Erschienen auf nius.de am 03.08.2025. | Von: Jens Winter
Dieser Artikel geht der Frage auf dem Grund, warum die Rechtswissenschaftlerin Ann-Katrin Kaufhold eine „Diskussion“ über Grundrechte für Steine, Tiere & Bäume forderte.
Hinweis: Rechtsanwalt Gerhard Strate ist Mitglied des Verfassungsrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer. Er schrieb auf cicero.de: „Auch wer bereit ist, Ann-Katrin Kaufhold zu konzedieren, dass ihre Überlegungen noch nicht vollständig „ausgesponnen“ sind, so ist doch das Bestreben, Naturformationen, Tieren und – das in einer Reihe der Aufzählung – „Softwareagenten“ am Grundrechtsschutz teilhaben zu lassen, ein eindeutiger Schritt, den Grundrechtsschutz des Menschen zu unterminieren.“ Genauer erklärt das Prinzip hinter dem Argument zoos.media hier:
Anmerkung: Ann-Katrin Kaufhold war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der oben verlinkten Artikel eine Kandidatin der SPD für das Bundesverfassungsgericht. Der Journalist Robin Alexander erklärte bei Lanz, dass auf konservativer Seite der Verdacht entstanden wäre: „Wofür die Linke keine parlamentarische Mehrheit hat, das versucht sie über strategische Personal-Besetzung zu machen.“ In dieser Sendung wurde schwerpunktmäßig über Frauke Brosius-Gersdorf gesprochen. Diese war die andere SPD-Kandidatin gewesen und hatte sich – einige Wochen nach der verlinkten Sendung – zurückgezogen.