Dr. Gero Clemens Hocker, FDP | Foto: Martin Rulsch, Wikimedia Commons, Lizenz: public domain

FDP stellt Studie zu Gemeinnützigkeit vor

Exklusiv für zoos.media – 03.09.2020. Autor: Philipp J. Kroiß

Im Rahmen eines Antrags gab die FDP ein Gutachten in Auftrag, das sich unter anderem damit beschäftigte, ob Tierrechtsorganisationen gemeinnützig sein können.

FDP stellt Studie zu Gemeinnützigkeit vor

In einer Pressekonferenz stellte die FDP-Fraktion im Bundestag, vertreten durch den zuständigen Sprecher Dr. Gero C. Hocker, eine Studie zu Einzelfragen in Bezug auf den Antrag “Straftaten und Gemeinnützigkeit schließen sich aus” vor. Wir berichteten bereits zuvor über diesen Antrag – zum Beispiel hier:

FDP-Antrag: Bundestag berät über die Gemeinnützigkeit von Tierrechtlern

Gutachter sehen Verbesserungsbedarf

Gleich zu Beginn der Pressekonferenz stellte Dr. Hocker klar, dass gemeinnütziges Engagement von bedeutender Wichtigkeit ist, aber diese auch auf dem Boden des Rechtsstaats fußen muss. Da habe die FDP den Eindruck gewonnen, dass es einige Beispiele gibt, bei dem das nicht der Fall wäre. Als solche Beispiele nannte er Fälle der jüngsten Vergangenheit für die die Organisationen Greenpeace, ARIWA und PETA verantwortlich waren. Bereits vor einiger Zeit waren Prof. Dr. Lars Hummel, Inhaber einer Juniorprofessur für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht an der Universität Hamburg, und Prof. Dr. Steffen Lampert, geschäftsführender Vorstand des Instituts für Finanz- und Steuerrecht der Universität Osnabrück, gebeten worden, den wissenschaftlichen Hintergrund des Antrages anhand von Einzelfragen zu erläutern.

Bei der Pressekonferenz erklärte Prof. Hummel zuerst Grundlagen des Steuerrechts allgemein und der Steuerbefreiung von gemeinnützigen Organisationen. Er hob heraus, dass es gewisse Voraussetzungen dafür gebe, um eine solche Steuerbefreiung zu erlangen. Wenn diese nicht gegeben wären, dürfte es keine Steuerbefreiung geben, die allerdings nicht gleichbedeutend mit einem Verbot der betreffenden Organisation ist. Diese darf weiter existieren, aber ohne die steuerlichen Sonderrechte. Anschließend ging Prof. Lampert auf die Einzelfragen ein. Die erste davon war, ob die Förderung der Tierrechte an sich überhaupt ein gemeinnütziger Zweck sei. In dem Zusammenhang wies er darauf hin, dass solches Engagement rechtlich nicht definiert sei.

Er stellt aber fest, dass eine Tierrechtsorganisation dann, wenn sie dezidiert “Tierrechte” als Äquivalent zu Menschenrechten einfordert, nicht als gemeinnützig anerkannt werden könne. Daran schloss sich das Thema an, ob ein rechtstreues Verhalten eine Voraussetzung für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit wäre. Das wurde von den Gutachtern bejaht: wer gemeinnützig sein will, muss sich rechtstreu verhalten. Allerdings sei die Rechtslage hier nicht eindeutig, was die Gewichtung einzelner Rechtsverstöße anbelangt, weshalb es hierbei Klärungsbedarf seitens der Legislative gäbe.

Anschließend äußerte sich Prof. Hummel zur dritten Frage, die sich mit dem Thema beschäftigte, ob binnendemokratische Strukturen und prinzipielle Zugangsoffenheit Voraussetzung für die Verleihung der Gemeinnützigkeit wären. In dem Zusammenhang seien solche Vereine nicht als gemeinnützig anzusehen, bei denen, entweder in Wort oder Tat, umfassende Mitgliedschaftsrechte nur einem begrenzten Personenkreis gewährt werden. Aber auch hier sehen die Gutachter einen Präzisierungsbedarf des legislativen Rahmens und somit ist wieder die Politik gefragt, hier nachzubessern, um Missbrauch der Gemeinnützigkeit zu verhindern, weshalb abschließend Dr. Hocker dieses “Regelungsdefizit” klar benannte und ebenso ein Engagement der anderen Fraktionen erwarten würde.

Nach der Pressekonferenz gab Dr. Hocker folgende Einordnung ab:

Staat gegen viele Steuern verloren

Blick von oben in den Plenarssaal des Bundestags. | Foto: Tim Tregenza, Lizenz: CC BY-SA 3.0

Generell ist es nicht im Interesse des Staates und seiner Mitglieder, wenn Interessengruppen vom Zahlen von Steuern ausgenommen werden, die steuerpflichtig wären – das bekannteste Beispiel ist die Steuerhinterziehung, bei der Geldmittel am Staat vorbei geschleust werden. Nicht anderes passiert bei NGOs, die eigentlich keine Gemeinnützigkeit haben dürften, sie sich trotzdem erschlichen haben. NGOs sind ein Millionengeschäft und somit gehen auch Millionen an Steuern dem Staat verloren, was insbesondere dann ja schwer zu Buche steht, wenn es auch monetär eine Krise wie etwa die Coronakrise zu bewältigen gilt – da gibt es eigentlich kein Geld zu verschenken.

Bei Steuern und Abgaben ist Deutschland globaler Spitzenreiter und da hat die Bevölkerung am Ende auch ein Anrecht darauf, dass mit den Steuern gut umgegangen wird – dabei geht es dann nicht nur darum wie sie verwendet werden, sondern auch woher sie kommen. Es wird früher oder später die Frage auftauchen wie die Coronakrise letztendlich zu finanzieren ist und wenn dafür zu wenig Geld herein kommt, macht es durchaus Sinn zu schauen, ob denn auch alle jene Steuern gezahlt haben, die Steuern hätten zahlen müssen. Das gestaltet sich schwierig, wenn das Regelungsdefizit so hoch ist und die legislative Klarheit fehlt.

Zudem wäre keine seriöse NGO vom Ausbessern des Regelungsdefizits betroffen. Seriöse gemeinnützige Interessensgruppen sind basisdemokratisch engagiert und bewegen sich auf dem Boden des Rechtsstaates – das sind Grundfesten der Verfassung, die ja auch für jede Einzelperson gelten. Die Ausbesserung dieses Regelungsdefizits fürchten müssen einzig die, die eben nicht verfassungsgemäß agieren, was bedeutet, dass sie die Rechtsordnung umstoßen wollen, sich nicht an Gesetze gebunden und letztendlich auch sich gar nicht der Demokratie verpflichtet fühlen. Somit muss auch hinterfragt werden, inwiefern der Bürger es dulden muss, eine Organisation zu finanzieren, die letztendlich den Staat, der sie finanziert, und dessen Werte nicht achtet.

 

Diesen Beitrag teilen