Bengaltiger Caesar in Melodys Kinderparadies | Foto: zoos.media

Grünes BMEL bedroht Tierhaltungen

Exklusiv für zoos.media – 04.02.2023. Autor: Philipp J. Kroiß

Die vom BMEL geplante Novelle des Tierschutzgesetzes ist fachlich lächerlich, handwerklich schlecht gemacht und argumentiert unwissenschaftlich. Sie kommt einer Bankrotterklärung gleich.

Grünes BMEL bedroht Tierhaltungen

Das Ministerium von Cem Özdemir (Bündnis 90/Die Grünen) will eine offenbar ohne jeden Sinn und Verstand zusammengezimmerte Negativliste für Tiere in mobilen Zoos und Circussen einführen. Laut dem Referentenentwurf zur Novellierung des Tierschutzgesetzes vom 1. Februar 2024 soll es verboten werden, “Giraffen, Elefanten, Nashörner, Flusspferde, Primaten, Großbären, Großkatzen sowie Robben an wechselnden Orten zu halten oder zur Schau zu stellen”.

Offenbar sollen nun Teile der mobilen Zoos und Circusse über die Klinge springen, damit die Ampel dann kurz vor der Wahl einen Scheinerfolg zu feiern hat und Cem Özdemir sich als Tierschützer aufspielen kann. Dass dieser Vorschlag im Wesentlichen von der Tierrechtsindustrie diktiert wurde, merkt man den Lügen und der Inkompetenz an, die das Ministerium den Lesern auftischt. So also wird Regierungsarbeit vorgetäuscht.

Wildlebende Tierarten?

Junge Besucher reiten auf einem Elefanten im Bangabandhu Sheikh Mujib Safari Park. | Foto: Iftekhar Rahman, Lizenz: CC BY-SA 4.0

Schon die Einleitung der Begründung ist biologisch gesehen Blödsinn. Es handele sich bei den Tiergruppen um bestimmte Tiere “bestimmter wildlebender Tierarten”. Das ist schon mal nicht richtig: Giraffen sind eine Gattung. Elefanten, Nashörner, Flusspferde und (Groß-)Bären sind biologisch auch keine eigenen Arten, sondern Familien. Mit Primaten wird eine Überordnung bezeichnet. Großkatzen sind eine Unterfamilie und Robben ein Taxon. Es ist also nichts von den aufgezählten Tiergruppen überhaupt eine “Tierart”.

Daran sieht man schon, wie lächerlich laienhaft das BMEL hier formuliert. Dabei leben zum Beispiel Elefanten auch nicht ausschließlich “wild”. Asiatische Elefanten leben dort, wo sie herkommen, schon so lange in Menschenobhut, wie beispielsweise in Europa die Pferde. Zu Primaten werden übrigens auch wir Menschen gezählt und diese leben auch für gewöhnlich nicht “wild”.

Somit ist schon der Beginn der Begründung himmelschreiender Unsinn. Das ist ungefähr so, als würde man am Anfang der Mathearbeit schreiben: 1+1*0=275.478. Danach nimmt einen eigentlich auch keiner mehr für voll. Und das zu recht. Trotzdem muss man diesen Referentenentwurf ernst nehmen. Er bedroht schließlich potenziell jeden Tierhalter. Dazu gibt es später mehr.

Wissenschaftsferne Argumentation

Bengaltiger-Dame Bell in Melodys Kinderparadies | Foto: zoos.media

Mit Hinweis auf § 2 Nummer 2 Tierschutzgesetz wird Folgendes behauptet: “Erkenntnisse aus der Praxis der für den Vollzug zuständigen Behörden der Länder sowie Forschungsergebnisse über die Bedürfnisse der genannten Tierarten zeigen, dass eine artgerechte Haltung dieser Tierarten an wechselnden Orten in der Praxis nicht gewährleistet werden kann.”

Das ist schlicht gelogen. Vielmehr spricht die tatsächliche Forschung – unter anderem von unserem Beiratsmitglied, dem Verhaltensbiologen Dr. Immanuel Birmelin – eine andere Sprache. Auch die Erfahrungen und Forschungsergebnisse von Dr. K. Alexandra Dörnath, die die Tierarztpraxis Klein Mexiko leitet, das Exoten-Kompetenz-Centrum gegründet hat und ebenfalls im Beirat von zoos.media ist, decken sich mit diesen Behauptungen nicht.

“In den Reisebetrieben, in denen ich Elefanten, Nashorn, Löwe, Tiger und andere Wildtiere betreue, werden diese Tiere nicht nur artgemäß, sondern sogar tiergerecht betreut und gepflegt”, so die erfahrene Wildtierärztin. “Die Tierlehrer gehen nicht nur auf die artgemäßen Bedürfnisse der Tiere ein, sondern erfüllen sogar individuelle Ansprüche eines jeden Tieres”, fährt sie fort und betont schließlich: “Genau wie wir Menschen einzelne Persönlichkeiten sind, sind auch diese Tiere Individuen mit jeweils individuellen Vorlieben, die ein guter Tierlehrer erkennt und erfüllt.”

Artgerecht?

Elefanten-Skelett in Kenia | Foto: Donald Macauley, Lizenz: CC BY-SA 2.0 DEED

Besonders aus der Zeit gefallen ist in diesem Zusammenhang die Verwendung des Wortes “artgerecht”. Das untermalt auch nochmal die Wissenschaftsferne der Argumentation. Die Bedürfnisse, denen man als Tierhalter nach dem Tierschutzgesetz gerecht werden muss, können sich innerhalb von Arten drastisch unterscheiden. Zudem fordert das deutsche Tierschutzgesetz aus guten Gründen eine “artgemäße” Haltung. Diese ist nämlich an den arttypischen Bedürfnissen ausgerichtet.

Eine “artgerechte” Haltung hingegen wird oft naiv mit “wie in der Natur” übersetzt. Hierzu gehören dann Perioden von Hunger und Durst, Angriffe von Wilderern und Prädatoren sowie die Situation, dass Krankheiten und Verletzungen nicht tierärztlich behandelt werden. Letzteres will man in Menschenobhut natürlich nicht. Tatsächlich wäre es nämlich ein Verstoß gegen unser im internationalen Vergleich sehr guten Tierschutzgesetz.

Eine Großkatzengruppe beispielsweise, die seit vielen Generationen an wechselnden Orten lebt, hat sich auf dieses Leben eingestellt. Sie leidet nicht, sondern sie profitiert von der “Arbeit” mit den Menschen. Diese ist nämlich das beste Behavioural Enrichment. Solche Tiere sind anders zu behandeln als Großkatzen, die die Arbeit mit dem Menschen (noch) nicht kennengelernt haben, wenn man ihren gerecht werden will. Dazu wird man vom Gesetzgeber schließlich auch angehalten.

Grund nicht existent

Martin Lacey Jr. mit einem seiner weißen Löwen | Foto: Astrid Reuber (Lacey Fund e. V.)

Besonders peinlich wird es, wenn dieser oben zitierte Satz wie folgt begründet wird: “Grund hierfür sind insbesondere – je nach Tierart in unterschiedlichem Ausmaß – fehlender Platz, fehlender Zugang zu Badewasser, unangemessene Temperatur- und Geräuschbedingungen und unzureichende Möglichkeiten zum Ausleben des Sozialverhaltens.” Das ist durchweg falsch.

Mobile Zoos und Circusse werden an jedem neuen Ort kontrolliert. Wenn das der Fall wäre, was hier behauptet wird, dürften diese Unternehmen ihre Tore gar nicht öffnen. Nicht selten werden die für die Tiere durch das zuständige Bundesministerium empfohlenen Mindestanforderungen sogar übererfüllt. Dazu erlebt jede genannte Tiergruppe in ihrem natürlichen Habitat von Schnee bis Hitze alles, was sie auch in Deutschland erleben kann. Von unangemessen Temperaturbedingungen kann also keine Rede sein.

Hinzukommend nimmt in der Natur auch niemand Rücksicht auf das Gehör der Tiere. Bei den reisenden Betrieben ist das schon anders. Daher kann man von unangemessenen Geräuschbedingungen als Begründung für ein Verbot nicht wirklich sprechen. Zu laute Nebengeräusche machen ja selbst während des Auftritts der Tiere keine Sinn. Die Kommunikation mit den Tieren läuft nämlich nicht nur über Zeichen, sondern auch über die Stimme.

Dreiste Lüge

Im Referentenentwurf wird weiter behauptet: “Dies führt bei den genannten Tierarten unter anderem zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen, Verhaltensauffälligkeiten und -störungen.” Das ist einfach falsch und wird jeden Tag “live und in Farbe” widerlegt. Schaut man sich etwa Melodys Kinderparadies, einen mobilen Zoo, an, so sieht man dort eine hervorragende Tierhaltung. Unkenrufe der Tierrechtsindustrie wurden anhand von Fakten auch hier widerlegt.

Die Tiger können dort ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen ihr für ein artgemäßes und tiergerechtes Leben notwendiges Verhaltensspektrum ausleben. Das können sie von Kindesbeinen an. Gerade wächst eine neue Generation heran, die von ihrer Mutter gemeinsam mit den Menschen aufgezogen wird. Tierärztin Dr. Dörnath betreut diese Tiere.

“Robano Kübler, der Zoologische Leiter von Melodys Kinderparadies, ist Tierlehrer und ein großer Tier- und Menschenfreund. Er hat ein so gutes Verhältnis zu seinen Tieren, dass ich mit ihm nicht nur ins Gehege der Zebras und Kamele, sondern auch in das der adulten Tiger gehen kann”, stellt die seit 25 Jahren als Wildtierärztin tätige Dörnath fest. “Seine Tiger sind trainiert, sich auf Röntgenplatten zu legen und ich kann sie auch ganz unkompliziert mit dem Stethoskop abhorchen”, so die Tierärztin. Eine Narkose sei für die Untersuchung nicht nötig. “Auch das ist Tierschutz”, betont Dörnath. Dieses Abhören eines erwachsenen Tigers kann man tatsächlich sogar in einem unserer Videos sehen. Ein anderes zeigt den Gebrauch des Hörrohres bei den Tigerwelpen.

Es wird weiter gelogen

Das BMEL behauptet tatsächlich: “Hinzu kommen durch den regelmäßigen Transport bedingte Belastungen, zum Beispiel Kreislaufprobleme, Störungen des natürlichen Biorhythmus oder Gelenkserkrankungen.” Das ist schlicht nicht wahr. Fachleute beobachten das bei den Tieren, die an wechselnden Orten und unter Einhaltung der Tierschutzgesetzes in Deutschland gehalten werden, grundsätzlich keinesfalls.

“Tiere im Reisebetrieb sind Transporte, die sogenannten Platzwechsel, gewohnt. Für sie ist dies eine Verhaltensanreicherung. Wenn ich sehe, mit welcher Leichtigkeit die Tiere in ihre Transporter steigen, die oft auch ihr Heim 1. Ordnung sind, dann erinnert es mich daran, wie meine Hunde freudig in mein Auto springen, bevor es losgeht”, so die Tierschützerin Dörnath. Die Transporte dieser Tiere seien keinesfalls negativer Stress für sie. Es sei nicht mit Schlachttiertransporten vergleichbar, werde aber natürlich in der Öffentlichkeit von den Tierrechtsaktivisten auch gegenüber politischen Entscheidungsträgern so dargestellt.

“Nicht ohne Grund werden Tiere im Reisebetrieb regelmäßig überdurchschnittlich alt”, stellt sie fest. Dies wäre doch nicht so, wenn der “Biorhythmus” der Tiere gestört wäre. Genau wie diese Behauptung, gehörten auch die angedichteten Kreislaufprobleme und die erfundenen Gelenkserkrankungen ins Land der Märchen, stellt Tierärztin Dörnath fest.

Infame Schlussfolgerung

“Eine art- und verhaltensgerechte Haltung der genannten Tierarten lässt sich daher an wechselnden Orten nicht ausreichend gewährleisten”, zieht das BMEL aus seinen Lügen als Schlussfolgerung. “Ein in sowohl rechtlicher als auch tatsächlicher Hinsicht milderes Mittel als ein Verbot steht dem Gesetzgeber aus den genannten Erwägungen nicht zur Verfügung.”

Es braucht gar kein Verbot. Hier schlägt wohl wieder die Verbotspolitik von Bündnis 90/Die Grünen zu. Erst wird Menschen etwas dreist vorgelogen, das nichts mit der Realität zu tun hat, und die einzige Lösung, die einem grünen Ministerium dann meistens einfällt, ist ein Verbot, das niemand braucht. Das wird auch bereits aus anderen Branchen heftig kritisiert.

Eingriff in die Grundrechte

Martin Lacey beweist mit seiner Löwin, dass gegenseitige Liebe und Respekt die Basis für ihre Interaktionen sind. | Foto: Astrid Reuber (Lacey Fund e. V.)

Dass dieses Verbot ein Eingriff in die Grundrechte darstellt, ist dem BMEL auch bewusst, sieht diesen aber als gerechtfertigt an und was dann folgt, ist eine völlig hanebüchene Konstruktion, die als Legitimation herhalten soll. Die Berufsfreiheit würde ja nicht so weit zurückgedrängt, dass die Tierlehrer und Tiertrainer ihren Beruf nicht mehr ausüben könnten. Das stimmt so schlicht nicht.

Wer zum Beispiel Elefanten trainiert, spezialisiert sich auf Elefanten und braucht spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten für seine §-11-Erlaubnis. Das gilt natürlich auch für andere Tiergruppen, wie Großkatzen. Dazu sind die Arten auch so speziell, dass es abstrus ist zu denken, wenn man dann plötzlich andere Tiere trainierte, wäre es der gleiche Job. So können zwar viele Tierlehrer auch unterschiedliche Tierarten trainieren, aber das ist genauso wie jemand, der zwei verschiedene Fächer studiert hat und dann plötzlich nur noch eines der beiden ausüben darf. Das ist dann auch nicht mehr eine freie Berufswahl.

Lächerlicher Vergleich

“So gibt es bereits seit Jahren Betriebe, die erfolgreich nicht von dem Verbot erfasste Tierarten zur Schau stellen oder gänzlich auf die Zurschaustellung von Tieren verzichten”, steht im Referentenentwurf. Hier sind wir wieder beim Thema Mathematik. Betriebe, die sich leisten können, aufwendige Tiere wie Elefanten und Großkatzen zum Beispiel zu unterhalten, müssen finanziell schon erfolgreicher sein als solche, die das nicht können.

Warum? Sie müssen ja fähig sein, mehr Geld einzuspielen, um die Haltung zu finanzieren. Der Grund, warum die Unternehmen darauf “verzichten”, ist ja ein finanzieller Zwang. Schon an den vergebenen Clowns in Monte Carlo – das sind im Prinzip die Oscars in der Circus-Branche – sieht man ja wie populär und erfolgreich die genannten Vertreter der genannten Tiergruppen im Circus-Bereich sind, die nun verboten werden sollen.

Also würde sich jeder Circus die Finger nach solchen siegreichen Tierlehrern und ihren Tieren lecken, um die Besten der Besten unter ihnen zu engagieren. Das können sich aber viele nicht leisten. Daher ist der angeblich freiwillige Verzicht vor allem ein Marketing-Sprech, um zu verdecken, dass man es sich nicht leisten kann. Erfolgreicher als die, die das aber finanzieren können, wird man dadurch nicht.

Ignoranz für mobile Zoos

Das BMEL findet: “Auch besteht weiterhin die Möglichkeit, die Tiere an einem festen Standort zu Halten und zur Schau zu stellen.” Hier widerspricht sich das zuständige Ministerium selbst. Eben hatte es ja noch behauptet, man würde in die Berufsfreiheit nicht eingreifen. Wer aber einen mobilen Zoo hat, wird durch das Gesetz dann gezwungen, einen stationären Zoo zu gründen.

Ob ein Betrieb aber überhaupt ein Grundstück bekommt, das dann von der Stadt für den Schaubetrieb umgewidmet wird, ist nochmal ein völlig anderes Thema. Davon abgesehen, hat er dann aber natürlich keinen mobilen Zoo mehr.

Mobile Zoos spielen unzweifelhaft eine wichtige Rolle. Sie können das Zoo-Erlebnis zu den Menschen bringen, die sonst gar keine Zoos mit ihren Tieren erleben könnten, weil sie zum Beispiel den Transport aufgrund des Alters nicht mehr realisieren können oder sich die Transportkosten nicht leisten können. Das BMEL scheint gar nicht verstanden zu haben, was mobile Zoos, ob mit oder ohne angeschlossenen Circus, für wichtige Arbeit, insbesondere im edukativen Bereich, leisten. Gerade den edukativen Wert von Zoos hatte man ja sogar im Koalitionsvertrag eigentlich noch betont und bekundet, unterstützen zu wollen. Daran scheint man sich nun nicht mehr zu erinnern.

Realitätsfremde Übergangsregelung

“Die Verhältnismäßigkeit wird zudem durch eine angemessene Übergangsregelung gewahrt”, meint das BMEL. Diese bewirke, “dass von dem Verbot nicht die Tiere erfasst werden, die bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Änderungsgesetzes an wechselnden Orten gehalten oder zur Schau gestellt werden.” Das ist schlicht realitätsfern.

Daran merkt man, dass das BMEL die Praxis reisender Betriebe gar nicht kennt. Natürlich werden dort auch Tiere gezüchtet. Diese Zucht funktioniert super und im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Vorgaben. Was soll man dann zum Beispiel mit Nachwuchs tun, der auf die Welt kommt, während das Muttertier Teil einer mobilen Haltung ist?

Dann müsste man entweder das Muttertier von seinen Jungtieren, die dann nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Welt gekommen wären, trennen, oder das Muttiertier mit seinem Nachwuchs von der existierenden Gruppe. Beides wäre nicht nur völlig sinnlos, sondern widerspräche auch dem Gedanken des Tierschutzes. Somit zeigt sich auch erneut, wie schlecht diese Änderung des Tierschutzgesetzes durchdacht ist. Das Ministerium verstrickt sich in seinem Referentenentwurf immer wieder in Widersprüche.

Nicht nur Wildtiere betroffen

Perro sin pelo del Perú mit haararmer Haut und “prüfendem” Blick | Foto: Dr. med. vet. K. Alexandra Dörnath

Neben dieser Attacke gegen Wildtiere im Reisebetrieb wird beispielsweise auch gegen exotische Hunde scharf geschossen. Zum Beispiel gegen solche mit haararmer Haut, landläufig “Nackthunde” genannt. In diesem Entwurf der Novelle des Tierschutzgesetzes wird nämlich ohne jegliche Fachgrundlage behauptet, mit “Haarlosigkeit” und “Fehlbildungen des Gebisses” seien “Schmerzen, Leiden, Schäden” verbunden.

Das BMEL hat weder eine wissenschaftliche Grundlage für diese oben genannte Liste wildlebender Tiergruppen, noch einen Beweis dafür, dass die sogenannten Nackthunde leiden. Sie stehen unter falschem Verdacht. Im politischen Spiel der Ampel werden die zu den ältesten Hunderassen der Welt zählenden Tiere zu einem Bauernopfer – und das unter dem Deckmantel des Tierschutzes.

Beides – das Verbot völlig wahllos aufgeführter Wildtiere sowie die Ächtung der oben genannten alten Hunderassen – ist übrigens auch ein Angriff auf die Kultur: zum einen auf die Circus-Kultur, die ein immaterielles Kulturerbe in Deutschland ist, zum anderen auf alte, insbesondere mesoamerikanische Hunderassen, die sowohl in Peru als auch in Mexiko als Kulturgut anerkannt sind. Ein kultureller Eklat ist also vorprogrammiert. Kulturelle Ignoranz belegt aber schon die Existenz des Entwurfs.

Überwachungsstaat?

Cem Özdemir (MdB, Bündnis 90 Die Grünen) | Foto: boellstiftung / Stephan Röhl, Lizenz: CC BY-SA 2.0

Es geht bei dieser Novelle des Tierschutzgesetzes, die eher an eine Verordnung als ein Gesetz erinnert, nicht nur um Elefanten, Nackthunde & Co. Zukünftig soll nach § 16 nicht nur eine Kontrolle von Tierbörsen vor Ort durchgeführt werden, sondern “die Kontrolle soll auch die unmittelbar an die Tierbörse angrenzenden öffentlichen Straßen, Wege und Plätze erfassen”. Zudem soll nach § 4d eine Videoüberwachung an Schlachthöfen eingeführt werden. Letzteres entspreche “dem Nachhaltigkeitsziel Nummer 16” nach “Frieden, Gerechtigkeit und starken Institutionen.”

Ob dies auch für Betriebe gilt, in denen geschächtet wird? Wie eigentlich soll es durch Überwachung einen gesellschaftlichen Frieden geben? Oder bewegen wir uns so eher in Richtung von Huxleys “Schöner neuer Welt”? Überwachen führt in den meisten Fällen zu einem Unfrieden und zu Ungerechtigkeit. Früher hätte die FDP das abgewehrt. Dessen kann man sich in der Ampel nicht mehr sicher sein. Daher wird das auch eine entscheidende Frage für diese Partei, an der man sie wird messen müssen, wenn wieder zur Wahlurne gerufen wird. Dies wird schon 2024 etwa bei den Landtagswahlen nicht selten passieren.

Tierschutz-Gesetzgebung aus dem Elfenbeinturm

Der Dienstsitz vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in Berlin | Foto: Jörg Zägel, Lizenz: CC BY-SA 3.0

Es zeigt sich in diesem Referentenentwurf also, wie weit entfernt das BMEL vom echten Leben ist. Aus dem Elfenbeinturm der Ideologien wird ein realitätsfremdes Machwerk verkündet, das Grundlagen der Biologie nicht kennt, aber meint, mit dieser dann argumentieren zu können. Man könnte lachen, wenn das nicht ein von den Steuerzahlern teuer bezahltes Ministerium wäre.

Offenbar hat man sich diese Passagen von der Tierrechtsindustrie diktieren lassen. So laienhaft, so voller Lügen und so ohne Sinn würden echte Experten im Tierschutzbereich nicht argumentieren. Nicht mal der Art-Begriff wird hier richtig angewendet. Solche Fehler kennt man sonst wirklich eher aus den Propaganda-Schreiben der Industrie. Und außerdem werden Kulturen und deren Erbe angegriffen. Dies passiert aus der Richtung von einem “grünen” Ministerium, wo die Grünen doch immer betonen, sie seien besonders weltoffen.

Wenn diese willkürliche Negativliste ohne jede faktenbasierte Begründung so durchkommt, muss jeder Tierhalter zittern, nicht auch bald Opfer dieser Regierungswillkür zu werden. Wer nämlich ganze Tiergruppen mit so einer Quatsch-Argumentation verbieten kann, wird das mit jeder anderen auch können. Sicher ist dann niemand mehr.

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