Erschienen auf dem Facebook-Profil von Robert Scholz am 27.12.2025.
Seit Jahren behält der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR) in Deutschland einen wichtigen Teil des Circusfestivals in Monte Carlo dem Publikum vor. Das sorgt für Kritik auch im Hinblick auf den Rundfunkbeitrag.
Anmerkung: Man könnte in diesem Weglassen einen Verstoß gegen § 26 MStV sehen. Der ÖRR muss dementsprechend die Vielfalt der Meinungen und die kulturelle Vielfalt abbilden. Das Weglassen der Tiernummern verzerrt die kulturelle Vielfalt. Ebenso könnte man einen Verstoß gegen § 19 MStV sehen. Wenn Sendungen so geschnitten werden, dass der Eindruck entsteht, es gäbe keine Tiernummern mehr oder diese seien nicht prämiert worden, ließe sich eine Verletzung gegen das Gebot der sachlichen und umfassenden Information ableiten.
Zudem wird eine bestimmte Form der legalen Berufsausübung durch die selektive Ausstrahlung ohne sachlichen Grund stigmatisiert wird. Auch das passt nicht zum Programmauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Durch das rechtliche Design des Rundfunkbeitrags kann man wegen solchen Verstößen den Beitrag aber nicht einbehalten oder hätte ein Minderungsrecht wegen defizitärer Erfüllung des Produktversprechens, wie etwa bei privaten Streaming-Anbietern.
