Kreisverkehr in der Nähe des Zoos in Mulhouse Quelle: pilot_micha/flickr CC BY-NC 2.0

Wie ist der Begriff Zoo definiert?

Zoo ist nicht gleich Zoo? Wie unterscheiden sich die zahlreichen Tierparks, Tiergärten und Wildparks? Es gibt zumindest ein paar Regelungen.

Zwar ist in Deutschland per Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) klar definiert, welche Einrichtungen sich Zoo oder Zoologischer Garten nennen dürfen. Dennoch heißen die Zoologischen Gärten oft nicht so. In Nürnberg findet sich der Tiergarten, in München besuchen Menschen den Tierpark Hellabrunn, in Lüneburg einen Wildpark. In Berlin gibt es in der gleichen Stadt einen Zoo, einen Tierpark und auch einen Tiergarten, der für Verwirrung sorgt, weil es dort keine Tiere gibt. Was ist nun der Unterschied zwischen Tiergarten, Tierpark, Wildpark oder Zoo?

Das ist nicht so einfach abzugrenzen. Nach der Definition im Paragraph 42 des BNatSchG sind Zoos „dauerhafte Einrichtungen, in denen lebende Tiere wild lebender Arten zwecks Zurschaustellung während eines Zeitraumes von mindestens sieben Tagen im Jahr gehalten werden“. Somit fallen nach der gesetzlichen Grundlage fast all diese Einrichtungen darunter. Tatsächlich ist der Begriff „Zoo“ mittlerweile ein allgemeiner Sammelbegriff, der alle vereint.

Früher nutzte man da eher den Begriff „Tiergarten“ für eine öffentliche Tierhaltung. Im wissenschaftlichen Kontext spricht man auch heute noch von der Tiergartenbiologie, die sich mit dem Zoo als Lebensraum für Tier und Mensch, mit Tierhaltung, aber auch mit der pädagogischen Wirkung von Zoos befasst.

Doch durch die Einführung einer EU-Richtlinie und die darauffolgende Definition des Zoos per Gesetz löste dieser den Tiergarten als Sammelbegriff ab. Ein Vorteil: Das kurze Wort Zoo ist international allgemein verständlich. Der Begriff „Zoologischer Garten“ tauchte zum ersten Mal in London um 1850, in Unterlagen der Zoological Society London, die zum berühmten London Zoo gehört.

Der London Zoo war der erste Tiergarten, der sich als Zoo bezeichnete. (Gemälde von 1835)
Der London Zoo war der erste Tiergarten, der sich als Zoo bezeichnete. (Gemälde von 1835)

Auch wenn der offizielle Begriff also nun Zoo lautet, nutzen viele Einrichtungen die Begriffe als Eigennamen. Die Definition eines Wildparks ist da einfacher. In ihm gibt es größtenteils oder sogar ausschließlich einheimische Tiere zu sehen. Trotzdem fallen diese Parks auch unter den gesetzlichen Begriff des Zoos und könnten sich so nennen. Auch sämtliche spezialisierte Einrichtungen wie Aquarien, Vogelhäuser oder Streichelzoos sind alle Zoos im Sinne des Gesetzes. Eine Mindestanzahl an verschiedener Tierarten oder eine bestimmte Größe sind nicht vorgeschrieben, um ein Zoo zu sein.

Trotz dieser klaren Definition per Gesetz verstehen wir umgangssprachlich unter „Zoos“ doch oftmals jene Einrichtungen, die Tiere aus allen Gegenden der Welt beherbergen – sozusagen als Gegenstück zum Wildpark, in dem wir nur einheimische Tiere finden. In Deutschland gibt es zudem verschiedene Organisationen, die verschiedene Arten von Zoos zusammenführen. Der Verband der Zoologischen Gärten (VdZ) e.V. vereinigt die wissenschaftlich geleiteten Zoos sogar über Deutschland hinaus, weitere deutschsprachige Institutionen. Die Deutsche Tierpark-Gesellschaft (DTG) entstand aus Mitgliedern meist privat gegründete Zoos, beinhaltet heute aber etwa 100 Mitglieder verschiedener tiergärtnerischen Einrichtungen. Der Deutsche Wildgehege-Verband e.V. (DWV) umfasst zahlreiche Wildparks und Wildgehege mit einheimischen Tieren in ihrer Organisation.

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