Justitia und Rems als Dachfiguren auf dem Neuen Schloss in Stuttgart | Foto: Ralf Adrian, Lizenz: CC BY-SA 3.0

Gemeinnützigkeit von PETA: Kein zwingendes öffentliches Interesse?

Exklusiv für zoos.media – 30.03.2025. Autor: Philipp J. Kroiß

Das Ministerium für Finanzen in Baden-Württemberg kämpft weiter darum, die Fragen zu PETA nicht beantworten zu müssen. Das Vorgehen wirft mehrere Fragen auf.

Blick auf den Schlossplatz in Stuttgart | Foto: BuzzWoof, Lizenz: public domain

Gemeinnützigkeit von PETA: Kein zwingendes öffentliches Interesse?

Wie in der vergangenen Berichterstattung angekündigt, hatte zoos.media weitere Fragen an das Finanzministerium von Baden-Württemberg. Das erklärte nämlich, die Fragen, die von der Bundesregierung in der Beantwortung der 551 Fragen quasi an das Ministerium weitergeleitet worden waren, anders als von der Bundesregierung behauptet, gar nicht beantworten zu können. Entsprechend hat zoos.media weiter nachgefragt.

Einerseits behauptet das Ministerium, das mit der Weiterleitung auch die Finanzämter gemeint hätten sein können. Damit weicht es der Frage aus, wie es das Vorgehen der Bundesregierung wertet, die Fragen an sie weitergeleitet zu haben. Allerdings referiert man anschließend über das Steuergeheimnis, an das auch das zuständige Finanzamt gebunden wäre. Das hatte natürlich wieder eine Nachfrage zur Folge.

Geheimsache Gemeinnützigkeit

Mann im Anzug, der Euroscheine in die Jackentasche steckt | Foto: Kiwiev, Lizenz: CC0 1.0

„So unterliegt z.B. auch dem Steuergeheimnis, ob und bei welchem Finanzamt ein Beteiligter steuerlich geführt wird und welche Anträge die Beteiligten gestellt haben. Auch die Entscheidung über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit ist somit vom Steuergeheimnis geschützt“, erklärt das Landesministerium. Diese Sätze zeigen: Der Staat macht aus der Gemeinnützigkeit und wie sie zustande kommt, eine völlige Geheimsache. Man stellt minutiös sicher, dass niemand unabhängig nachprüfen kann, wie das Finanzministerium auf die Idee kommt, dass ein Verein gemeinnützig sein könnte.

Ebenso erklärt man: „Die Bestätigung oder das Dementi einer Behauptung, eines Gerüchts oder einer ungesicherten Erkenntnis gegenüber einem Journalisten stellt beispielsweise auch eine Offenbarung dar.“ Damit macht man es dann sogar auch der Presse quasi unmöglich, eine Antwort auf kritische Fragen zu erhalten. Gleichzeitig ermöglicht es aber auch, alles zum Beispiel über das Verfahren der Billigung der Gemeinnützigkeit für PETA Deutschland e.V. zu behaupten, ohne, dass es der Behörde erstmal möglich wäre, dies zu dementieren.

Es wird also alles zur Geheimsache erklärt. Der deutsche Bürger darf gerne Vergünstigungen und teils auch Förderungen für gemeinnützige Organisationen finanzieren und wird sogar dazu gezwungen, aber überprüfen oder überhaupt nur kritisch nachfragen können, darf er nicht. Die Regierung hatte behauptet: „Die Bundesregierung sieht keine Anhaltspunkte für die in der Kleinen Anfrage enthaltene Behauptung, wonach die geförderten „NGOs eine Schattenstruktur“ bildeten.“ Die Nachfrage bei den Landesfinanzbehörden – wir hatten bereits auch über eine Antwort aus Berlin berichtet – zeigt aber, dass dies wohl eine Lüge war. Die Schattenstruktur ist sogar gesetzlich eingerichtet.

Wirklich kein zwingendes öffentliches Interesse?

Dog killed and disposed of by PETA in a plastic bag that was found in a garbage can – thousands had probably the same or similar fate. | Photo from http://whypetakills.com (Nathan J. Winograd)

Nun kennt das Steuergeheimnis aber auch Ausnahmen. Zum Beispiel „zur Richtigstellung in der Öffentlichkeit verbreiteter unwahrer Tatsachen, die geeignet sind, das Vertrauen in die Verwaltung erheblich zu erschüttern„. Daher hat zoos.media nochmal genauer gefragt, warum man das nicht erfüllt sieht. Schließlich beteuerte PETA Deutschland doch selbst, keinen Tierschutz zu betreiben, während das Finanzamt der Organisation gerade für angeblichen Tierschutz die Gemeinnützigkeit zubilligte. Wenn so etwas zutage tritt, erschüttert das doch zweifelsohne das Vertrauen in die Verwaltung.

Ebenso gibt PETA Deutschland das meiste Geld für Eigenwerbung und Personal aus – eben nicht für Tierschutz. Schaut man sich die bisher veröffentlichten Daten der letzten rund 10 Jahre – also von 2013 bis zum Wirtschaftsjahr 2022/2023 – an, so investierte PETA Deutschland im Durchschnitt nur rund 4,3% pro Jahr in das, was beim Verein „Karitativer Tierschutz“ nennt. Was unter dem Begriff überhaupt zu verstehen sein soll, liegt auch im Dunkeln. Eigentlich soll Gemeinnützigkeit bedeuten, die Allgemeinheit selbstlos zu fördern.

Dazu verteidigt PETA Deutschland das PETA-eigene Tierheim in den USA. Der Betrieb eines solchen Tierheims wäre aufgrund des Tierschutzrechts in Deutschland illegal, wird aber von PETA hier promotet. Eine Bewegung, die in den USA Tierheime implementieren will, die den deutschen ähnlich sind, wird derweil von PETA bekämpft. Man könnte es somit als unglaubwürdig ansehen, dass man in Stuttgart im Anbetracht allein nur dieser drei Beispiele, das Vertrauen in die Verwaltung nicht erheblich erschüttert sieht.

Union bekommt Anleitung

Blick von oben in den Plenarssaal des Bundestags | Foto: Tim Tregenza, Lizenz: CC BY-SA 3.0

Diese ausweichenden Antworten der Landesfinanzbehörden in Baden-Württemberg und Berlin können derweil zu einer Anleitung für die Unionsfraktion werden. Die Union sah die 551 Fragen übereinstimmenden Medien-Berichten zu Folge als „Transparenzakt“. Nun sieht sie sehr deutlich, wo sie dann in Regierungsverantwortung legislativ tätig werden muss, um diese Transparenz zu ermöglichen.

Wenn man den Landesfinanzbehörden an dieser Stelle tatsächlich Glauben kann, braucht es eine Ausnahme vom Steuergeheimnis für alle Organisationen, die gemeinnützig sind oder sonstige staatliche Vergünstigungen beziehungsweise Förderungen erhalten. Seriös arbeitende Organisationen haben dabei nichts zu befürchten. Gleichzeitig sieht es dann natürlich für unseriös arbeitende Organisationen schlecht aus, wenn jeder theoretisch alles erfragen kann. Das wäre echte Transparenz.

In Deutschland nimmt der Staat seinen Bürgern so viel wie in kaum einem anderen Land auf der Welt. Mit über 2 Billionen Euro Einnahmen hat die Bundesrepublik 2024 erneut einen Rekord aufgestellt, kommt aber mit diesen Massen an Geld trotzdem nicht aus und muss Schulden aufnehmen. Da sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass der Staat seinen Bürger die Möglichkeit einräumt, genau zu prüfen, wie sein Geld verwendet wird. Die Rechtmäßigkeit der Mittelverwendung – gerade in Bezug auf PETA – darf stark bezweifelt werden.

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