Abendlicher Angler auf den Ahrenshooper Buhnen | Foto: PtrQs, Lizenz: CC BY-SA 4.0

Rechtsanwalt Manuel Tripp stellt Strafanzeige gegen Peta

Erschienen auf gerati.de am 15.08.2019. | Von: Silvio Harnos

Der Rechtsanwalt Manuel Tripp hat Strafanzeige gegen die radikale Tierrechtsorganisation PETA gestellt, weil “meiner Prüfung zufolge explizit gem. § 111 StGB zu rechtswidrigen Taten aufgerufen” würde.

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Anmerkung: Gemäß der Äußerung vom Rechtsanwalt wurde “Strafanzeige gegen den verantwortlichen Vertreter von PETA Deutschland e.V. – den Vorsitzenden Herrn Harald Ullmann – sowie gegen die Autorin des vorgenannten Artikels Tanja Breining bei der Polizei Baden-Württemberg gestellt. Herrn Ullmann und Frau Breining drohen im Falle einer Verurteilung bis zu fünf Jahre Gefängnisstrafe.” § 111 StGB sagt: “Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft.” Wichtig für das Strafmaß ist dann, welchen Erfolg die Aufforderung hatte und welcher Natur diese war. §26 StGB erklärt dazu: “Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.”

Man wird sehen, welchen Erfolg die Strafanzeige hat. Obgleich bei der radikalen Tierrechtsorganisation selbst die Unschuldsvermutung oft über Bord geworfen wird, gilt sie natürlich auch für die Organisation. Ein gutes Beispiel für jenes Verhalten war und ist die Kampagne gegen den Erlebnis-Zoo Hannover. Mit Formulierungen wie “[d]er Zoo Hannover quält Elefanten” oder “[d]er Zoo Hannover quält Elefantenbabys, damit sie Zirkustricks vorführen” behauptet die Tierrechtsorganisation Straftaten, die sie vor keinem Gericht, das sie angerufen haben, je nachweisen können.

Erlebnis-Zoo Hannover: PETA lügt sich eine gescheiterte Kampagne schön

Die Kampagne von PETA gegen alle Angler wird nun wahrscheinlich mit dieser Härte geführt, um Dr. Gero Hocker, für die FDP Mitglied des Bundestages und Präsident des Deutschen Fischerei-Verbandes (DFV), einzuschüchtern. Er will nämlich, gemeinsam mit der Fraktion, etwas gegen das unseriöse Treiben der radikalen Tierrechtsorganisation unternehmen. Angler sind wichtige Partner für den Natur- und Artenschutz. Um überhaupt in Deutschland Angeln zu dürfen, sind zwei Dokumente erforderlich: einmal ein Fischereischein und ein Gewässerschein. Ohne Sachkundenachweis läuft also gar nichts.

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