Elefantin Suzy in Pairi Daiza | Foto: Michiel Dumon, Lizenz: CC BY-SA 3.0

Tierrechtsorganisation PETA und eine fragwürdige Staatsanwältin

Exklusiv für zoos.media – 21.07.2018. Autor: Philipp J. Kroiß

Am Beispiel der Elefanten-Kuh Gitana zeigt der Artikel wie eine Kieler Staatsanwältin über Jahre anscheinend mit der Tierrechtsindustrie kooperierte.

Tierrechtsorganisation PETA und eine fragwürdige Staatsanwältin

Schulpferde vom Reiterhof, Zirkustiere, Milchkühe – solche und andere Tiere ließ die Kieler Staatsanwältin Maya S. einfach beschlagnahmen. Das wahr wohl nicht immer ganz rechtens und die Opfer gehen nun dagegen vor. 2017 wurde sie vorläufig ihres Dienstes enthoben.

Richter finden klare Worte

Gegen die Amtsenthebung wehrte sie sich vor dem Verwaltungsgericht und erlitt eine krachende Niederlage. Bemerkenswert sind die Worte, die die Urteilsfindung begründen und über die das Abendblatt berichtete:

“Die rechtsstaatliche Aufklärung von Straftaten sowie die Gewährleistung eines neutralen Verfahrens, das sowohl zulasten als auch zugunsten der Beschuldigten eines Strafprozesses zu führen ist, gehören zu dem Wesenskern der dienstlichen Pflichten einer Staatsanwältin”, wird erklärt.

“Eine Beamtin, die diese Pflicht dadurch verletzt, dass Beschuldigten systematisch verfahrenswidrig Rechtsschutz verwehrt wird, um ihre – die der Beamtin – eigenen Vorstellungen von Rechtmäßigkeit durchzusetzen und dabei endgültige und nicht umkehrbare Eingriffe in die Rechte der Beschuldigten verursacht, verletzt das in sie gesetzte Vertrauen aufs Schwerste.”

“Jeder Eindruck, eine Staatsanwältin würde nicht als neutrale Vertreterin der staatlichen Strafverfolgung tätig werden, sondern ihre eigenen Wertvorstellungen tatkräftig über die des geltenden Rechts stellen, beschädigt das unverzichtbare Vertrauen in die strikte Bindung des Verwaltungshandelns an Recht und Gesetz und damit die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung.”

Zusammengefasst also hat da wohl eine Staatsanwältin einfach ihre Rechtsvorstellungen durchgeboxt und so wie es aussieht, keine fairen Verfahren ermöglicht. Profitiert hat davon die Tierrechtsindustrie, denn offenbar sympathisierte die Staatsanwältin mit der Szene zumindest auf ideologischer Ebene.

Gitana, Elefantendame aus dem Zirkus “Las Vegas”

Am 8. Mai 2013 um halb sieben umstellten über 60 Polizisten samt Vertreter der Kieler Staatsanwaltschaft und Veterinäre des Kreises Segeberg das Gelände des Zirkus und untersagten den Schaustellern bis zum Mittag ihre Wohnwägen zu verlassen. Es ging dabei um einen Elefanten – erstmal. Die Kieler Staatsanwältin wollte das Tier nämlich beschlagnahmen.

Vor Ort sah sie dann “Gefahr in Verzug” und ließ auch beide Löwen und beide Tiger (im Käfiganhänger des Zirkus) ohne Beschluss fortschaffen und nur kurz darauf an einen belgischen Zoo “notveräußern”. Gitana, so hieß die Afrikanische Elefantenkuh, kam noch am selben Abend im belgischen Tierpark Pairi Daiza an. Der Verkauf ging also sehr schnell, PETA zahlte dabei den Transport.

Asiatische Elefanten in Pairi Daiza | Foto: Donarreiskoffer, Lizenz: CC BY 4.0

Pairi Daiza hält aktuell drei Afrikanische Elefanten-Damen. Allerdings nur zwei zusammen: Gitana und Suzy. Die dritte Afrikanische Elefantenkuh lebt mit ihrer asiatischen Vertrauten Dunja zusammen. Bemerkenswert war damals, dass man sie gleich nach Belgien verkaufte, aber der Grund wird wahrscheinlich später klar. Der Zoo hält zudem insgesamt drei männliche und mehr als zehn weibliche Asiatische Elefanten mit denen auch Shows realisiert werden.

Etwas mehr als zwei Monate später war klar, diese Beschlagnahmung und der Verkauf war “unverhältnismäßig” – so lautete ein Urteil des Landgerichtes Kiel. Das Verfahren gegen den Tierlehrer der Großkatzen wurde eingestellt. Der zuständige Richter stellte fest, dass “die Verhältnismäßigkeit aus dem Blickwinkel verloren wurde” als man ihm seine Tiere wegnahm und dies ohne jeden fairen Prozess. Zu einem Prozess gegen den Elefantentrainer kam es erst gar nicht – stattdessen ermittelte man schon gegen die Staatsanwältin, die das ganze arrangiert hatte. Der Tenor der Rechtssprechung war aber, dass man die Tiere erstmal im Zirkus hätte belassen müssen.

Da sogar empfohlen wurde, dass die Tiere zurückgegeben wurden, dies aber nur mit einem zusätzlich beschlagnahmten Rottweiler geschah, fuhren die Verantwortlichen des Zirkus 2013 nach Pairi Daiza. Die Elefantenkuh bekamen sie allerdings nicht zurück. Es war ja verkauft worden und die Zirkus-Verantwortlichen mussten, nach Rücksprache mit den deutschen Behörden, unverrichteter Dinge wieder abreisen. Man hatte also durch den Verkauf nach Belgien dafür sorgen können, dass es die Enteignung, wie man den Vorgang auf Basis der Meinungsäußerung durchaus bezeichnen kann, dauerhaft war.

Aktion wirft Fragen auf

Sicherlich muss man kritisch hinterfragen, inwieweit der Zoo bei dieser “Enteignung” eine aktive Rolle gespielt hat. Hat er darauf vertraut, dass alles rechtens war und nicht weiter nachgefragt oder war die Aktion sogar schon länger geplant? Wenn eine radikale Tierrechtsorganisation einen Transport bezahlt, hätte man allerdings schon stutzig werden dürfen. Ebenfalls eine fragwürdige Rolle spielte in diesem Zusammenhang die European Elephant Group.

Wesentlich war aber wohl eine Kooperation zwischen PETA und der Staatsanwaltschaft. PETA prahlte: “Die Tierrechtsorganisation hatte die Behörden vor der Beschlagnahmung monatelang auf die tierquälerische Elefantenhaltung aufmerksam gemacht. […] Die Tierrechtsorganisation hat der Staatsanwaltschaft 2013 Videomaterial und Augenzeugenberichte aus den Jahren 2011 und 2012 zukommen lassen.” Von anderen Hinweisen oder Belegen, auf die sich die Staatsanwaltschaft bezog, ist nichts bekannt. Zudem sprang man der Staatsanwältin zur Seite: “Die Maßnahme der Kieler Staatsanwaltschaft, die Tiere vor weiteren Leiden und Schmerzen durch die Zirkus-Verantwortlichen zu retten, war dringend erforderlich und vorbildhaft”, erklärte ein Funktionär von PETA. Die angeblichen Leiden und Schmerzen konnten allerdings niemals hinreichend nachgewiesen werden. Die Haltung verstieß laut der Gerichte nicht gegen das Gesetz.

Gitana ist eine von fast 1.200 Tieren, die von der Staatsanwältin beschlagnahmt wurden. Dieses fragwürdige Vorgehen zog natürlich eine wahre Welle von Klagen nach sich und man rüstet sich bereits dafür, wie das Abendblatt berichtet: “Das Finanzministerium rechnet mit Schadenersatzklagen und hat den Etatposten „Entschädigungen, Ersatzleistungen und Abfindungen“ deutlich angehoben – von 450.000 Euro im Jahr 2017 auf fünf Millionen Euro im Jahr 2018.” Damit mag man den wirtschaftlichen Schaden vielleicht ansatzweise begleichen können, aber die Gewissheit unrechtmäßig enteignet worden zu sein, weil eine Staatsanwältin gerne mit Tierrechtlern kooperiert und entsprechende mutmaßliche Gefälligkeitsurteile an die Tierrechtsindustrie lieferte – der Fall von Gitana war ja nur ein Beispiel von vielen -kann wohl kein Geld der Welt aufwiegen.

Dem Tierschutz massiv geschadet

Solche Aktionen helfen nicht weiter und sorgen nur für einen üblen Beigeschmack. Der Zirkus und die anderen Tierhalter hätten eine faire Verhandlung verdient gehabt, wie sie jeder Beschuldigte verdient. Der unrechtmäßige Verkauf der Tiere, der teilweise nicht rückgängig zu machen war, haftet nun allen Beteiligten an und auch dem Tierschutz insgesamt. Wären die Tiere, wie etwa in dem hier näher betrachteten Fall des Zirkusses, danach in einen Zoo verbracht worden, wenn eine faire Verhandlung bestätigt hätte, was vorgeworfen worden ist, wäre ja alles in Ordnung gewesen. Die Zirkusleute sind hier aber ohne Richterspruch quasi verurteilt und bestraft worden.

Das im Artikel beschriebene kooperative Vorgehen hat dem Tierschutz nun aber massiv geschadet. Es darf nie der Eindruck entstehen, dass Tierschutz, unterstützt von radikalen Tierrechtlern, versucht die Rechtsstaatlichkeit auszuhebeln und es dann mit der “richtigen” Staatsanwaltschaft sogar noch schafft. Gerade dem seriösen Tierschutz, der auf Wissenschaft fußt, muss an einer fairen und transparenten Verhandlung gelegen sein und die darf eben nicht umgangen werden, denn Aktionen wie im Fall Gitana sind schon quasi ein Schuldeingeständnis, dass die angeblich ja so schlagenden Argumente für eine faire Verhandlung und ein legales Vorgehen nicht gereicht hätten.

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