Barbarella, eine Chinesische Schopfhündin, als sie rund 12 Wochen alt war | Foto: Rhododendrites, Lizenz: CC BY-SA 4.0

Deutschland: Todesurteil für den Nackthund?

Erschienen auf dem YouTube-Kanal „Chanbajuna-Boutique“ am 02.12.2025.

Die „Qualzucht„-Vorwürfe bedrohen nicht nur das Leben von sogenannten Nackthunden, sondern auch die Zukunft der verschiedenen Rassen und somit gesunder Tiere.

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Perro sin pelo del Perú: Haarlose und behaarte Welpen aus dem selben Wurf im Spiel | Foto: Dr. med. vet. K. Alexandra Dörnath

Anmerkung: Es ist wichtig zu verstehen, dass schon der Begriff „Nackthund“ eigentlich nicht zutreffend auf diese Rassen ist. Kein Nackthund ist wirklich nackt im Sinne von haarlos. Es handelt sich dabei zum Teil, um Hunde mit haararmer Haut, die man verkürzend als „haarlos“ bezeichnet. Allerdings sind auch Mitglieder dieser Rassen so behaart, wie man es von anderen, wie man es von Rassen kennt, die nicht als „nackt“ bezeichnet werden.

Ebenfalls problematisch ist der Begriff „Qualzucht“ an sich. Darüber haben wir im Zusammenhang mit diesen Tieren auch schon berichtet. Noch fragwürdiger ist allerdings, ob diese Rassen überhaupt unter den mit dem Begriff verbundenen § 11b des Tierschutzgesetzes (TierSchG) fallen. Die verschiedenen Rassen sind sehr alt. Sie haben keine Probleme durch ihre Rasse. Qual verursacht ihre Zucht nicht.

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