Prächtige Botschafter der urtümlichen Hunderasse Xoloitzcuintle und somit auch der mexikanischen Kultur | Foto: Xolomania, Lizenz: CC BY-SA 4.0

Sieg für urtümliche Hunderassen: CER gewinnt Rechtsstreit gegen QUEN

Exklusiv für zoos.media – 01.04.2026. Autor: Philipp J. Kroiß

Ein Merkblatt von QUEN und eine öffentliche Stellungnahme vom CER waren die Zutaten eines Rechtsstreits, der mit einem Sieg für urtümliche Hunderassen endete.

In Deutschland geborene Junghündin der Rasse Viringo | Foto: Dr. med. vet. K. Alexandra Dörnath

Sieg für urtümliche Hunderassen: CER gewinnt Rechtsstreit gegen QUEN

Vor gar nicht allzu langer Zeit veröffentlichte der Club für Exotische Rassehunde (CER) eine öffentliche Stellungnahme mit der Überschrift: „Juristische Argumentation: Warum QUEN-Merkblatt keine rechtliche Grundlage für ‚Haararme‘ Hunderassen darstellt“. Dieses Dokument kann durchaus als Widerlegung des Merkblatts der Organisation QUEN verstanden werden.

Jetzt hätte man erwarten können, dass QUEN eine große Kampagne startet, um das Dokument vom Club für Exotische Rassehunde zu entkräften. Einem „Qualzucht-Evidenznetzwerk“, wie sich die Abkürzung QUEN auflöst, müsste es eigentlich leichtfallen, das Dokument des CER zu widerlegen, wenn dies denn falsch sein sollte – könnte man zumindest vermuten. Stattdessen ging QUEN juristisch gegen dieses Dokument vor. Nun gibt es entscheidende und richtungsweisende Beschlüsse.

Fragwürdige Merkblätter

„Haarloser“ Viringo mit „prüfendem“ Blick | Foto: Dr. med. vet. K. Alexandra Dörnath

Auch zoos.media hatte schon über die Merkblätter von QUEN über sogenannte Nackthunde berichtet, unter anderem im Rahmen einer größeren Recherche zum Scheitern der Novelle des Tierschutzgesetzes. Der Club für Exotische Rassehunde ist noch tiefer in die Materie getaucht und hat vor dem Hintergrund von Gerichtsverfahren eine Argumentationshilfe für Tierhalter dieser besonderen Hunde erstellt, um sich gegen merkblattbasierte Klagen – also quasi Klagen auf der Basis von so einer Art Flyer – zu verteidigen. Davon fühlte sich die Nichtregierungsorganisation QUEN anscheinend so bedroht, dass sie die Verbreitung des Dokuments verhindern wollte.

Man kann sagen, dass der Club für Exotische Rassehunde auf letztendlich ganzer Linie siegte. Dabei ging es etwa um Fragen, ob der CER behaupten dürfe, dass QUEN moderne Forschung ignoriere oder, ob dieser Club einen Mangel an Evidenz im Hinblick auf die QUEN-Merkblätter attestieren dürfe. Auch waren die Vibrissen, die diesen urtümlichen Hunden der Rassen Xoloitzcuintle, Viringo und Chinese Crested Dog (Chinesischer Schopfhund), die kynologisch als primitive Hunde angesprochen werden, eben nicht fehlen, ein Thema. Das zuständige Landgericht Hamburg (Az.: 324 O 651/25) befand, dass der Club für Exotische Rassehunde die im Dokument niedergeschriebenen Äußerungen so auch in der Öffentlichkeit vertreten dürfe.

Auch dagegen wehrte sich QUEN, aber in zweiter Instanz hat das Hanseatische Oberlandesgericht (Az.: 7 W 15/26) den vorherigen Beschluss bestätigt. Dies ist ein großer Sieg für den Club für Exotische Rassehunde, aber auch für die Hundehalter der Rassen Xoloitzcuintle, Viringo und Chinesischer Schopfhund an sich sowie eine substanzielle Niederlage für die von einer berenteten Amtstierärztin angeführte gGmbH QUEN samt ihren Followern. Gleichwohl stärkt es die Position engagierter Hundehalter, die Tierschutz sowie die Erhaltung des kulturellen Erbes, das diese Hunde verkörpern, im Herzen tragen.

Wie geht es jetzt weiter?

Zwei Xoloitzcuintle auf der Couch | Foto: Ricarda Scheffler, Verwendungserlaubnis durch Dr. med. vet. K. Alexandra Dörnath

Damit hat der Club für Exotische Rassehunde gerichtsfest nun eine Bestätigung für seine Kritik an den Merkblättern, zumindest im angestrebten Eilverfahren, erhalten. Ob das Hauptverfahren für QUEN so noch zu retten ist, darf stark bezweifelt werden. Es steht allein ein Streitwert von 40.000€ im Raum. Für QUEN kann das also sehr teuer werden, wenn man weiterhin nicht erfolgreich wäre. Wer finanziert das dann? Bleibt die Finanzierung etwa an gutgläubigen Spendern hängen? Das kann befürchtet werden.

Ob man QUEN in Bezug auf urtümliche Hunde der Rassen Xoloitzcuintle, Viringo und Chinese Crested Dog (Chinesischer Schopfhund) überhaupt als sonderlich erfolgreich ansehen kann, könnte ohnehin als fraglich bezeichnet werden. Schlagzeilen zu Zuchtverboten oder Kastrationsanordnungen, die eben die fragwürdigen Merkblätter auch als Quelle nutzen, rekrutieren sich aus Eilbeschlüssen. In deren Rahmen geht es eher um eine summarische Prüfung und die Frage, ob Eile geboten ist, wenn die Vorwürfe stimmten. Die Hauptverfahren, in denen es um die eigentlichen Vorwürfe geht, ziehen sich derweil hin. Aber schon die Eilverfahren sind für die betroffenen Hundehalter ein Problem.

Warum ist das problematisch? Ein auf ein Eilverfahren folgendes Hauptsacheverfahren kann sich möglicherweise so lange hinziehen wie die Zuchtspanne eines solchen Hundes dauert, sodass der betroffene Hund nicht die Gelegenheit eines Zuchteinsatzes bekommt und ein langes Verfahren somit das Zucht-Aus für diesen bedeutet. Dies verkleinert den ohnehin kleinen Gen-Pool im Rahmen der Erhaltungszucht noch weiter. Daher spielt das Dokument des Clubs für Exotische Rassehunde für Hundehalter sowie für die Erhaltung dieser Hunderassen auch so eine zentrale Rolle, weil sie sich damit effektiv gegen merkblattbasierte Klagen wehren können – auch bereits in Eilverfahren.

International gefragte Expertise deutscher Tierärztin

Dr. Dörnath, Expertin für Hunde mit haararmer Haut, bei der Entstehung eines Beitrages zum Viringo (links im Bild) für einen öffentlich-rechtlichen Sender. | Quelle: privat

Die Bremer Tierärztin und Tierschutz-Expertin Dr. Kerstin Alexandra Dörnath, Master of Science in Wild Animal Health, ist nicht nur Beiratsmitglied von zoos.media, sondern vielmehr international gefragte Fachfrau für Exoten. Dies bezieht sich sowohl auf Wildtiere als auch auf Haustiere. Sie hat sich in einem Gutachten mit der Gesundheit und Vitalität der landläufig als „Nackthunde“ bezeichneten Rassen Xoloitzcuintle, Viringo und Chinese Crested Dog (Chinesischer Schopfhund) intensiv beschäftigt und ist hierbei auf internationales Interesse gestoßen.

Dörnath macht deutlich: „Diese Rassen sind definitiv keine Zuchten, die unter den Paragrafen 11b des deutschen Tierschutzgesetzes fallen. Sie sind also keine Paragraf-11b-Tiere, sondern robuste, vitale, urtümliche Rassen mit einer faszinierenden Historie.“ Das unterstützt den Standpunkt des Clubs für Exotische Rassehunde, aber auch die Einschätzung weiterer Experten für diese Hunde wie die Veterinäre Prof. Dr. José Payro Dueñas (Universidad Nacional Autónoma de México) und Dr. Ricardo Forastieri (Cinología México internacional) aus Mexiko sowie den Tierarzt Dr. Cesar Gustavo Espinoza Peña (Criadero D‘ Inka Espipeña) aus Peru.

Dr. Dörnath und das mexikanische Symbol der Resilienz

Kleine Tonfigur eines Xoloitzcuintle | Foto: Ehécatl Cabrera, Lizenz: CC BY-SA 4.0

Die Tierärztin aus Bremen ist aufgrund ihrer Arbeit und der daraus gewonnenen Expertise auf Einladung seit längerem Teil einer hochkarätigen wissenschaftlichen Allianz in Mexiko. Dieses Netzwerk hat sich zum Ziel gesetzt, auf Basis wissenschaftlicher Evidenz den Xoloitzcuintle, das hoch verehrte Nationalsymbol Mexikos, zu bewahren.

Dieser besondere Hund hat eine kulturelle Bedeutung: In der aztekischen Mythologie galt er als Begleiter des Gottes Xolotl. Er sollte die Seelen der Verstorbenen sicher durch die Unterwelt führen. Diese Verbindung macht ihn zu einem für die Menschen Mexikos tief spirituellen Tier. Überdies ist der Xoloitzcuintle ein nationales Erbe Mexikos: Er wurde von der mexikanischen Regierung offiziell zum kulturellen Erbe und Nationalsymbol Mexikos erklärt. Die Hunderasse repräsentiert die vorkoloniale Geschichte des Landes und die stolze Verbindung zu den indigenen Wurzeln.

Dörnath betont: „Der Xoloitzcuintle ist ein Symbol der Resilienz. Dieser Hund hat Jahrhunderte der Unterdrückung und Verdrängung überlebt. Seine bloße Existenz heute ist ein Zeichen für Beständigkeit und Überlebenswillen – Eigenschaften, auf die die Mexikaner besonders stolz sind. Der Xoloitzcuintle (und die von ihm abstammenden Rassen Viringo & Chinese Crested Dog) werden also auch die Angriffe von QUEN, und von wem sonst auch immer sie kommen mögen, überstehen.“ Möglicherweise entstünden hier noch internationale diplomatische Verwicklungen, so die Fachfrau, denn die Mexikaner ließen diese in den Flyern genannten unhaltbaren Vorwürfe nicht wehrlos auf sich sitzen. Nicht nur Wissenschaftler, auch Politiker seien inzwischen hierüber empört.

Xoloitzcuintle: Teil der mexikanischen Kultur

Xoloitzcuintle im Garten vom Museo Dolores Olmedo in Mexiko-Stadt | Foto: Correogsk, Lizenz: CC BY-SA 3.0

Zu guter Letzt sind Xoloitzcuintle auch künstlerische Ikonen: Berühmte Künstler, wie Frida Kahlo und Diego Riviera, hielten diese Hunde und machten sie zu einem festen Bestandteil der modernen mexikanischen Identität und trugen zur Rettung dieser seltenen Rasse vor ihrem Aussterben bei.

Was wäre Mexiko ohne den Axolotl, den Chihuahua und den Xoloitzcuintle? Dörnath weiß all dies besser als kaum ein anderer in Europa – gerade deshalb wird sie als Fachfrau im September 2026 als offizieller Gast nach Mexiko eingeflogen, um an einer kulturellen, historischen, wissenschaftlichen und politischen Veranstaltung zum Schutz der mexikanischen Nationalrasse, dem Xoloitzcuintle, in den Räumlichkeiten der Abgeordnetenkammer Mexikos aktiv teilzunehmen, auch am Runden Tisch dieses Programmes.

Die Veterinärmedizinerin betont: „Ich bin stolz und dankbar, das Heilige Tier des mexikanischen Volkes gegenüber fachlich falschen politischen und ideologischen Strömungen in Europa verteidigen zu dürfen.“ Auch dem Club für Exotische Rassehunde dient Dr. Dörnath als wissenschaftliche Ansprechpartnerin, wodurch der CER von der Expertise her so gut aufgestellt ist, wie es besser aktuell nicht möglich ist.

Sieg für den Club für Exotische Rassehunde

Barbarella, eine Chinesische Schopfhündin, als sie rund 12 Wochen alt war | Foto: Rhododendrites, Lizenz: CC BY-SA 4.0

Warum ist also der Sieg in diesem Rechtsstreit so wichtig? Das wird am Ende des Dokumentes deutlich: „Eine behördliche Entscheidung, die auf einem wissenschaftlich fehlerhaften Merkblatt basiert, würde einen Ermessensfehlgebrauch darstellen und wäre gemäß § 24 VwVfG rechtswidrig.“ Fällt also das Merkblatt, ist auch die Entscheidung hinfällig.

Aber nicht nur für die Entscheidungen ist das prekär. 2024 erhielt QUEN eine Förderung des Niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums für die Erstellung von zehn Merkblättern für beliebte Hunderassen und bekam ebenso eine Förderung durch die Landestierschutzbeauftragte Nordrhein-Westfalens zur Erstellung von Merkblätter über Katzen. Stellten sich nun solche Merkblätter als so dar, wie es der Club für Exotische Rassehunde in Bezug auf die sogenannten Nackthunde darlegt, kann man sich fragen, ob die Aussichten auf solche Förderungen für QUEN noch so gut ausschauen. Auch daher ist diese Entscheidung so brisant.

Dann wird man aber auch nochmal genauer hinschauen müssen, wie solche Förderungen zustande kamen und auch, warum Amtsvertretern nicht schon vor dem Club für Exotische Rassehunde aufgefallen war, dass zumindest dieses Merkblatt, wie der Club für Exotische Rassehunde jetzt wohl gerichtsfest erklären darf, „weder wissenschaftliche Evidenz noch klinische Daten enthält und damit nicht geeignet ist, einen Sachverhalt nach § 11b TierSchG zu belegen“.

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