Braunkehlchen (Saxicola rubetra) im blühenden Raps (Brassica napus) in Groß Sarau im Naturpark Lauenburgische Seen (Schleswig-Holstein) | Foto: Gernot blum, Lizenz: CC BY-SA 4.0

Pflicht zur Selbstbegrünung der Zwangsbrachen

Erschienen auf dem Facebook-Profil von Christian Lohmeyer am 09.05.2022.

Ein praktisches Beispiel aus der Landwirtschaft wie politische Entscheidungen angebliche Naturschutz-Ziele selbst torpediert und die Umstände verschlimmbessert.

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Kommentar: Im Rahmen der Analyse des Koalitionsvertrages trat zutage, dass man nichts weniger als die Quadratur des Kreises erreichen will.

“Insekten möchte man […] dadurch schützen, dass weniger Pestizide eingesetzt werden. Das bedeutet, dass die Bauern mehr Land für gleichen Ertrag brauchen, was wiederum im Umkehrschluss bedeutet, dass mehr Naturflächen in Nutzflächen umgewandelt werden müssen oder die Bauern unterm Strich weniger mit ihrem Land verdienen, was auch zu einem direkten Wertverlust von Ackerland führt. Wirklich geholfen hätte allerdings ein Effizienzsteigerungspaket für Ackerlandes, weil so der Landbedarf der Landwirtschaft sinken würde, was eine Rückgewinnung an Platz für die Natur bedeutet und auch wiederum Anreize für den Vertragsnaturschutz gesetzt hätte.”

Aktuelle Bestimmungen laufen dem entgegen, wie das Beispiel oben zeigt: die Pflicht zur Selbstbegrünung der Zwangsbrachen ist “ein Programm zur Vernichtung der Bodenfruchtbarkeit und ein Vermehrungsprogramm für Krankheiten, Unkräutern und Schädlinge”, wie Christian Lohmeyer treffend analysiert. Das bedeutet, die aktuelle Politik arbeitet am Ende hart daran die Nutzflächen nicht effizienter zu machen, was eine wichtige Voraussetzung für ihre eigenen politischen Ziele wäre, sondern wertloser, weil die Bauern gezwungen sind, Handlungen zu vollführen, die zu weniger Ertrag führen.

Das ist ein perfektes Beispiel, wie schädlich staatliches Mikromanagement ist. Die Idee, dass Parlamentarier in Berlin besser als der Bauer selbst wüssten wie ein Feld zu bestellen ist, führt zu solchen sinnbefreiten Vorgaben. So ein politisches Vergehen schadet letztendlich allen, die Nahrung brauchen und somit eben auch den Zoologischen Gärten, denn, wenn der Boden vor der Haustür so marodiert wird, muss man Futtermittel von immer weiter weg beziehen, was den dort betriebenen Natur- und Artenschutz auch auf lange Sicht teurer macht.

Kohlschotenrüssler auf Raps | Foto: Gilles San Martin, Lizenz: CC BY-SA 2.0

Ebenso torpediert es den Naturschutz, denn Natur braucht fruchtbaren Boden, denn Ackerland ist auch Lebensraum – auch eine vom Bauern gepflegte Brache, die unter anderem Lebensraum etwa des oben abgebildeten Braunkehlchens ist, weil es dort Bodennester bauen kann. Dazu braucht es aber frische bis feuchte Flächen. Die ergeben sich aber natürlich nicht, wenn durch den im Video beschriebenen Schornsteineffekt die Felder austrocknen, weil der Landwirt sie nicht ordentlich behandeln darf. Wer es aber gerne warm und trocken mag, ist der Kohlschotenrüssler.

So schließt sich dann nämlich der Kreis, was die oben erwähnten Schädlinge betrifft. Die Pflicht zur Selbstbegrünung der Zwangsbrachen schafft für den Natur- und Artenschutz so nur Probleme, weil es schädliche Veränderungen im Ökosystem begünstigt, die man durch die Alternative – der bäuerlichen Pflege der Brachen etwa durch Feuchthalten des Bodens und Ausbringung von Saatmischungen, die den wichtigen Insekten helfen – verhindern könnte. Die große Frage ist, ob es an dieser Stelle überhaupt ein staatliches Mikromanagement braucht, aber wenn es zu solch schädlichen Auswüchsen führt, sicherlich nicht.

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