Exklusiv für zoos.media – 05.08.2025. Autor: Philipp J. Kroiß
Nun ist klar: Die Bundestierschutzbeauftragte wird ihren Posten nach eigenen Angaben „in dieser Legislatur nicht weiter bekleiden“. Die Kosten der Position waren der Regierung wohl zu hoch. War das der einzige Grund?

Die Bundestierschutzbeauftragte, ihre Geschäftsstelle und das Ende
Beginnen wir mal von vorne: Vor ein paar Tagen hatte zoos.media einen Artikel zur Geschäftsstelle der Bundestierschutzbeauftragten veröffentlicht. Darin wurden direkte Verbindungen zur DJGT deutlich. Die DJGT wiederum steht im Lobbyregister vom Deutschen Bundestag. Ferner arbeitete sie unter anderem mit der radikalen Tierrechtsorganisation PETA zusammen, um die Beauftragte samt Geschäftsstelle zu erhalten. Auch weitere Verbindungen zu PETA traten zutage. Der Artikel stellte pointiert die Frage: „Sollte man letztendlich nicht eher von einer „Bundestierrechtsbeauftragten und ihrer Geschäftsstelle“ sprechen?“
Im Anschluss an die Veröffentlichung ergingen entsprechende Fragen an das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH). Diese wurden von einem Sprecher des BMLEH beantwortet. Der „Prozess zur Entscheidung darüber, inwieweit das Amt auch in der aktuellen Legislatur weitergeführt werden soll“, dauere noch an, hieß es da noch. Ursprünglich hätte ihr Vertrag am 31.5.2025 geendet. Auf Vorschlag vom zuständigen Bundesminister Alois Rainer (CSU) hatte das Kabinett einer Verlängerung von drei Monaten zugestimmt. Nun wurden offenbar Tatsachen geschaffen.
BMLEH spricht von kritischer Überprüfung

Der Sprecher erklärte: „Die aktuellen finanziellen und politischen Rahmenbedingungen erfordern eine intensive und kritische Überprüfung der eingesetzten Ressourcen innerhalb der Bundesregierung.“ Wie überflüssig eine staatliche Tierrechtsbeauftragte ist, wurde auch schon in Bezug auf das Land Berlin formuliert: Es sei eine „Doppelstruktur“. Würde die Stelle gestrichen, „würde dies mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Auswirkungen auf den Tierschutz in der Stadt haben, weil diesen ja die zuständigen Amtstierärzte umsetzen“. Trotzdem tut sich die Berliner CDU schwer, die Stelle zu streichen.
Erst jüngst kam heraus, dass geplant sei, dass die Berliner Landestierschutzbeauftragte nach zwei Jahren unbezahlter Auszeit doch wieder auf diese Position zurückkehren solle. Auch hierzu wird man sehen müssen, wie genau sich die zuständige Senatsverwaltung äußern wird. Die nächsten Wahlen in Berlin sind im Spätsommer 2026. Inwiefern die Frage zur Weiterbeschäftigung zu einem Wahlkampf-Thema wird, steht noch aus. In jedem Fall aber wird sich zeigen, ob die Union auch auf Landesebene stark genug ist, von den Grünen geschaffene Strukturen für politischen Einfluss der Tierrechtsindustrie in die Politik abzuschaffen.
Was kosten die Bundestierschutzbeauftragte?

„Dem Einzelplan 10 des Bundeshaushalts ist zu entnehmen, dass für das Amt der Bundestierschutzbeauftragten eine Planstelle der Wertigkeit B6 Bundesbesoldungsordnung vorgesehen ist“, erklärt der Sprecher. Das bedeutet – Stand 2024 – ein festes Grundgehalt von rund 11.373€ pro Monat. Zum Vergleich: Im Durchschnitt verdiente eine Krankenschwester in Deutschland im Jahr 2024 monatlich unter 4.000€ brutto pro Monat. Das ist weit weniger als die Hälfte.
Im Einsatzplan 10 liest man zudem von außergewöhnlichem Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen (Seite 100). Nach dem Minister selbst, der mit 30.000€ hier zu Buche schlägt, ist die Bundestierschutzbeauftragte, die Position, die von den anderen am meisten bekommt, nämlich 3.000€. Es wird betont: „Aus dem Mittelansatz dürfen auch Ausgaben für die Bewirtung mit Erfrischungen bei Besprechungen aus besonderem Anlass geleistet werden.“ Für Verpflegung ist also reichlich gesorgt.
Was kostet die Geschäftsstelle der Bundestierschutzbeauftragten?

„Neben einem Büro erhält [die Bundestierschutzbeauftragte] Unterstützung durch eine Geschäftsstelle, die sie inhaltlich und organisatorisch unterstützt“, erklärt der Sprecher weiter. „Diese ist mit zwei Planstellen im höheren Dienst, einer Planstelle im gehobenen Dienst sowie einer Planstelle im mittleren Dienst ausgestattet. Die konkreten Kosten sind entsprechend der einschlägigen Vergütungs- und Besoldungsvorschriften unter anderem abhängig vom Zeitpunkt der Besetzung der Planstellen, dem Status (Beamte/r oder Tarifbeschäftigte/r), der Besoldungs-/Entgeltgruppe, der Erfahrungsstufe und dem Familienstand der/des Beschäftigten.“
Genaue Zahlen will man also hier nicht nennen. Im höheren Dienst spricht man gemeinhin von rund 5.000-7.000€ brutto monatlich aktuell. Davon gibt es zwei Stellen. Im gehobenen Dienst ist man etwa zwischen 4.000-6.000€ im Monat. Im mittleren Dienst ist man immer noch bei rund 2.800-3.400€ brutto monatlich. Also allein das ausgezahlte Bruttogehalt – als Arbeitgeber zahlt der Staat pro Stelle ja mehr – beläuft sich auf 16.800-23.400€ pro Monat. Dazu kommt dann noch das Gehalt der Bundestierschutzbeauftragten und man ist bei rund 28.200-34.800 pro Monat allein an Bruttogehältern. Im Jahr sind das 201.600-280.000€.
Somit war die Finanzlast, die die Bundestierschutzbeauftragte allein an Gehältern schon kostete, immens. Mit dieser sechsstelligen Summe ist aber nicht das Ende der Fahnenstange erreicht. Es ist vielmehr erst der Anfang. „Reisekosten oder Kosten für die Durchführung von Konferenzen und Tagungen werden aus den einschlägigen Titeln des Einzelplan 10 getätigt“, erklärte der Sprecher weiterhin.
Verbindungen zur DJGT
„Bei den Mitarbeitenden der Geschäftsstelle handelt es sich grundsätzlich um dauerhaft Beschäftigte des BMLEH, die den für das BMLEH üblichen Auswahlprozess für eine unbefristete Tätigkeit im BMLEH durchlaufen haben“, erklärte der Sprecher weiter. „Der konkrete Einsatz in der Geschäftsstelle erfolgte [sic!] im Einvernehmen mit Frau Kari.“
Der Sprecher führt ferner aus: „Die private Mitgliedschaft in Vereinen und Organisationen steht einer Beschäftigung im BMLEH – unabhängig vom konkreten Einsatzbereich – grundsätzlich nicht entgegen, solange die durch das Mäßigungsgebot und die Neutralitätspflicht für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes und die nebentätigkeitsrechtlichen und sonstigen rechtlichen Vorgaben gezogenen Grenzen gewahrt werden.“ An dieser Stelle hat zoos.media dann auch nochmal nachgefragt, ob dem auch aktuell so wäre. Das BMLEH wollte den bisherigen Auskünften aber nichts hinzufügen.
Damit lässt sich nicht wirklich klären, ob und wie es Überprüfungen der Einhaltung von Mäßigungs- und Neutralitätsgebot vor dem Hintergrund der Kampagne der DJGT zum Erhalt der Position und Geschäftsstelle, in der unter anderem dessen stellvertretende Vorsitzende und ein weiteres Mitglied sitzen, gab. Eine Bewertung dieser Vorgänge wollte das BMLEH auf Anfrage nicht vornehmen.
Neuer Minister spart sich grünes Image-Projekt

Die Grünen hatten hier einen Einflussbereich und anscheinend Versorgerposten für die NGO geschaffen, die ihr das nötige Gutachten für eine Gesetzes-Novellierung verschaffte, mit der man den Anschein erwecken wollte, groß im Tierschutz zu sein, aber am Ende noch mit Hut sehr klein war und schließlich scheiterte – auch dank der fachlichen Expertise unseres Beiratsmitglieds Dr. K. Alexandra Dörnath. In diesem Zusammenhang war die Schaffung der Position offensichtlich zu sehen.
Alois Reiner hat sich nun offenbar entschieden dieses grüne Image-Projekt nicht mehr durch den Steuerzahler finanzieren zu lassen. Laut PZ-news.de soll das Amt samt Geschäftsstelle rund 373.000€ pro Jahr verschlungen haben. Eine solche Zahl hatte auch zoos.media in einer aktuell noch offenen Presseanfrage erfragt. Man kann also davon ausgehen, dass die rund zweijährige Amtszeit weit über eine halbe Million Euro gekostet hat. Der Nutzen der Position war nicht wirklich messbar. Trotzdem hatte Özdemir die Position wohl gesetzlich verankern wollen.
Weiterbeschäftigung hätte unangenehme Fragen aufgeworfen

Die Kosten waren aber nicht das einzige Thema der Presseanfragen von zoos.media an das Ministerium. Ebenso waren weitere NGO-Verbindungen zwischen dem Ministerium, der Bundestierschutzbeauftragten und ihrer Geschäftsstelle das Thema. Es wird spannend, ob es dazu noch eine Antwort geben wird. Sollte sich das BMLEH noch dazu äußern, wird selbstverständlich auch berichtet werden.
Auf lange Sicht wäre diese enge Verbindung von Position, Geschäftsstelle und Tierrechtsindustrie wohl für die Union kaum den Wählern zu erklären gewesen. Erst 551 Fragen stellen und dann solche Verbindungen einfach weiter geschehen zu lassen, passt nicht. Somit entledigt sich Alois Reiner hier sicher nicht nur einer finanziellen Last.
Was auch immer nun wirklich die Gründe waren: Tierschützer und besonders Tierhalter wird diese Entscheidung freuen. Die Tierrechtsideologie – und gerade auch PETA – stehen nämlich für das Ende jeglicher Haltung von Tieren. Dies ist seriösem Tierschutz gegenläufig. Die Ideologie der Tierrechtsbewegung widerspricht auch Natur- und Artenschutz. Durch ein Wegfall der Tierhaltung wäre der umfassende Schutz gemäß dem One Plan Approach der Weltnaturschutzunion (IUCN) unmöglich.
Wie geht es nun weiter?

„Grundsätzlich soll es weiterhin eine Beauftragte oder einen Beauftragten für Tierschutz geben“, erklärte ein Sprecher des Ministeriums gegenüber zoos.media noch im Juni. Liest man nun aber die monetäre Begründung für das Ende der Beschäftigung von Kari in den Medien, wirkt das fraglich. Gerade vor dem Hintergrund in Aussicht gestellter Sparpläne der Bundesregierung, wäre das Signal, sich diese teure und überflüssige Doppelstruktur weiter zu leisten, fatal.
Die Entscheidung im Bund macht es derweil für die Länder schwerer, diese Position weiter zu rechtfertigen. Auch auf Landesebene sind nicht nur die Kosten immens. In NRW konnte zoos.media zum Beispiel schon interessante Verbindungen recherchieren (sie Schaubild). Auch ein Blick nach Niedersachsen lohnt sich in dem Zusammenhang. Könnte nun das Ende der Beschäftigung von Kari auf Bundesebene mehr ins Rollen bringen? Das wird die nächste Zeit zeigen.
Die Politik wird sich sehr genau überlegen müssen, wie lange sie noch Positionen vertreten will, deren Namen man als Etikettenschwindel bezeichnen könnte. Tierschutzbeauftragte, die der Tierrechtsindustrie nicht nur Tür und Tor öffnen, sondern auch die Taschen der Steuerzahler, sind keine. Verschiedene Medien bezeichnen es als „unklar“, ob die Position nun neu besetzt wird oder ganz entfällt. Hier wird das BMLEH alsbald Klarheit schaffen müssen.