Statuengruppe „Gerechtigkeit“ von Balthasar Schmitt, bestehend aus Justitia mit Waage und Schwert, sowie Unschuld (links) und Laster (rechts), auf dem Südgiebel des Justizpalastes in München. | Foto: Waugsberg, Lizenz: CC BY-SA 3.0

Freispruch von Kieler Staatsanwältin angefochten

Erschienen auf sueddeutsche.de am 19.08.2020.

Die Tierrechtsindustrie hatte den Freispruch einer Staatsanwältin schon gefeiert bevor er überhaupt rechtsgültig war. Jetzt geht der Fall zum Bundesgerichtshof.

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Kommentar: Im Zweifel für den Angeklagten beziehungsweise die Angeklagte – das war der Grundtenor des Freispruchs: “Die Richter konnten sich keine ausreichende Sicherheit verschaffen, dass die Staatsanwältin bewusst das Recht gebeugt hatte, wie der Vorsitzende Stephan Worpenberg sagte. Vielmehr habe die promovierte Juristin womöglich arglos gehandelt.” Jeder ist so lange unschuldig bis das Gegenteil bewiesen ist. Wenn allerdings die Staatsanwaltschaft Itzehoe keine Chance darauf sähe, die Schuld nachzuweisen, hätte sie nun nicht die Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt. “Sie hielt in ihrem Schlussplädoyer fünf Fälle vorsätzlicher Rechtsbeugung für erwiesen”, kann man im oben verlinkten Artikel lesen. Der Fall, über den wir schon länger berichten, bleibt also spannend.

Tierrechtsorganisation PETA und eine fragwürdige Staatsanwältin

Wie viel Arglosigkeit dabei ist, wenn man scheinbar mal eben so einen Elefanten in ein anderes Land verkauft, darf durchaus als noch offene Frage gewertet werden. Zuerst wurde gesagt, die Elefanten-Dame sei zur weiteren Untersuchung beschlagnahmt worden, weil ein Verdacht auf Tierquälerei bestand, der allerdings nie bewiesen wurde. Tatsächlich aber handelte es sich um eine Notveräußerung – das heißt, das Tier ging in den Besitz der neuen Haltungseinrichtung über. So war dann auch eine Rückgabe des Tieres nicht mehr möglich, als klar geworden war, dass sie nie gequält worden war. Gitana, so heißt das Tier, aber war kein Einzelfall und so wird sehr fraglich, wie wiederholte Fälle in Kooperation mit Tierrechtern – PETA soll etwa für den Transport des Elefanten gezahlt haben – mit Arglosigkeit in Verbindung gebracht werden können.

Das dahinter keine Absicht steckte, wird sogar noch unwahrscheinlicher, weil die Tierrechtsindustrie demonstrativ den Freispruch feiert – und zwar bevor er überhaupt rechtskräftig war. Für jemanden, der angeblich arglos gehandelt haben sollte, gab das schon ziemlich viel Beifall und Zuspruch. Vielmehr konnte man den Eindruck bekommen, als würde die Tierrechtsszene den Freispruch einer der ihren feiern. Ein Verkauf der Tiere, wie etwa der Elefantin, wäre ja zum Prüfen des Vorwurfes der Tierquälerei gar nicht notwendig gewesen. Für Health & Welfare Assessments ist es vielmehr kontraproduktiv die Tiere nicht in dem Umfeld zu belassen, in der die angebliche Tierquälerei stattfindet, die man überprüfen will – hier galt für das Handeln der Staatsanwältin Maya S. die Unschuldsvermutung anscheinend nicht.

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