmy bekannten Buckelwal nun endlich auf zoos.media: Was das Ministerium zu Zinksalbe, Tüchern und den Auflagen für Jenna Wallace sagt.

Timmy, Zink & Wallace: Ministerium antwortet schließlich doch auf Fragen
Am 20. April 2026 fragte zoos.media das zuständige Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu drei Themen an: Den Tücher-Einsatz, die Zink-Salbe und die Natur der Arbeitserlaubnis für Jenna Wallace. Nach einigem Hin und Her gab es nun heute die Antworten zu den Themen.
Fragwürdiges, veterinärmedizinisches Vorgehen

In der Walrettung werden Tücher in warmen Gefilden und bei gesundem Hautbild von Cetaceen eingesetzt, um für Kühlung und Sonnenschutz zu sorgen. Durch den Wind auf der Ostsee verdunstet das Wasser im Tuch. Das entzieht dem Körper Wärme. Eine Unterkühlung des geschwächten Tieres wird dadurch wahrscheinlich. Die Haut des Buckelwals war in desolatem Zustand. Ein Tuch, das stundenlang auf rissiger Haut liegt, kann zum Beispiel Bakterien förmlich einschließen oder durch Reibung – etwa durch Wellengang – die ohnehin schon labile Haut noch schneller ablösen.
Dazu kam eine fragwürdige Verordnung von Zinksalbe. Es wird von erfahrenen Experten generell vor fettigen Salben gewarnt. Diese können bei gestrandeten Tieren zu Problemen führen. Es ist ein Standard in der Walrettung auf solche Salben zu verzichten. Das wurde im Fall von Timmy offenbar ignoriert. Mit beiden Themen konfrontierte zoos.media das Ministerium.
Das Ministerium wälzt die komplette fachliche und rechtliche Verantwortung auf die beteiligten Tierärztinnen ab. Man beruft sich darauf, dass die Tierärzte „freiberuflich“ und weisungsungebunden gehandelt hätten. Das Handeln sei „lege artis“ erfolgt und einen Widerspruch in Bezug auf die Wundversorgung beziehungsweise Thermoregulation sehe man nicht. Das Ministerium verweigert erneut die Nennung der Namen der Verantwortlichen sowie jeglicher wissenschaftlicher Fachliteratur, die gegen die Sicht der in unserer Berichterstattung genannten Experten und für die Thesen des Ministeriums spricht.
Damit bestätigt das Ministerium indirekt, dass es von Seiten der Behörde keinerlei fachliche Oberaufsicht oder Validierung der angewandten Methoden gab. Im Grunde könnte man die Kommunikationsstrategie des Ministeriums in dieser Frage wie folgt pointiert zusammenfassen: ‚Wir haben das nicht geprüft oder angewiesen, das waren freie Tierärzte, die machen was sie wollen.‘
Involvierung von Wallace

Der hinzugezogenen amerikanischen Tierärztin sei eine Berufsausübung „nach § 11 der Bundes-Tierärzteordnung“ erlaubt worden. Die sei ihr „antragsgemäß am 17.04.2026“ erteilt worden. Diese war einmal beschränkt auf das Projekt, aber auch zeitlich „befristet für den beantragten Zeitraum vom 17.04.2026 bis längstens zum 20.04.2026 (verlängert bis 27.04.2026)“. Wallace reiste am 20. April wieder ab.
Hoheitliche Aufgaben hätte die Erlaubnis nicht umfasst und sei auch jederzeit widerrufbar gewesen, betonte das Ministerium. Ein weiteres Detail ist dabei interessant: „Die Erlaubnis war zwingend begrenzt auf eine nichtleitende Tätigkeit unten [sic!] der ständigen veterinärmedizinischen Anwesenheit und Begleitung durch eine durch die Initiative beauftragte Tierärztin mit deutscher Approbation.“
„Nach BILD-Informationen sollen sich zwei Mitglieder aus der Gruppe mehrfach über ihre ärztlichen Anweisungen hinweggesetzt haben, so ihr Vorwurf“, berichtete BILD zu ihrer damaligen Abreise. Die Angaben des Ministeriums stellen infrage, ob sie jemals die Position hatte, solche Anweisungen zu geben. Anweisungen wären typisch für eine leitende Tätigkeit.
Weitere Frage noch offen
Der Weg zu diesen Antworten verlangte eine gewisse Beharrlichkeit von zoos.media: So musste das Ministerium mehrfach an die Fragen erinnert werden, weil zwei Fragenkataloge über Monate unbeantwortet blieben. „Wie lange wollen wir das Frage-Antwort-Spiel noch spielen?“, fragte man etwa, als es eine Ergänzung zu noch gänzlich unbeantworteten Fragen zum Thema des Transportes in Bezug auf eine zwischenzeitlich neue Äußerung der dänischen Behörden gab. Inzwischen konnten solche Missverständnisse anscheinend ausgeräumt werden.
Durch eine Pressekonferenz heute zu angeblichen Ergebnissen von DNA-Analysen wurden zudem weitere Fragen aufgeworfen. Wir berichteten dazu schon ad hoc auf Facebook. Es wird wohl noch dauern bis der gesamte Themenbereich um diesen Wal aufgeklärt ist. Dabei geht es schon längst nicht mehr nur um das Tier. Es geht auch um die Glaubwürdigkeit staatlichen Handels – gerade in den artenschutzrechtlichen Fragen.
Es ist aber durchaus spannend zu sehen, wie sich der Staat und seine Vertreter einerseits im Licht der vermeintlichen „Rettung“ sonnen wollten, nun aber jede Verantwortung für konkrete, angebliche Rettungshandlungen am Ende doch nicht übernehmen wollen, obwohl man sie zugelassen hatte. Das könnte man durchaus als passend für das Bild, das die politischen Gegner von Backhaus über seine Involvierung in der Frage zeichneten, empfinden.
