Hausschweine (Sus scrofa domesticus) in Münster (Deutschland) | Foto: Guido Gerding, Lizenz: CC BY-SA 3.0

Das Deutsche Tierschutzbüro wird Aninova-Stiftung?

Erschienen auf gerati.de am 07.11.2023. | Von: Silvio Harnos

Dass das Deutsche Tierschutzbüro vorgab aufzugeben, hat kaum Menschen interessiert. Vermutlich könnte es sich dabei ohnehin nur um Schmierentheater gehandelt haben.

» zum ganzen Artikel

Kommentar: Selbst die Branche schien gelangweilt und desinteressiert bezüglich des Videos vom Deutschen Tierschutzbüro, als es angeblich aufgeben wollte. Ein Aufschrei der Medien blieb auch aus. Keiner schien sich für den Untergang des Deutschen Tierschutzbüros wirklich zu interessieren. Selbst die wenigen, die auf die Vorgänge schauten, lieferten nicht mehr als paar Plattitüden ab. So weit, so egal. Dann kam die “News”, dass es nun als Aninova-Stiftung weitergehen sollte.

Fieber-Märchen

Das Büro bedankte sich bei allen die “mitgefiebert” hätten. Was es da zu fiebern gab, bliebt fraglich, schließlich ist die Stiftung bereits seit 2022 beim Bundesministerium des Inneren von Nordrhein-Westfalen “anerkannt”. Vertreten wird die Stiftung von Jan Peifer, Geschäftsführer vom Deutschen Tierschutzbüro, und Denise Weber, die beim Deutschen Tierschutzbüro für die Kommunikation zuständig war oder ist. So viel zu fiebern gab es da gar nicht.

“Rechtsfähige Vereine können aufgrund des UmwG jedoch nur die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft oder einer eingetragenen Genossenschaft erlangen, nicht aber die einer Stiftung (§ 272 Abs. 1 UmwG)”, erklärt zum Beispiel das IWW-Institut auf seiner Webseite. Es muss erst eine Stiftung gegründet werden. Anschließend muss dann das Vermögen des Vereins im Rahmen eines Verkaufs des Vermögens oder einer Schenkung auf die Stiftung übertragen werden. So richtig spannend wurde es also nie.

Alte Masche, neue Verpackung?

Viel deutet also daraufhin, dass es einfach so bleibt wie es ist. Es werden so wohl weiter Nichtigkeiten zu großen Skandalen aufgeblasen, um dann schnell zu merken, dass es eigentlich nicht viel mehr als heiße Luft war. Die “Umwandlung” in eine Stiftung macht derweil vieles einfacher: es gibt keine Mindestmitgliederzahl mehr und man muss Mittel nicht sofort für den Zweck verwenden. In einer Stiftung geht es mehr darum den Vermögensstamm dauerhaft zu erhalten und zu vermehren.

Eine Stiftung macht immer dann Sinn, wenn ein großes Vermögen vorhanden ist. Dieses Vermögen muss dann allerdings auch unangetastet bleiben, weil man nur mit den Erträgen des Stiftungskapitals wirken kann, nicht aber mit dem Geld selbst. Sie ist vor allem eine Verwaltungsorganisation von Vermögen. Das Ziel ist nicht in erster Linie, das gespendete Geld für entsprechende Zwecke schnell auch wieder auszugeben, sondern es soll Vermögen aufgebaut und erhalten werden, um aus eigener Kraft dauerhaft leistungsfähig zu sein.

Stiftungsarbeit lohnt sich für den Vorstand

Der Vorstand einer Stiftung macht dies für gewöhnlich nicht umsonst. Selbst ehrenamtliche Vorstände können mit einer Aufenthaltsentschädigung rechnen. Nach oben aber ist der Fantasie erstmal keine Grenze gesetzt. Ist Gemeinnützigkeit im Spiel, wird das Gehalt des Vorstandes nicht selten mit dem zuständigen Finanzamt abgesprochen. “In den meisten Stiftungen mit hauptamtlichen Vorständen liegt deren Jahresgehalt bei 60.000 bis 120.000 Euro”, schreibt anwalt.de über deutsche Stiftungen.

Das steht im Gegensatz zum Verein. Da ist der Vorstand nämlich grundsätzlich erstmal unentgeltlich tätig, sofern die Vereinssatzung nichts anderes sagt. In der Stiftung ist das nicht Standard. Da bestimmt meist ein Gremium, wie etwa ein Stiftungsbeirat, die Höhe des Lohns des Vorstandes. Gerade also für einen Vorstand lohnt sich die Umwandlung von Verein in Stiftung definitiv. Dieser Lohn zählt dann auch zu den Verwaltungskosten der Stiftung. Es kann also auch nach außen hin, nicht sonderlich transparent sein, was der Vorstand jährlich einstreicht.

Diesen Beitrag teilen