Berlin: Das Reichstagsgebäude von Westen aus gesehen | Foto: Jörg Braukmann, Lizenz: CC BY-SA 4.0

Reduziert das Gebäudeenergiegesetz CO2-Emissionen?

Exklusiv für zoos.media – 05.07.2023. Autor: Philipp J. Kroiß

In der öffentlichen Diskussion um das häufig als Heizungsgesetz bezeichnete Gebäudeenergiegesetz geht es oft um das Thema Klimaschutz. CO2-Reduktion wird vom zuständigen Experten aber gar nicht erwartet.

Reduziert das Gebäudeenergiegesetz CO2-Emissionen?

Die Ampel-Koalition aus SPD, Grüne & FDP mit ihrem angeblichen “Klimakanzler” Olaf Scholz schickt sich aktuell an, das Gebäudeenergiegesetz durchs Parlament zu boxen. Das Kalkül dahinter ist klar: Man will dadurch verhindern, dass es Thema bei den im Herbst anstehenden Wahlen wird. Offenbar geht man davon aus, dass das Wahlvolk den Vorgang bis dahin vergessen hat. Vorangetragen wird bei dem Gesetz natürlich das in diesem Zusammenhang als dringlich wahrgenommene Klima-Thema. Interessanterweise hat die Experten-Anhörung zutage gebracht, dass es mit einer CO2-Reduktion durch das Gesetz gar nichts wird.

Das ist besonders interessant für Zoos und Aquarien sowie auch zahlreichen Privathalter, für die dieses Gesetz sich massiv schädlich auswirken könnte.

Ampel hat offenbar Grundlagen ignoriert

Für den Klimaeffekt von CO2 ist nur entscheidend, wieviel CO2 insgesamt emittiert wird. Es spielt mithin keine Rolle, wer wo wieviel im Einzelnen emittiert. Folglich ist ein kleinteiliger und sektorbezogener Ansatz zur Emissionsreduktion, wie ihn der vorliegende Gesetzentwurf verkörpert, prinzipiell verfehlt.” – Univ.-Prof. Dr. rer. pol. habil. Fritz Söllner (Technische Universität Ilmenau)

Doch damit nicht genug, der Experte wies zum Beispiel daraufhin, dass “auch die Emissionen des Gebäudesektors bereits dem nEHS [=Nationaler Emissionshandel, Anmerkung der Redaktion] unterliegen und damit alle weiteren diesbezüglichen Regulierungen redundant und ineffektiv in dem Sinn sind, dass sie keinerlei Auswirkungen auf die Höhe der CO2-Emissionen in Deutschland haben.” Aufgrund dessen stellte er fest: “Sollten die von der Bundesregierung angestrebten Emissionsminderungen bei der Gebäudeheizung tatsächlich realisiert werden, dann ändert sich dadurch ja die im Rahmen des nEHS erlaubte Emissionsmenge nicht.”

Keine Folgen auf europäischer Ebene

Auf europäischer Ebene soll ab 2027 ein zweites Emissionshandelssystem (EU-ETS II) eingeführt werden. […] Ab diesem Zeitpunkt wird auf europäischer Ebene das gelten, was schon seit 2021 auf deutscher Ebene gilt: Alle gebäudesektorspezifischen Maßnahmen zur Senkung der CO2-Emissionen werden ins Leere laufen, weil sie sich nicht auf die im Rahmen des EU-ETS II erlaubte Emissionsmenge auswirken.” – Univ.-Prof. Dr. rer. pol. habil. Fritz Söllner (Technische Universität Ilmenau)

Erneut zeigt sich ein desolates Bild der Leistung der Ampel-Koalition. Niemand kann also eigentlich mit einer Reduktion der Emissionen durch dieses Gesetz rechnen. Gerade Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen hatten der Öffentlichkeit allerdings versprochen, dass das Gesetz helfe, dass Deutschland seine Klimaziele erreichen könne. Man wolle mit Hilfe dieses Gesetzes “klimaneutral” werden. Wie das nur funktionieren soll bei einem Gesetz, dass keine Emissionen einspart, wird nicht erklärt.

Und im Gebäudesektor?

Der Experte hat sich auch damit beschäftigt, obgleich sektorbezogene Ansätze, wie oben ausgeführt, nicht zielführend sind, ob es denn zumindest theoretisch irgendwie eine gesicherte Aussicht auf eine CO2-Einsparung im Sektor zumindest gäbe. Die konnte aber nicht ansatzweise nachgewiesen werden. Selbst, wenn man sich auf die
Betrachtung des Gebäudesektors beschränken würde, so Prof. Söllner, könnte man “allenfalls geringe CO2-Einsparungen erzielen”, aber selbst die seien “recht unsicher”.

Vielleicht hat es ja die Bundesregierung aus diesem Grund vermieden, in der Begründung zum vorliegenden Gesetzentwurf explizite Emissionsreduktionsziele zu nennen? Denn dann würde auf den ersten Blick deutlich werden, dass der Kaiser gar keine Kleider anhat.” – Univ.-Prof. Dr. rer. pol. habil. Fritz Söllner (Technische Universität Ilmenau)

Damit demaskiert er auch eine Strategie der Ampel im Umfeld dieses Gesetzes. Während man in der Öffentlichkeitsarbeit immerzu betont hatte, es ginge ja ums Klima und CO2-Reduktion, spielt das in der tatsächlichen Begründung vom Gesetzentwurf gar keine konkrete Rolle. Während man sehr konkret wird, was man Hausbesitzer aufbürden will, sind die Ziele in Bezug aufs Klima vergleichsweise schwammig bis nebulös formuliert. Was soll das denn konkret bringen? Eine CO2-Reduktion bringt es offenbar schon mal nicht.

Artenschutz bald zu teuer?

Ameca-Elritzen sind in der Natur ausgestorben. Sie überleben dank Zoos und Aquarien sowie engagierten Privathaltern. | Foto: zoos.media

Milliardenschwere Maßnahmen, die vor allem Treiber des in Deutschland ohnehin schon massiv hohen Strompreises sind, gefährden den Artenschutz. Der Aufbau etwa von Reservepopulationen von bedrohten Arten in Menschenobhut hat einen gewissen Energiebedarf. Wer zum Beispiel Fische oder Amphibien vor dem Aussterben retten will, muss ordentlich Geld aufwenden. Das Problem ist, wenn dieses Engagement, was manche Menschen als Hobby, andere als Beruf betreiben, aber wegen solcher Maßnahmen zu teuer wird, wird es zwangläufig enden.

Jetzt kann man argumentieren, dass die jeweiligen Regierungen dafür ja Ausnahme-Regelungen fassen könnte. Die andere Frage muss aber sein, ob man sich so von politischem Gutdünken abhängig machen will. Im Artenschutz braucht es kein Engagement von Staates Gnaden, sondern man arbeitet an einer gesellschaftlichen Bewegung, bei der jeder niederschwellig mitmachen kann. Wenn aber die Politik alles daran setzt, ohne jeden messbaren Nutzen, Strom sinnlos zu verteuern, können sich dieses Engagement nicht mehr wirklich viele leisten.

In dieser Frage geht es ganz besonders um Privathalter, die für viele Zoos und Aquarien wichtige Partner sind, aber zum Beispiel ihren Zuchterfolg als Hobby erzielen. Wenn sie sich dieses Hobby aber nicht mehr leisten können, stellt das auch zoologische Institutionen vor Probleme. Nicht umsonst setzt man ja auch verstärkt auf die Kooperation mit Privathaltern. Die haben eben auch nicht unbegrenzt Geld um jedes politische Hirngespinst aus der Portokasse mal eben so finanzieren zu können. Damit richtet das Gesetz großen Schaden ohne messbaren Nutzen an.

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