Buckelwal an der Wasseroberfläche | Foto: Stanislav Stelmakhovich, Lizenz: CC0 1.0

Kirsten Tönnies, Buckelwal Timmy & Tierschutz

Exklusiv für zoos.media – 02.06.2026. Von: Philipp J. Kroiß

Auf Instagram schimpft die an der gescheiterten Aktion zur „Rettung“ des als Timmy bekannten Buckelwals beteiligte Haustierärztin Dr. Kirsten Tönnies über die Berichterstattung von zoos.media über eine Antwort der dänischen Behörden.

Toter Buckelwal in der Løgten-Bucht | Foto: Mikkel Houmøller, Lizenz: CC BY-SA 4.0

Dr. Kirsten Tönnies, Buckelwal Timmy & Tierschutz

Am 26.05.2026 berichtete zoos.media über die fehlende Ausnahmegenehmigung für den Transport von Buckelwal Timmy. Die dänischen Behörden hatten bestätigt, dass „[n]ach der rechtlichen Einschätzung der Agentur für den grünen Wandel und aquatische Umwelten wildlebende Arten des Anhangs IV der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie grundsätzlich einer Ausnahmegenehmigung“ bedürften, „bevor sie gefangen werden dürfen“. Dänemark habe Entsprechendes nicht ausgestellt. Die deutschen Behörden haben eine Ausstellung auch noch nicht bestätigt. Weitere Details dazu hier.

Im weiteren Verlauf des Artikels geht es um das Thema CITES-Zertifikat. Dazu erklärte man in Dänemark: „Die dänische CITES-Verwaltungsbehörde hat weder einen Antrag auf ein CITES-Zertifikat im Zusammenhang mit dieser Verbringung erhalten, noch ein solches ausgestellt. Sofern CITES-Zertifikate erforderlich wären, hätten diese von der Verwaltungsbehörde des Mitgliedstaates ausgestellt werden müssen, in dem sich das Exemplar vor der Verbringung befand.“

Liefert Tönnies Argumente für zoos.media?

Zoologische Gärten und Privathalter kämpfen gemeinsam ums Überleben der giftigen Mangshan-Viper, die in der Natur bedroht ist. | Foto (im Zoo Prag entstanden): Václav Šilha, Lizenz: CC BY-SA 4.0

„CITES-Papiere braucht man, wenn man irgendwelche seltenen, im Ausland geschützten Tierarten, wie Papageien oder Schlangen, Reptilien, Amphibien gehalten hat, um nachzuweisen wo die herkommen und wer sie hält“, erklärte Tönnies. Das habe nichts mit Timmy zu tun. Zuerst einmal sind Schlangen auch Reptilien. Hinzukommend gehört Timmy einer – auch im Ausland und durch CITES – geschützten Art an. Sie liefert also im ersten Teil dieser Äußerung letztendlich Argumente, warum CITES hier sehr wohl zutreffen könnte.

Dann scheint sich allerdings ein Irrtum einzustellen. Sobald ein solches Tier auf eine Barge verladen, über eine Grenze hinweg transportiert oder für eine wie auch immer geartete Kampagne genutzt wird, greifen die strengen Nachweispflichten des Artenschutzrechts. Da der Transport innerhalb der EU stattfand, ist hier die EU-Artenschutzverordnung (EG Nr. 338/97) maßgeblich. Die regelt das CITES-Abkommen für alle Mitgliedstaaten verbindlich. Nach Artikel 9 Absatz 1 dieser Verordnung ist für jede Verbringung eines lebenden Exemplars einer im Anhang A gelisteten Art – zu denen der Buckelwal gehört – eine vorherige Genehmigung der zuständigen Behörde des Herkunftsmitgliedstaats – in diesem Fall: Deutschland – erforderlich.

Allerdings argumentiert Tönnies gar nicht am Text von CITES oder der EU. Während der Ursprungsartikel auch schon auf die entsprechenden Gesetzestexte hinwies, kommen in dem Video, das die Berichterstattung angeblich widerlegen soll, keine Argumente an den entsprechenden Texten. Stattdessen behauptet man, zoos.media würde CITES-Papiere „verlangen“. Auf welcher Basis soll das geschehen? Es gab Presseanfragen an dänische und deutsche Behörden. War also das kritische Hinterfragen des Tiertransports der große Aufreger? Auf die Idee könnte man kommen, aber dann muss man auch fragen: Warum eigentlich? Man könnte doch super entspannt sein, wenn man tatsächlich keine Genehmigung bräuchte.

„Gewinnabsichtserzielung“?

Euroscheine | Foto: Berthgmn, Lizenz: CC BY-SA 4.0

Man sei echt „verrückt“, wenn man meine, es sei eine „Gewinnabsichtserzielung“ hinter der Aktion gestanden, erklärt Tönnies weiter. Im Artikel von zoos.media steht nichts dazu. Was tatsächlich im Artikel steht ist Folgendes: „Innerhalb der EU regelt die EU-Artenschutzverordnung (EG Nr. 338/97) das CITES-Abkommen. Ein entsprechendes EU-Zertifikat ist nach Artikel 8 dieser Verordnung primär dann zwingend erforderlich, wenn mit dem Tier kommerzielle Aktivitäten durchgeführt werden.“

Die CITES-Vertragsstaaten haben in der offiziellen Resolution Conf. 5.10 (Rev. CoP19) definiert, was kommerzielle Zwecke oder Aktivitäten bedeuten: „Eine Tätigkeit kann im Allgemeinen als ‚kommerziell‘ bezeichnet werden, wenn ihr Zweck darin besteht, einen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen (sei es in Geldform oder auf andere Weise), und sie auf den Weiterverkauf, den Tausch, die Erbringung einer Dienstleistung oder jede sonstige Form der wirtschaftlichen Nutzung oder des wirtschaftlichen Nutzens ausgerichtet ist.“ Es geht also gar nicht um die Frage nach einem Gewinn. Es geht um was Anderes.

Kommerz bedeutet nicht automatisch Gewinn. Tatsächlich kann Kommerzielles sogar ein Verlustgeschäft sein. Die Frage nach Gewinn ist irrelevant. Vielmehr geht es um die Kommerzialität der Handlungen. Die Rettung wurde medial intensiv und exklusiv verwertet: Ein eigener Livestream von NEWS 5, die Präsenz der BILD-Zeitung direkt auf der Barge und die werbewirksame Selbstdarstellung vor geladenen Pressevertretern zeigen eine Reichweiten- und Image-Nutzung. Als Beispiel könnte man hier den Jubel nach dem angeblich freiwilligen Schwimmen des Tieres auf die Barge betrachten. Ein solcher Zuwachs an öffentlicher Aufmerksamkeit und symbolischem Kapital ließe sich sehr wohl als wirtschaftlicher Vorteil „auf andere Weise“ im Sinne der CITES-Resolution interpretieren. Das ist der Punkt.

Kommerziell?

Euroscheine und -münzen | Foto: Christoph Scholz, Lizenz: CC BY-SA 2.0

In der Resolution wird weiter erklärt: „Der Begriff ‚kommerzielle Zwecke‘ sollte vom Einfuhrland so weit wie möglich gefasst werden, sodass jede Transaktion, die nicht gänzlich ’nicht-kommerziell‘ ist, als ‚kommerziell‘ gilt.“ Zudem seien „alle Verwendungen, bei denen die nicht-kommerziellen Aspekte nicht eindeutig überwiegen, als vorwiegend kommerzieller Natur zu betrachten […]; dies hat zur Folge, dass die Einfuhr von Exemplaren der in Anhang I aufgeführten Arten nicht gestattet werden sollte.“

Dann kommt noch ein entscheidendes Detail: „Die Beweislast dafür, dass die beabsichtigte Verwendung von Exemplaren der in Anhang I aufgeführten Arten eindeutig nicht-kommerzieller Natur ist, obliegt der Person oder Stelle, die die Einfuhr solcher Exemplare anstrebt.“ Im Annex gibt es dann noch eine Liste von nicht-kommerzieller Nutzung der Tiere: Ausschließlich private Nutzung, Wissenschaftliche Zwecke, Bildung, Biomedizinische Industrie, Erhaltungszucht und Importe über professionelle Händler.

Es würde vermutlich schwer werden für die Verantwortlichen des Transports nachzuweisen, dass nicht-kommerzielle Aspekte eindeutig überwogen hätten. Daher wehrt man sich wohl auch so dagegen, das man entsprechende Papiere gebraucht hätte. Auch hier argumentiert Tönnies aber nicht an den entsprechenden Texten. Sie gibt sich vielmehr Mühe, das als „grotesk“ und „lächerlich“ darzustellen. Das kann sie alles finden, aber es dürfte wenig überzeugen, wenn man dann nicht auch anhand der tatsächlichen Texte argumentiert.

„So wird Tierschutz verhindert“ – stimmt das?

Buckelwal von vorne | Foto: Sylke Rohrlach, Lizenz: CC BY-SA 2.0

„Ihr seid Tierschutz-Verhinderer“, behauptet Tönnies. Tatsächlich ist Tierschutz im Rahmen von CITES ein großes Thema. Im Rahmen des Abkommens wird auch auf die Einhaltung von Tierschutz-Vorgaben geachtet. Das wird auch auf der EU-Ebene umgesetzt. Für entsprechende Papiere ist ein dem Schutz der Tiere nicht mit Füßen tretender Transport der geschützten Individuen wichtig. Somit belegen CITES-Papiere am Ende auch die Einhaltung von Tierschutzrichtlinien bei Transporten. Ein Vorhandensein von CITES-Papieren, verhindert also keinen Tierschutz.

Übrigens gilt das auch umgekehrt: CITES ist wesentlicher Teil von Tierrettung. Wenn man Tiere zum Beispiel vor Schmugglern rettet, braucht man CITES-Papiere. Wenn man sie dann wieder auswildern will, braucht man CITES-Papiere. Das macht die Haltung, Zucht und Auswilderung bedrohter Arten so aufwendig.

Zudem fragt man sich, was die hochumstrittene Aktion überhaupt mit Tierschutz zu tun haben soll. Der renommierte Walforscher Prof. Peter T. Madsen von der Universität Aarhus bezeichnete schon Ende April die Aktion als „Tierquälerei und Geldverschwendung“. Man kann durchaus die Meinung vertreten, dass die folgenden Geschehnisse ihm Recht gegeben haben. Auch von anderen Seiten hatte es Kritik gegeben hinsichtlich des Tierschutzes. CITES hätte im dem Fall wohl eher Tierquälerei verhindern können. Wer dem Tierschutz übrigens Genüge tut, muss am Ende CITES gar nicht fürchten. Dann wären CITES-Papiere sogar noch als Beleg nutzbar, dass man Tierschutz-Vorgaben folgte.

Was wird nicht erwähnt?

Buckelwal von oben gesehen | Foto: Sylke Rohrlach, Lizenz: CC BY-SA 2.0

Worüber Tönnies gar nicht spricht ist der titelgebende Aspekt des zoos.media-Artikels. Das war die Ausnahmegenehmigung in Bezug auf die FFH-Richtlinie. Versteift man sich so sehr auf CITES, um davon abzulenken? Auf die Idee könnte man fast kommen. Allerdings auch in der CITES-Frage fehlen letztendlich die standhaften Argumente samt Belegen.

Stattdessen geht es in dem Video vor allem um Herabwürdigung. Weil zoos.media dänische Behörden fundiert zu Artenschutz-Recht befragt hat und dann über Antworten berichtet, würde zoos.media Tierschutz verhindern. Wie das praktisch funktionieren soll, erklärt sie nicht. Sie spart nicht an Aussagen, die man als persönlich pejorativ ansehen könnte. Das Warten auf standhafte Argumente ist dabei letztendlich vergeblich. Sie kann das schlecht finden, dass zoos.media das tut, was jedes seriöse Medium tut, aber entscheidend ist ja wie in der Sache argumentiert wird.

Wenn doch alles so toll gelaufen ist, warum muss man sich denn über kritische Fragen aufregen? Dann könnte man doch super relaxt sein. Stattdessen gibt es anscheinend einen Grund sich aufzuregen, wenn zoos.media über Antworten von dänischen Behörden berichtet? Da kann man sich fragen: Was stimmt da nicht? Dem werden wir auch weiter nachgehen.

Ausschluss aus der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz

Die Tierärztin ist übrigens nicht mehr Mitglied der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz (TVT): „Sie wurde in einem transparenten, mitgliedsinternen und satzungsgemäßen Verfahren aus der TVT ausgeschlossen“, teilte der Verein mit. Über die Gründe wollte er „aus Respekt für alle Beteiligten und aus datenschutzrechtlichen Gründen keine weiteren Auskünfte geben“.

Von einem gewissen Dissens zwischen Tönnies und der TVT findet man Spuren im Internet. Im Rahmen eines Faktenchecks einer NDR-Berichterstattung – hier online auffindbar – erklärt die TVT, das „in einem größeren Interviewbeitrag von Frau Tönnies“, die wohl zu dem Zeitpunkt noch TVT-Mitglied war, „Sachzusammenhänge falsch dargestellt“ worden wären. Aussagen – zitiert werden Wort-Beiträge von Tönnies und dem NDR – seien „so nicht korrekt“ und würden „bewusst einen falschen Eindruck“ erwecken. Zur gleichen Berichterstattung gibt es noch eine weitere Analyse. Die Vorwürfe darin wiegen schwer: „Frau Tönnies tritt hier als vermeintliche ‚Whistleblowerin‘ auf, und der NDR schenkt ihr Glauben und unterstützt die ‚Verschwörungserzählung‘ durch das Verbreiten in dieser Dokumentation.“

In einem weiteren online auffindbaren Dokument berichtet der Vorstand der TVT, dass auch zwei Jahre nach dem oben genannten Ausschluss „die Kampagne von Frau Dr. Tönnies gegen die TVT“ weiterginge. Dabei stand wohl der Vorstandsvorsitzende im Fokus. Ihm sei „unbegründet“ vorgeworfen worden, „sich aktiv gegen den Schutz überzähliger Tiere im Versuch“ zu stellen. Folgen dieser Behauptung waren massive Bedrohungen gegen den Vorsitzenden. Man sah „eine Grenze überschritten“.

Tönnies & Tierschutz-„Engagement“?

Fluke eines Buckelwals in Costa Rica | Foto: Giles Laurent, Lizenz: CC BY-SA 4.0

Vor etwa 10 Jahren machte Tönnies mit einem Offenen Brief von sich reden, auf den damals die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) ausführlich antwortete. Die erklärt in der Antwort an Tönnies gerichtet, „wie sehr sich Ihre Wahrnehmung von den Beobachtungen der qualifizierten Offiziellen unterscheidet“. Dazu werden Beispiele und Vorfälle auch von verschiedenen anderen Akteuren berichtet. Wie die Reederei ihren Einsatz beim Buckelwal sieht, ist auch hinlänglich bekannt. Sie sprach auch von „Luschen in den Behörden”.

Ihr Tierarztpraxis ist – laut Webseite – immer noch geschlossen. Als Grund wird „Walrettung“ angegeben. Auf Instagram wirbt sie für ihr Buch, das gemäß Titel nachweisen soll, wie Tierärzte die Tiere verraten würden. Werbung für das Buch steht auch auf der Seite des Vereins „mensch fair tier“. Darin ist sie zweite Vorsitzende. Auf der Karte ganz unten auf der Selbstvorstellung des Vereins ist auch Dr. Barbara Felde verzeichnet, stellvertretende Vorsitzende der DJGT. Diese wiederum hatte erfolglos dafür geworben, doch Tönnies in die beratende Ethikkommission in Tübingen zu berücksichtigen. Sie wurde allerdings nicht berücksichtigt.

Die DJGT ist eine Lobbyorganisation, die eng mit zum Beispiel der radialen Tierrechtsorganisation PETA zusammenarbeitet – etwa beim gescheiterten Kampf darum, Ariane Kari, als Bundestierschutzbeauftragte zu halten. Tönnies ist ebenfalls Mitglied beim Verein Tierärzte für verantwortbare Landwirtschaft (TfvL). Der Verein unterstützte PETAs Kampagne gegen Günther Felßner. Von der Kampagne blieb letztendlich nichts über: Verstöße gegen das Tierschutzgesetz hatte es nicht gegeben. Vertreter unter anderem von DJGT, PETA und TfvL waren auch dabei, als man versuchte, die schließlich gescheiterte Tierschutzgesetz-Novelle noch zu retten. Man sieht also das Netzwerk von NGOs, in denen sich Tönnies in ihrem „Engagement“ so bewegt.

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